Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Es liegt ein Antrag der Gruppe Hitzacker vor. Es wird beantragt, die Geschwindigkeit in der Bergstraße auf 30 km/h zu reduzieren.

Rf Laudel-Voigt erläutert, dass es zunächst das Ansinnen der Anwohner gab, die Bergstraße als Spielstraße auszuweisen. Dadurch werden jedoch die Parkmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Es soll nun die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. FDL Beckmann bezieht sich auf einen vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion und weist darauf hin, dass es rechtlich genehmigungsfähig erscheint, sowohl die Bergstraße also auch die Herzog-August-Straße als Zone 30 auszuweisen. Die Rechts-vor-links-Regelung sorgt für zusätzliche Verkehrsberuhigung.

Rh Jatzkowski ergänzt den Antrag, ein Schild von der Lüneburger Straße kommend mit Durchfahrt verboten und Anlieger frei aufzustellen FDL Beckmann sieht eine weitergehende Beschilderung mit einer Einschränkung „Zufahrt verboten, Anlieger frei“ möglicherweise als nicht genehmigungsfähig seitens der anordnenden Verkehrsbehörde an, da die Bergstraße eine Durchfahrtsfunktion habe. Rh Jatzkowski bittet um Überprüfung und Stellungnahme zum Sachverhalt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei einer evtl. möglichen „Zonenausweisung“ erscheint es doch genehmigungsfähig, die Zufahrt der Zone auf einen bestimmten Nutzerkreis (z.B. Anlieger) zu beschränken. Insoweit kann die zusätzliche Beschilderung beantragt werden.

 

Rh Weiss spricht sich für eine einheitliche Regelung aus.

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass die anliegenden Straßen um die Bergstraße ebenfalls als 30er-Zonen ausgewiesen sind.

Auf den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Anwohnerbefragung durchzuführen entgegnet Rf Laudel-Voigt, dass für die Bergstraße eine schnelle Lösung gefunden werden muss. 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Es wird ein Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt, die zulässige Geschwindigkeit in der Bergstraße auf 30 km/h zu reduzieren. 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Es wird ein Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt, die Straßen Bergstraße und Herzog-August-Straße als 30er-Zonen auszuweisen.