Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits der Sitzung des BPSUH am 26.01.2021 behandelt, s. nachfolgenden Protokollauszug aus der Niederschrift:

 

Protokollauszug über die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt-und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)am 26.01.2021, im VERDO, Dr.-Helmut-Meyer-Weg 1 in 29456 Hitzacker (Elbe) (BPSUH/X/28)

 

11. Antrag auf Verkehrsberuhigung und Tonnagebegrenzung bzw. LKW Durchfahrtsverbot in der Tiessauer Straße im OT. Tießau 30/0017/2021

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt. Es liegt ein Antrag von Anwohnern der Tiessauer Straße vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I (zur Sitzung am 26.01.2021 versandt) beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Bauliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h sind aus rechtlicher Sicht umsetzbar, wenn es belastbare Daten über die Intensität der Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit gibt und die Höhe der Verstöße bauliche Maßnahmen rechtfertigen würden. Zur Ermittlung dieser Daten ist eine entsprechende Verkehrsmessung durchzuführen. Auch für die Umsetzung des zweiten Antragsteiles, der Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 t, ist die Durchführung einer Verkehrsmessung Voraussetzung. Die beantragten Maßnahmen sind nur auf der Grundlage fundierter Erhebungsdaten, welche die Notwendigkeit der angedachten Maßnahmen eindeutig begründen, genehmigungsfähig.

 

Rf Laudel-Voigt bittet um eine Kostenermittlung für mögliche Baumaßnahmen. Eine Konkretisierung möglicher Maßnahmen erfolgt zurzeit aber noch nicht. Auf Nachfrage von Rh Weiss erläutert FBL Hesebeck, dass der Verkehr über die Dauer der Renaturierungsmaßnahme der ehemaligen Sandentnahme bestehen wird. Rh Flindt erläutert, dass durch den Schwerlastverkehr bereits Schäden in den Häusern an der Tiessauer Straße entstanden sind. Bei baulichen Maßnahmen muss bedacht werden, dass es sich um eine Gefällestrecke handelt. Verschwenkungen würden hier eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen.

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ermittlung der Daten vertagt.

Beschluss: Vertagung

 

Vertagung Ja 7

 

Zwischenzeitlich wurde sowohl eine Verkehrsmessung als auch eine Kostenermittlung für mögliche bauliche Maßnahmen durchgeführt.

 

Die Verkehrsmessung wurde im Zeitraum vom 08.03.2021 bis zum 17.03.2021 durchgeführt. Der Vorlage ist als Anlage II die Auswertung der Messung von der Landesstraße kommend in Richtung Elbstraße in verschiedenen Grafiken beigefügt. Als Anlage III ist der Vorlage die Auswertung der Messung aus Richtung Elbuferstraße in Richtung Landesstraße in verschiedenen Grafiken beigefügt.

Erläuterung der Messergebnisse:

 

1. In Richtung Elbuferstraße aus Richtung Landesstraße (ortseinwärts):

 

Anzahl der Fahrzeuge insgesamt              1404

Durchschnittlich Fahrzeuge pro Tag        154

Anzahl der Fahrzeuge über 30 km/h       1096

Geschwindigkeitsüberschreitung in %    78,06

Höchste Geschwindigkeit in km/h            84

Niedrigste Geschwindigkeit in km/h       14

Anzahl der Fahrzeuge nach Klassen

Fahrzeugklasse 1             (0 – 2,5 m)          135 (9,62%)

Fahrzeugklasse 2              (2,5 – 6,9 m)      614 (43,73 %)

Fahrzeugklasse 3             (6,9 – 13,3m)     603 (42,95 %)

Fahrzeugklasse 4             (> 13,3 m)           52 (3,70 %)

                                              

 

Der Anteil von gesamt 46,65 % der Fahrzeugklassen 3 (6,9 – 13,3 m) und 4 (> 13,3 m) dokumentiert einen hohen Lkw Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen.

 

2. In Richtung Landesstraße aus Richtung Elbuferstraße (ortsauswärts):

 

 

Anzahl der Fahrzeuge insgesamt              1053

Durchschnittlich Fahrzeuge pro Tag        115

Anzahl der Fahrzeuge über 30 km/h       788

Geschwindigkeitsüberschreitung in %    74,83

Höchste Geschwindigkeit in km/h            75

Niedrigste Geschwindigkeit in km/h       15

Anzahl der Fahrzeuge nach Klassen

Fahrzeugklasse 1             (0 – 2,5 m)          34 (3,23 %)        

Fahrzeugklasse 2              (2,5 – 6,9 m)      687 (65,24 %)

Fahrzeugklasse 3             (6,9 – 13,3m)     260 (24,69 %)

Fahrzeugklasse 4             (> 13,3 m)           72 (6,84 %)

 

 

 

Der Anteil von gesamt 31,53 % der Fahrzeugklassen 3 (6,9 – 13,3 m) und 4 (> 13,3 m) dokumentiert auch in dieser Fahrtrichtung einen hohen Lkw Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen

 

 

Kostenermittlung für evtl. bauliche Veränderungen:

 

Streckenlänge der betreffenden Straße ca. 500m:

 

1. Variante Schwellen

 

3 x über die Fahrbahnbreite Topstop-Recycling-Schwellen 30 RE (breite 50cm, höhe 3cm)

Kostenschätzung:

Material 3 x 5,5m x 110,- €/m                                1.815,- €

Einbau 1500,- €                                                          1.500,- €

      zus. 3.315,- €

 

2. Variante Verschwenkung mit Flexpoller und Pflanzkübel

 

3 x Verschwenkung mit Einengung der Fahrbahn unter Einsatz von Flexpollern, Markierung auf der Fahrbahn und Pflanzkübeln.

Kostenschätzung:

3 x 6 Flexpoller komplett mit Einbau   110 €/Stück                                        1.980,- €

3 x Pflanzkübel ab 500 €/Stück    + Aufstellen 100 €/Stück                          2.000,- €

3 x 40 m Fahrbahnmarkierung 20,- Euro/m                                                         2.400,- €                             

6.380,- €

 

Anmerkung: Voll einsehbare Verschwenkungen haben bei geringem Verkehrsaufkommen und ohne Gegenverkehr nur eine geringe geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

 

            Nach Beschlussfassung - bei Variante 1 ca. 3.300,- Euro, bei Variante 2 ca. 6.380,- Euro

 

 

Anlagen:

  • Anlage II               - Auswertung der Messung von der Landesstraße kommend in Richtung Elbstraße
  • Anlage III             - Auswertung der Messung aus Richtung Elbuferstraße in Richtung Landesstraße

 

Rh Flindt lobt die aufschlussreichen Messergebnisse. Er weist darauf hin, dass der LKW-Verkehr durch die Renaturierungsmaßnahme nicht zu vermeiden sein wird. Die Maßnahme sei jedoch nicht dauerhaft.

In der Genehmigung für den Schwerlastverkehr soll zukünftig auf die Elbuferstraße verwiesen werden. Als andere Möglichkeit der Verkehrsberuhigung schlägt er die Errichtung von Schwellen auf Höhe des Spielplatzes vor.

Rh Fröhlich entgegnet, dass die Tiessauer-Straße in einem schlechten Zustand ist. Selbst diese Tatsache hält die Verkehrsteilnehmer nicht davon ab, die Straße in hoher Geschwindigkeit zu befahren. Die aus dem Sachverhalt vorgeschlagenen 3cm hohen Schwellen hält er für zu flach um den Verkehr zu beruhigen. 

Rf Laudel-Voigt merkt an, dass die Straße bereits auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h reduziert wurde. Die baulichen Maßnahmen sind für eine nachhaltige Verkehrsberuhigung unumgänglich.

Rh Weiss stimmt Rf Laudel-Voigt zu. Er sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Er weist darauf hin, dass Schwellen eine Belastung für die Anwohner in Form von Lärm und Erschütterung mit sich bringen. Er spricht sich für eine Verkehrsberuhigung in Form von Verengungen auf der Straße aus. Rh Jatzkowski erläutert ebenfalls, dass Schwellen eine erhöhte Belastung für die Anwohner darstellen.

Eine Sitzungsunterbrechung, um die Anwohner anzuhören wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt. Die Sitzung wird um 18:50 Uhr unterbrochen. Die Anwesenden Anwohner nehmen Stellung zum Sachverhalt und erläutern ihre Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung. Daraufhin wird die Sitzung um 18:59 Uhr eröffnet.

Rf Laudel-Voigt fragt an, ob man die Tiessauer Straße in Gänze für den LKW-Verkehr sperren kann. FDL Beckmann erläutert, dass die Straße einen erhöhten Stellenwert für den Durchgangsverkehr innehat. Daher ist das Verbot von Lkws rechtlich nicht machbar.

Rh Fröhlich beantragt den Tagesordnungspunkt zu vertagen und weitere Varianten der Verkehrsberuhigung sowie eine Kostenberechnung zur Verengung der Straße zur nächsten Sitzung vorzulegen.

Ein Beispielbild für eine mögliche Verengung ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

Zudem soll ein Durchfahrtsverbot für Lkw geprüft und die Kosten für entsprechende Markierungen dargelegt werden. 

Rf Laudel-Voigt spricht sich für Verengungen aus, an denen der Radverkehr außen vorbeigeführt werden kann.

Es wird sich darauf geeinigt, eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz vor die übernächste Sitzung des Verwaltungsausschusses zu legen. Dort sollen die oben angesprochenen Punkte behandelt und empfohlen werden.

 

 


Beschluss: