Sitzung: 18.05.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 30/0128/2021
Sachverhalt:
Zur
Konkretisierung des Masterplanes „Nebenstedt Ost“ werden Grundlagen und
bisherige Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt: “Ausbaustufen, Bauweise,
Bauarten, Einrichtungen u.a.“ zu folgenden Punkten vorgestellt:
- Festlegung Ausbaustufen (auf Basis der Umfrage)
- Grundstücksgrößen
- altersgerechtes Wohnen
- Kindergarten
- Anordnung der verschiedenen Bebauungsvarianten auf dem Gelände
- Vermarktung/ Umweltbonussystem
Alternativen und
Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen
oder Alternativen gefasst werden.
Stadtdirektor Meyer stellt einleitend resümierend fest, dass nach
umfangreichen Diskussionen im UBD Einigkeit hinsichtlich der Qualität und den
Ansprüchen besteht, die dieses Baugebiet künftig haben soll. Er hebt die
Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung als exemplarisch hervor und leitet
über zu dem sich anschließenden Referat der Sachverständigen (Planungsbüro
Patt, Lüneburg) zum vorgenannten Sachverhalt.
Nach einer kurzen Einleitung durch Dipl.-Ing. Frank Patt referiert
sodann sein Mitarbeiter Herr B.Sc. Daniel Cibis zu den Einzelheiten des
Projekts. Der Vortrag erfolgt anhand einer Präsentation, diese ist allen Rm mit
den Sitzungsunterlagen zugegangen.
Im Anschluss erteilt der stellv. Bgm Behning Frau Heuer das Wort. Frau
Heuer erklärt, dass, sollten die Vorbereitungen der Verwaltung im Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) Zustimmung finden, noch die Beratung und Beschlussfassung
über den Flächennutzungsplan am 08.06.2021 aussteht. Sodann könnte der
Masterplan Nebenstedt Ost final in einen noch konkreteren Bebauungsplan
übergehen.
Rh Zuther regt an, Automaten aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger
damit die Möglichkeit eröffnet werde, vor Ort „Kleinigkeiten“ zu erwerben. Weil
derartige Automaten Strom brauchen, solle man darauf achten, dass eine
entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Weitergehend führt er
aus, dass die geplanten Bebauungen einen zu hohen „Ordnungscharakter“ (im Sinne
einer für das Wendland untypischen rechtwinkeligen Anordnung) aufweisen würden.
Sollten diese Baufenster tatsächlich so festgelegt sein, wie aus der Planung
hervorgeht, möge man dies überdenken.
Rh Siemke bedankt sich beim Planungsbüro Patt für die gute
Projektbegleitung innerhalb der vergangenen Monate. Im Hinblick auf die weitere
Zusammenarbeit ist er deshalb bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr positiv
gestimmt. Rh Siemke richtet seinen Dank darüber hinaus an sämtliche
Ausschussmitglieder für die intensive und zielorientierte Arbeit an dem
Projekt, welche er somit auch als sehr angenehm empfunden hat.
Rh Herzog schießt sich den Ausführungen des Rh Siemke an und fügt hinzu,
froh darüber zu sein, sich für das Projekt die nötige Zeit gelassen zu haben.
So war es schließlich möglich, die nötige Expertise, welche man für ein
derartiges Projekt benötigt, zusammenzutragen. Er hebt in diesem Zusammenhang
insbesondere die Bedeutung der zu verwendenden Baustoffe hervor, über die
Bauwillige gut beraten und aufgeklärt sein müssen. Gegenwärtig, so Rh Herzog,
ist aber davon auszugehen, dass es dazu noch „weiße Flecke“ gebe. Das Thema
Baustoffe sollte dann auch insbesondere im oben beschriebenem Bonussystem
Berücksichtigung finden.
Stellv. Bgm Behning lobt die fraktionsübergreifende konstruktive
Zusammenarbeit in der Sache und lässt nach Verlesen der Beschlussempfehlung des
UBD über diese abstimmen.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) schließt sich der Empfehlung an und
fasst folgenden
Beschluss:
a)
Für die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet
„Nebenstedt Ost“ wird ein Umweltbonussystem aufgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten. Die in dem Entwurf vorgeschlagenen
Prozentsätze sind zu begründen.
b)
Der Masterplan „Nebenstedt Ost“ wird als
städtebaulicher Rahmenplan zur Entwicklung des Baugebietes „Nebenstedt Ost“
beschlossen.
c)
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Nebenstedt Ost-1. Bauabschnitt“ wird vorbehaltlich des Aufstellungsbeschlusses
für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingeleitet.