Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Sachverhalt:

Zur Konkretisierung des Masterplanes „Nebenstedt Ost“ werden Grundlagen und bisherige Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt: “Ausbaustufen, Bauweise, Bauarten, Einrichtungen u.a.“ zu folgenden Punkten vorgestellt:

 

  1. Festlegung Ausbaustufen (auf Basis der Umfrage)
  2. Grundstücksgrößen
  3. altersgerechtes Wohnen
  4. Kindergarten
  5. Anordnung der verschiedenen Bebauungsvarianten auf dem Gelände
  6. Vermarktung/ Umweltbonussystem

 

Alternativen und Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen oder Alternativen gefasst werden.

 

Stadtdirektor Meyer stellt einleitend resümierend fest, dass nach umfangreichen Diskussionen im UBD Einigkeit hinsichtlich der Qualität und den Ansprüchen besteht, die dieses Baugebiet künftig haben soll. Er hebt die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung als exemplarisch hervor und leitet über zu dem sich anschließenden Referat der Sachverständigen (Planungsbüro Patt, Lüneburg) zum vorgenannten Sachverhalt.

Nach einer kurzen Einleitung durch Dipl.-Ing. Frank Patt referiert sodann sein Mitarbeiter Herr B.Sc. Daniel Cibis zu den Einzelheiten des Projekts. Der Vortrag erfolgt anhand einer Präsentation, diese ist allen Rm mit den Sitzungsunterlagen zugegangen.

Im Anschluss erteilt der stellv. Bgm Behning Frau Heuer das Wort. Frau Heuer erklärt, dass, sollten die Vorbereitungen der Verwaltung im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) Zustimmung finden, noch die Beratung und Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan am 08.06.2021 aussteht. Sodann könnte der Masterplan Nebenstedt Ost final in einen noch konkreteren Bebauungsplan übergehen. 

Rh Zuther regt an, Automaten aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger damit die Möglichkeit eröffnet werde, vor Ort „Kleinigkeiten“ zu erwerben. Weil derartige Automaten Strom brauchen, solle man darauf achten, dass eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Weitergehend führt er aus, dass die geplanten Bebauungen einen zu hohen „Ordnungscharakter“ (im Sinne einer für das Wendland untypischen rechtwinkeligen Anordnung) aufweisen würden. Sollten diese Baufenster tatsächlich so festgelegt sein, wie aus der Planung hervorgeht, möge man dies überdenken.

 

Rh Siemke bedankt sich beim Planungsbüro Patt für die gute Projektbegleitung innerhalb der vergangenen Monate. Im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit ist er deshalb bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr positiv gestimmt. Rh Siemke richtet seinen Dank darüber hinaus an sämtliche Ausschussmitglieder für die intensive und zielorientierte Arbeit an dem Projekt, welche er somit auch als sehr angenehm empfunden hat.

 

Rh Herzog schießt sich den Ausführungen des Rh Siemke an und fügt hinzu, froh darüber zu sein, sich für das Projekt die nötige Zeit gelassen zu haben. So war es schließlich möglich, die nötige Expertise, welche man für ein derartiges Projekt benötigt, zusammenzutragen. Er hebt in diesem Zusammenhang insbesondere die Bedeutung der zu verwendenden Baustoffe hervor, über die Bauwillige gut beraten und aufgeklärt sein müssen. Gegenwärtig, so Rh Herzog, ist aber davon auszugehen, dass es dazu noch „weiße Flecke“ gebe. Das Thema Baustoffe sollte dann auch insbesondere im oben beschriebenem Bonussystem Berücksichtigung finden.

 

Stellv. Bgm Behning lobt die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit in der Sache und lässt nach Verlesen der Beschlussempfehlung des UBD über diese abstimmen.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) schließt sich der Empfehlung an und fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)       Für die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Nebenstedt Ost“ wird ein Umweltbonussystem aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten. Die in dem Entwurf vorgeschlagenen Prozentsätze sind zu begründen.

b)      Der Masterplan „Nebenstedt Ost“ wird als städtebaulicher Rahmenplan zur Entwicklung des Baugebietes „Nebenstedt Ost“ beschlossen.

c)       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nebenstedt Ost-1. Bauabschnitt“ wird vorbehaltlich des Aufstellungsbeschlusses für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingeleitet.