Sitzung: 06.07.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0199/2021
Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 beschlossen, einen Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast für den im beigefügten Lageplan (Anlage I der Vorlage) gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den Flurstücken 76 der Flur 2 und 82/1 (Teilstück) der Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der Straßenbaulast für die Flurstücke 107/70, 106/68, 76 der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel und dem Flurstück 6/2 der Flur 3 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue als derzeitige Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu stellen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am
12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße
als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen
Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.
Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen
abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der
Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten die Einziehung durchführen
zu können, ist die Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Die
Einziehung ist mindestens drei Monate vor dem Einziehungstermin öffentlich
bekanntzumachen.
Herr T. Beckmann erläutert den Sachverhalt der Vorlage und ergänzt, dass
die Brücke fertig hergestellt ist und am 04.06.2021 die Abnahme stattgefunden
hat.
Ohne weiter Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Gemeindeverbindungsstraße Ka 6 bestehend aus dem
Flurstück 6/2, Flur 3 und den Flurstücken 107/70, 106/68, 76, 82/1 (Teilstück),
Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 3
Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zum
31.12.2021 öffentlich als Gemeindeverbindungsstraße eingezogen. Die
Bekanntmachung der Einziehung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.