Sitzung: 18.05.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Schwidder hat mit Datum
vom 17.05.2021 folgende Anfrage schriftlich eingereicht:
Sehr geehrter Herr
Stadtdirektor Meyer, namens der SPD-Fraktion möchte ich für die kommende
Stadtratssitzung folgende Anfrage stellen:
Von der Straße zwischen Bückau und Soven aus sind über die Alte Jeetzel hinweg
mehrere Wandelemente in einer Höhe von deutlich über zwei Metern Höhe auf einem
Gelände ausserhalb der Ortslage von Prabstorf zu sehen.
1. Sind der Verwaltung diese Wandelemente bekannt?
2. Wenn Ja, sind solche Elemente baurechtlich anzeige- oder gar
genehmigungspflichtig?
3. Wenn Ja, ist eine Anzeige bzw. ein Genehmigungsantrag eingegangen?
4. Unter der Voraussetzung, dass baurechtliche Schritte erforderlich waren,
aber unterlassen wurden: Welche Schritte wurden oder werden unternommen, um
einen rechtmäßigen Zustand herzustellen?
Mit freundlichen Grüßen Norbert
Schwidder
Rh Schwidder trägt zunächst seinen
Fragenkatalog betreffend die „Hochbauten/Prabstorf“ vor (siehe E-Mail v. 17.Mai
2021).
Er ergänzt, dass ihm neben den vorgenannten
Wandelementen auch noch „Schuppenanlagen“/Gebäude auf dem Gelände aufgefallen
sind und fragt, ob der Verwaltung dies bekannt sei und ob diese Bauwerke
genehmigungspflichtig sind.
Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt in Bezug auf die o. g. Wandelemente,
dass er nicht wisse, um was es hierbei genau geht. Er wisse aber, dass es
aufgrund verschiedener Maßnahmen in diesem Bereich ein bauordnungsrechtliches
Verfahren bei der Kreisverwaltung gibt. Dies war schließlich einer der Gründe, warum
die vorgenannte Bauvoranfrage gestellt wurde bzw. bei den Bauwilligen der
Wunsch einer Baugenehmigung besteht und warum - möglicherweise - das
Planverfahren angeschoben wurde. In Anbetracht der zu diesem Sachverhalt
bekannten Aspekte geht er davon aus, dass vor Ort ziemlich bald eine
Veränderung herbeigeführt werden wird. Ob die hier in Rede stehenden Bauten
baurechtlich anzeigepflichtig sind, kann er so nicht beantworten. Ist dies aber
der Fall, so sind derartige Anträge bei der Kreisverwaltung als Bauordnungsbehörde
und Bauaufsichtsbehörde zu stellen, welche die hiesige Verwaltung darüber in
Kenntnis setzt.