Sitzung: 18.05.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0151/2021
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Es wurde ein Antrag auf Förderung für den Einsatz
energiesparender Technologien von den Eigentümern des Grundstücks in Karwitz
gestellt.
Nach den
Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz ist diese Angelegenheit förderfähig. Die
Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden
Personen haben hierzu eine entsprechende Rechnung u. ä. einzureichen.
Die Anlage wurde
jetzt fertiggestellt und die Rechnung wurde von den Antragstellern eingereicht,
diese liegt als Anlage bei.
Nach der Prüfung
wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.
Nach Vortrag durch
Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz gemäß Vorlage den
Beschluss:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß Förderrichtlinie der Gemeinde Karwitz zum
Einsatz energiesparender Technologien ein Zuschuss i. H. v. 750,00 € für den
Einbau einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung gewährt