Sitzung: 25.05.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0113/2021
FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.
Der SAV „Geduld“
ist bereits seit vielen Jahren Pächter, um das Fischereirecht an den Gewässern
„Unter dem Berge“ und an der „Elbe zwischen km 516 und 529,6“ ausüben zu
können.
Der 1.Pachtvertrag
„Unter dem Berge“ (Alte Jeetzel) begann im Jahr 1998. Der aktuelle Vertrag
läuft vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2022. Die Höhe des jährlichen Pachtpreises
beträgt 450,00 €. Laut Vertrag kann die Neuverpachtung ein Jahr vor Pachtende
erfolgen.
Die Fischereirechte
an der Elbstrecke km 516 (Jasebeck) bis km 529,6 (Grenze Tiesmesland/Drethem)
am westlichen Ufer, nebst Buhnen, Haken und Kuhlen wurden mit dem
Fischereipachtvertrag vom 20.06.2005 über eine Laufzeit vom 01.07.2005 bis zum
30.06.2017 verpachtet. Der jährliche Pachtzins beträgt 1.000,00 €. Dieser Vertrag wurde lt.
Ratsbeschluss des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 14.06.2010 bis zum
31.03.2022 mit gleichbleibender jährlicher Pacht verlängert (Grund war die
Anpassung an die Laufzeit des Pachtvertrages für den Gewässerabschnitt „Unter
dem Berge“)
Beide Pachtverträge
mit dem Sportangelverein „Geduld“ laufen zum 31.03.2022 aus.
Der SAV „Geduld“
hat Interesse an weiteren langfristigen Verträgen mit den Konditionen, wie
bisher. Sie führen hierzu an, dass in beiden Gewässern in den letzten Jahren
rückläufige Fangergebnisse zu verzeichnen sind. Da das Gewässer „Unter dem
Berge“ stark durch Seerosen verkrautet und im Bereich der Elbe in den letzten
Jahren zu starken Verbuschung gekommen ist.
Eine Erhöhung der
Pachtpreise ist seit vielen Jahren nicht erfolgt. Da der Preisindex sich in den
letzten Jahren stetig erhöht, ist eine Erhöhung der Pacht nach Ansicht der
Verwaltung gerechtfertigt. Es wird eine Erhöhung der jährlichen Pacht bei dem
Vertrag „Unter dem Berge“ um netto 50,00 € auf netto 500,00 € seitens der
Verwaltung vorgeschlagen.
Bei dem Vertrag
„Elbe zwischen km 516 und 529,6“ schlägt die Verwaltung eine jährliche Erhöhung
um netto 150,00 € auf netto 1.150,00 € vor.
Das
Umsatzsteuergesetz hat sich geändert. Voraussichtlich ab dem 01.01.2023 ist die
Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet die gesetzliche Umsatzsteuer an das
Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund muss die jeweils gesetzliche
Umsatzsteuer dem jährlichen Nettobetrag hinzugerechnet werden.
Auf Nachfrage von
Rh Weiss, ob die Stadt verpflichtet sei, die Verkrautung und Verbuschung zu
entfernen, erläutert FDL Beckmann, dass es sich hierbei im Sachverhalt
lediglich um einen Hinweis handelt.
Rh Flindt merkt an, dass die Pacht aufgrund der Umsatzsteuer bereits erhöht
wird. Er stellt den Antrag den eigentlichen Pachtpreis nicht zu erhöhen.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verlängert die beiden Pachtverträge mit dem SAV „Geduld“ mit der Laufzeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2034.
Der Vertrag „Unter
dem Berge“ Erhöhung des Pachtpreises auf jährlich 500,00 € netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer
Der Vertrag „Elbe
zwischen km 516 und 529,6“ Erhöhung des Pachtpreises auf jährlich 1.150,00 €
netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Der BPSUH empfiehl
folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verlängert die beiden Pachtverträge mit dem SAV „Geduld“ mit der Laufzeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2034.
Der Pachtpreis wird
nicht erhöht. Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer wird dem jährlichen
Nettobetrag hinzugerechnet.