Sitzung: 23.06.2021 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 14/0109/2021
Sachverhalt:
Rh Zühlke und Rh
Hanke kommen hinzu.
Herr Beitz
erläutert, dass die Beantragung der Fördermittel für den Digitalpakt Schulen an
die Vorlage eines Medienkonzeptes der Schulen und einer
Medienentwicklungsplanung des Schulträgers geknüpft ist.
Beide Konzepte sind
bei der Endabrechnung der Fördermittel zwingend vorzulegen.
In den vergangenen
Monaten fanden Gespräche und Termine zwischen Schulleitungen, IT-Beratung und
Verwaltung zu dem geforderten Medienkonzept der Schulen und des Medienentwicklungsplans
der Samtgemeinde statt.
Beides liegt nun im
Entwurf vor.
Gemeinsames
Medienkonzept der Grundschulen
Die Schulleitungen
der 7 Grundschulen haben sich auf ein gemeinsames Medienkonzept für die
Grundschulen entschieden.
Im Medienkonzept
stehen die Erfordernisse, die Schulleitungen und Kollegien für die Durchführung
eines digitalen Unterrichts benötigen. Hier sind auch Bedarfe angemeldet, die
nicht in die Zuständigkeit des Schulträgers fallen, wie z.B. Endgeräte für
Lehrkräfte. Diese sind im Rahmen der Erweiterung des Digitalpaktes – einmalig –
durch den Schulträger angeschafft worden, analog der Endgeräte für bedürftige
Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung in der Corona-Pandemie mag sinnvoll
gewesen zu sein, eine dauerhafte Übernahme der Aufgabe ist finanziell von den
Kommunen aber nicht zu leisten.
Das Medienkonzept
ist Vision der medialen Ausstattung von grundsätzlichen baulichen und
technischen Voraussetzungen, der pädagogischen Umsetzung und der Unterstützung
durch den Schulträger in finanzieller und personeller Hinsicht.
Medienentwicklungsplanung
Um das
Medienkonzept der Grundschulen umsetzen zu können, bedarf es der
Medienentwicklungsplanung der Samtgemeinde Elbtalaue, die den Schulen das
entsprechende Equipment bereitstellt, die Umsetzung begleitet und für
Ersatzbeschaffung und Ergänzungen finanzielle Mittel einplant.
Der Schulträger
begleitet die Schulen auf dem Weg der Digitalisierung durch die Realisierung
der Ausstattung, der personellen Leistungen der IT-Abteilung und Koordinierung der
Gesamtmaßnahme.
Finanzielle
Aspekte
Im Rahmen des
Digitalpaktes sind erhebliche Mittel seitens des Bundes und des Landes
bereitgestellt worden.
Allerdings betrifft
dies in erster Linie die Bereitstellung/Einrichtung von Infrastruktur und der
Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik.
Die Kosten für die
erforderliche IT-Begleitung, die erhebliche Personalkosten für die Samtgemeinde
bedeutet, werden nicht bezuschusst.
Auch die
Ersatzbeschaffung ausgemusterter Geräte verbleibt beim Schulträger.
Diese Folgekosten
wird die Samtgemeinde als Schulträger vermutlich in den kommenden Jahren ganz
tragen müssen, da das Land derzeit keine Gespräche diesbezüglich mit den
kommunalen Spitzenverbänden führt.
Während der
Corona-Pandemie haben sich die erheblichen Defizite aller Schulen im digitalen
Bereich gezeigt. Viele Staaten in Europa sind besser aufgestellt, sodass hier
Schülerinnen und Schüler gut von daheim arbeiten konnten, während hier die
Schulen teilweise geschlossen blieben.
Die Umsetzung des
Digitalpakts Schule ist daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und
sollte die Schulen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler endlich
zukunftsfähig aufstellen.
Genaue Kosten für Ersatzbeschaffungen sowie der tatsächliche
Bedarf an Unterstützung durch die IT-Abteilung können erst bei Umsetzung der
Maßnahme konkret benannt werden.
Rh Walter erklärt, dass wir mit der Umsetzung schnellstmöglich beginnen müssen, damit man noch Termine bei den Handwerkern bekommt.
Mittlerweile warten man mehrere Monate auf Termine und auf Materialien.
Frau Scharf möchte auf einen Artikel in der heutigen EJZ hinweisen, in dem zu lesen ist, dass den Lehrkräften die Tablets und Notebooks erst Ende 2020/Anfang 2021 vorliegen.
In unseren Grundschulen liegen diese den Lehrerinnen und Lehrern bereits vor und werden von einer Vielzahl bereits genutzt.
Wir erwarten die Lieferung der Tablets für die Schülerinnen und Schüler jeden Tag und hoffen, dass auch diese noch vor den Sommerferien verteilt werden können.
Zuletzt verzögerte sich die Auslieferung aufgrund fehlender Zubehörteile.
Desweiteren ist vorgesehen in Sommerferien die Flat Panels zu montieren und zu installieren und sodass Ende des Jahres die erste Abforderung der Mittel erfolgen kann.
Frau Scharf macht deutlich, dass die Samtgemeinde Elbtalaue auf einem guten Weg befindet.
Wir sind in Infrastruktur und Ausstattung zwar noch immer hinterher, aber wir holen auf, so Frau Scharf.
Rh Thiele möchte wissen in welchem Volumen bisher Fördergelder abgerufen wurden.
Frau Scharf erklärt, dass bisher nur die eigenen Gelder investiert wurden, da bisher noch nicht die Mindestanforderung der Infrastruktur gegeben war, um überhaupt Gelder zu beantragen und weiter fehlen noch der genehmigte Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept.
Deshalb wurden bisher lediglich 316.000,- Euro zur Beschaffung der Tablets für die hilfebedürftigen Kinder abgefordert.
Rh Thiele möchte wissen, ob die Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte ebenfalls über eine Förderung erfolgte.
Frau Scharf erklärt, dass es dort gerade erst ganz aktuelle Fördermöglichkeiten gibt.
Rf Geuder möchte wissen, ob außer Gusborn nun schon weitere Grundschulen über schnelles Internet verfügen.
Dies ist bis Ende des Jahres zugesichert, so Frau Scharf.
Der Ausschuss für Schulen und Sportstätten gibt einstimmig folgende
Beschlussempfehlung:
Der Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept werden beschlossen.