Rh Schwidder hat mit Datum vom 17.05.2021 folgende Anfrage schriftlich eingereicht:

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Meyer,

Angesichts des umgestürzten Baumes auf dem Amtsberg, der das Dach unseres Gebäudes neben dem Waldemarturm beschädigte, stellt die SPD-Fraktion hiermit folgende Fragen für die morgige Ratssitzung:

1. Wann ist der Baum das letzte Mal auf seine Standsicherheit hin begutachtet worden?

2. Wann ist das letzte Mal an dem Baum gearbeitet worden, um z. B. Äste zu beschneiden oder das Gelände zu pflegen?

3. War der Verwaltung die große Aushöhlung im Wurzelbereich bekannt, und wenn ja, ist im Hinblick auf dieses Loch eine Begutachtung im Hinblick auf schädigende Einflüsse auf die Standsicherheit durchgeführt worden? - Wenn ja, mit welcher Empfehlung?

4. Ist das Gelände bzw. der Baum im Rahmen des aktuell in Umsetzung befindlichen Förderprogrammes "Stadtgrün" in die Planungen mit einbezogen gewesen, und wenn ja, gab es aus diesem Anlass eine Begutachtung des Baumes?

5. Gab es in den letzten 10 Jahren Überlegungen oder sogar Planungen für ein Fällen des Baumes?

6. Ist die Schadenshöhe bekannt?

7. Gibt es seitens des Kommunalen Schadensausgleiches eine Entscheidung

über die Kostenübernahme, und wenn ja, welche?

Mit freundlichen Grüßen Norbert Schwidder Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

Sodann trägt er seinen Fragenkatalog bzgl. des „umgestürzten Baumes auf dem Amtsberg“ vor

(siehe E-Mail v. 31.05.2021).

 

Zum zweiten Fragenkatalog erklärt Fachbereichsleiter Hesebeck, dass der betreffende Baum im Rahmen der sogenannten Sichtkontrollen, so wie sie gegenwärtig durchgeführt werden, in Augenschein genommen wurde. Darüber hinaus versucht der Stadtdirektor seit geraumer Zeit eine Baumkontrolle zu implementieren, welche dann von qualifiziertem Personal vorgenommen wird. Eine Baumkontrolle soll noch in diesem Jahr stattfinden, zumindest liegt eine entsprechende Beschlusslage des SgRE vor. Der Zustand des Baumes ist auch im vergangenen Jahr kontrolliert worden. Vor 6 Jahren erfolgte eine großflächige Entfernung von Totholz. Die große Aushöhlung im Wurzelbereich ist der Verwaltung nicht bekannt gewesen. Wäre dies bekannt gewesen, so wäre diesbezüglich eine Begutachtung durch einen Sachverständigen veranlasst worden. Das Gelände rings um den Baum wird im Rahmen der Grünpflege bearbeitet. Teil des Förderprogramms Stadtgrün, so Fachbereichsleiter Hesebeck, ist dieser Baum aber nicht; einen Plan, den Baum zu Fällen, hat es in jüngerer Vergangenheit nicht gegeben. Der kommunale Schadensausgleich ist hier nicht betroffen, weil dieser nur bei sogenannten Haftpflichtfällen der Kommune greift. Vorliegend handelt es sich nicht um einen Haftpflichtfall, sondern um einen Gebäudeschaden, so dass hier der Gebäudeversicherer in die Schadensregulierung involviert wurde. Das Gutachten hierzu liegt noch nicht vor, weshalb an dieser Stelle keine weiteren Auskünfte gegeben werden können.