Sitzung: 25.05.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0179/2021
FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.
Es liegt ein Antrag
der Gruppe Hitzacker vor. Es wird beantragt, die Geschwindigkeit in der
Bergstraße auf 30 km/h zu reduzieren.
Rf Laudel-Voigt
erläutert, dass es zunächst das Ansinnen der Anwohner gab, die Bergstraße als
Spielstraße auszuweisen. Dadurch werden jedoch die Parkmöglichkeiten erheblich
eingeschränkt. Es soll nun die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
FDL Beckmann bezieht sich auf einen vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion und
weist darauf hin, dass es rechtlich genehmigungsfähig erscheint, sowohl die
Bergstraße also auch die Herzog-August-Straße als Zone 30 auszuweisen. Die
Rechts-vor-links-Regelung sorgt für zusätzliche Verkehrsberuhigung.
Rh Jatzkowski
ergänzt den Antrag, ein Schild von der Lüneburger Straße kommend mit
Durchfahrt verboten und Anlieger frei aufzustellen FDL Beckmann sieht eine
weitergehende Beschilderung mit einer Einschränkung „Zufahrt verboten, Anlieger
frei“ möglicherweise als nicht genehmigungsfähig seitens der anordnenden
Verkehrsbehörde an, da die Bergstraße eine Durchfahrtsfunktion habe. Rh
Jatzkowski bittet um Überprüfung und Stellungnahme zum Sachverhalt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bei einer evtl. möglichen „Zonenausweisung“ erscheint es doch
genehmigungsfähig, die Zufahrt der Zone auf einen bestimmten Nutzerkreis (z.B.
Anlieger) zu beschränken. Insoweit kann die zusätzliche Beschilderung beantragt
werden.
Rh Weiss spricht
sich für eine einheitliche Regelung aus.
Rf Laudel-Voigt
weist darauf hin, dass die anliegenden Straßen um die Bergstraße ebenfalls als
30er-Zonen ausgewiesen sind.
Auf den Antrag den
Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Anwohnerbefragung durchzuführen entgegnet
Rf Laudel-Voigt, dass für die Bergstraße eine schnelle Lösung gefunden werden
muss.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Es wird ein Antrag
an die zuständige Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt, die
zulässige Geschwindigkeit in der Bergstraße auf 30 km/h zu reduzieren.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Es wird ein Antrag
an die zuständige Verkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt, die
Straßen Bergstraße und Herzog-August-Straße als 30er-Zonen auszuweisen.