Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Der SAV „Geduld“ ist bereits seit vielen Jahren Pächter, um das Fischereirecht an den Gewässern „Unter dem Berge“ und an der „Elbe zwischen km 516 und 529,6“ ausüben zu können.

Der 1.Pachtvertrag „Unter dem Berge“ (Alte Jeetzel) begann im Jahr 1998. Der aktuelle Vertrag läuft vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2022. Die Höhe des jährlichen Pachtpreises beträgt 450,00 €. Laut Vertrag kann die Neuverpachtung ein Jahr vor Pachtende erfolgen.

Die Fischereirechte an der Elbstrecke km 516 (Jasebeck) bis km 529,6 (Grenze Tiesmesland/Drethem) am westlichen Ufer, nebst Buhnen, Haken und Kuhlen wurden mit dem Fischereipachtvertrag vom 20.06.2005 über eine Laufzeit vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2017 verpachtet. Der jährliche Pachtzins beträgt    1.000,00 €. Dieser Vertrag wurde lt. Ratsbeschluss des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 14.06.2010 bis zum 31.03.2022 mit gleichbleibender jährlicher Pacht verlängert (Grund war die Anpassung an die Laufzeit des Pachtvertrages für den Gewässerabschnitt „Unter dem Berge“) 

Beide Pachtverträge mit dem Sportangelverein „Geduld“ laufen zum 31.03.2022 aus.

 

Der SAV „Geduld“ hat Interesse an weiteren langfristigen Verträgen mit den Konditionen, wie bisher. Sie führen hierzu an, dass in beiden Gewässern in den letzten Jahren rückläufige Fangergebnisse zu verzeichnen sind. Da das Gewässer „Unter dem Berge“ stark durch Seerosen verkrautet und im Bereich der Elbe in den letzten Jahren zu starken Verbuschung gekommen ist.

 

Eine Erhöhung der Pachtpreise ist seit vielen Jahren nicht erfolgt. Da der Preisindex sich in den letzten Jahren stetig erhöht, ist eine Erhöhung der Pacht nach Ansicht der Verwaltung gerechtfertigt. Es wird eine Erhöhung der jährlichen Pacht bei dem Vertrag „Unter dem Berge“ um netto 50,00 € auf netto 500,00 € seitens der Verwaltung vorgeschlagen.

Bei dem Vertrag „Elbe zwischen km 516 und 529,6“ schlägt die Verwaltung eine jährliche Erhöhung um netto 150,00 € auf netto 1.150,00 € vor.

 

Das Umsatzsteuergesetz hat sich geändert. Voraussichtlich ab dem 01.01.2023 ist die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet die gesetzliche Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund muss die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer dem jährlichen Nettobetrag hinzugerechnet werden.

 

Auf Nachfrage von Rh Weiss, ob die Stadt verpflichtet sei, die Verkrautung und Verbuschung zu entfernen, erläutert FDL Beckmann, dass es sich hierbei im Sachverhalt lediglich um einen Hinweis handelt.
Rh Flindt merkt an, dass die Pacht aufgrund der Umsatzsteuer bereits erhöht wird. Er stellt den Antrag den eigentlichen Pachtpreis nicht zu erhöhen.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) verlängert die beiden Pachtverträge mit dem SAV „Geduld“ mit der Laufzeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2034.

Der Vertrag „Unter dem Berge“ Erhöhung des Pachtpreises auf jährlich 500,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

Der Vertrag „Elbe zwischen km 516 und 529,6“ Erhöhung des Pachtpreises auf jährlich 1.150,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

 

Der BPSUH empfiehl folgenden

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) verlängert die beiden Pachtverträge mit dem SAV „Geduld“ mit der Laufzeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2034.

Der Pachtpreis wird nicht erhöht. Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer wird dem jährlichen Nettobetrag hinzugerechnet.