Sitzung: 18.05.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0166/2021
Bgm Harms erläutert den
Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019
beschlossen, einen Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast für den im
beigefügten Lageplan gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den
Flurstücken 6/2, 82/1 der Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der
Straßenbaulast für die Flurstücke
107/70, 106/68, 76 der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der
Baumaßnahmen an der Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue
als derzeitige Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu
stellen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am
12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße
als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen
Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.
Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen
abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der
Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten zügig die Übergabe
abwickeln zu können, ist die Beschlussfassung zur Widmung vorab notwendig. Die
Veröffentlichung und die damit verbundene Erlangung der Rechtskraft der Widmung
erfolgt erst nach Erledigung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen:
Ø
Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an Brücke und
Oberflächenbehandlung der Fahrbahnfläche,
Ø
der Einziehung als Gemeindeverbindungsstraße durch
die Samtgemeinde,
Ø
Übergabe der sich noch im Eigentum der Samtgemeinde
befindlichen Flurstücke,
Ø
eine Spülung des Durchlasses hat noch zu erfolgen
sowie der Bachlauf auf dem Seitenraum rechts,
Ø
weiterhin ist die Straße zu fegen und zu splitten.
Die Fertigstellung
wurde auf den 31.05.2021 festgelegt.
Nach Vortrag durch
Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die
Flurstücke 81/1 und 6/2, Flur 3 und die Flurstücke 107/70, 106/68, 76,
82/1 Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3
Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich
als Gemeindestraße gewidmet. Die gewidmeten Flurstücke sind in das
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Karwitz aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast
ist die Gemeinde Karwitz.
Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in
der Elbe-Jeetzel-Zeitung, nach Vorliegen der im Sachverhalt aufgeführten
Voraussetzungen.