Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Es wurde ein Antrag auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien von den Eigentümern des Grundstücks in Karwitz gestellt.

 

Nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz ist diese Angelegenheit förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende Rechnung u. ä. einzureichen.

Die Anlage wurde jetzt fertiggestellt und die Rechnung wurde von den Antragstellern eingereicht, diese liegt als Anlage bei.

 

Nach der Prüfung wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.

 

Nach Vortrag durch Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz gemäß Vorlage den

 


Beschluss:

Den antragstellenden Personen wird gemäß Förderrichtlinie der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien ein Zuschuss i. H. v. 750,00 € für den Einbau einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung gewährt