Herr Mieth erläutert den Sachverhalt. Im Zuge der Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Verlauf abweicht. Weiterhin wurde dabei festgestellt, dass der Graben entlang der Jeetzel, zu einem anderen Gemeindegebiet gehört.

Gemeindegrenzen können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert werden, wenn es für die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese Zweckmäßigkeit ist hier gegeben. Für die Änderung ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

 

Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 zu entnehmen.

Die Anlage b) 12 Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 wird aus Einfachhalts Gründen in der Sitzung vorgestellt.

 

Rh Thiele hält es für unnötig, dass die Gemeinde aufgrund der Flurbereinigung ca. 8.000 m² an die Stadt Dannenberg abgibt. Er sieht hierin keinen Nutzen, es sei denn, die Stadt Dannenberg zahlt pro m² 4,-- € an die Gemeinde.

Rh Koopmann spricht den enormen Verwaltungsaufwand an, den diese Umgemeindung verursacht hat. Das Verfahren läuft bereits einige Jahre und im Endeffekt darf die Gemeinde die Änderungen zur Kenntnis nehmen, da die Entscheidung beim Land liegt. Er spricht bei der Grenzbegradigung auch die jagdlichen Konsequenzen an. Hier werden evtl. auch jagdliche Grenzen betroffen sein, die den jeweiligen Jagdpächter vor Probleme stellen.

Herr Mieth erläutert, dass jagdliche Grenzen nicht betroffen sind.

Bgm Sperling merkt an, dass lediglich die jeweiligen Anlieger von einer Flurbereinigung profitieren. Außerdem hätte es durchaus auch so sein können, dass der Gemeinde Jameln Flächen von der Stadt Dannenberg zugeschrieben werden. Zum größten Teil handelt es sich um Begradigungen der Bäche und Flüsse.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

 

 


Beschluss:

 

Die Umgemeindung wird beschlossen