Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Rh Zühlke und Rh Hanke kommen hinzu.

 

Herr Beitz erläutert, dass die Beantragung der Fördermittel für den Digitalpakt Schulen an die Vorlage eines Medienkonzeptes der Schulen und einer Medienentwicklungsplanung des Schulträgers geknüpft ist.

Beide Konzepte sind bei der Endabrechnung der Fördermittel zwingend vorzulegen.

In den vergangenen Monaten fanden Gespräche und Termine zwischen Schulleitungen, IT-Beratung und Verwaltung zu dem geforderten Medienkonzept der Schulen und des Medienentwicklungsplans der Samtgemeinde statt.

Beides liegt nun im Entwurf vor.

 

Gemeinsames Medienkonzept der Grundschulen

Die Schulleitungen der 7 Grundschulen haben sich auf ein gemeinsames Medienkonzept für die Grundschulen entschieden. 

Im Medienkonzept stehen die Erfordernisse, die Schulleitungen und Kollegien für die Durchführung eines digitalen Unterrichts benötigen. Hier sind auch Bedarfe angemeldet, die nicht in die Zuständigkeit des Schulträgers fallen, wie z.B. Endgeräte für Lehrkräfte. Diese sind im Rahmen der Erweiterung des Digitalpaktes – einmalig – durch den Schulträger angeschafft worden, analog der Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung in der Corona-Pandemie mag sinnvoll gewesen zu sein, eine dauerhafte Übernahme der Aufgabe ist finanziell von den Kommunen aber nicht zu leisten.

 

Das Medienkonzept ist Vision der medialen Ausstattung von grundsätzlichen baulichen und technischen Voraussetzungen, der pädagogischen Umsetzung und der Unterstützung durch den Schulträger in finanzieller und personeller Hinsicht.

 

Medienentwicklungsplanung

Um das Medienkonzept der Grundschulen umsetzen zu können, bedarf es der Medienentwicklungsplanung der Samtgemeinde Elbtalaue, die den Schulen das entsprechende Equipment bereitstellt, die Umsetzung begleitet und für Ersatzbeschaffung und Ergänzungen finanzielle Mittel einplant.

Der Schulträger begleitet die Schulen auf dem Weg der Digitalisierung durch die Realisierung der Ausstattung, der personellen Leistungen der IT-Abteilung und Koordinierung der Gesamtmaßnahme.

 

Finanzielle Aspekte

Im Rahmen des Digitalpaktes sind erhebliche Mittel seitens des Bundes und des Landes bereitgestellt worden.

Allerdings betrifft dies in erster Linie die Bereitstellung/Einrichtung von Infrastruktur und der Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik.

Die Kosten für die erforderliche IT-Begleitung, die erhebliche Personalkosten für die Samtgemeinde bedeutet, werden nicht bezuschusst.

Auch die Ersatzbeschaffung ausgemusterter Geräte verbleibt beim Schulträger.

Diese Folgekosten wird die Samtgemeinde als Schulträger vermutlich in den kommenden Jahren ganz tragen müssen, da das Land derzeit keine Gespräche diesbezüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden führt.

 

Während der Corona-Pandemie haben sich die erheblichen Defizite aller Schulen im digitalen Bereich gezeigt. Viele Staaten in Europa sind besser aufgestellt, sodass hier Schülerinnen und Schüler gut von daheim arbeiten konnten, während hier die Schulen teilweise geschlossen blieben.

Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und sollte die Schulen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler endlich zukunftsfähig aufstellen.

 

Genaue Kosten für Ersatzbeschaffungen sowie der tatsächliche Bedarf an Unterstützung durch die IT-Abteilung können erst bei Umsetzung der Maßnahme konkret benannt werden.

 

Rh Walter erklärt, dass wir mit der Umsetzung schnellstmöglich beginnen müssen, damit man noch Termine bei den Handwerkern bekommt.

Mittlerweile warten man mehrere Monate auf Termine und auf Materialien.

 

Frau Scharf möchte auf einen Artikel in der heutigen EJZ hinweisen, in dem zu lesen ist, dass den Lehrkräften die Tablets und Notebooks erst Ende 2020/Anfang 2021 vorliegen.

In unseren Grundschulen liegen diese den Lehrerinnen und Lehrern bereits vor und werden von einer Vielzahl bereits genutzt.

Wir erwarten die Lieferung der Tablets für die Schülerinnen und Schüler jeden Tag und hoffen, dass auch diese noch vor den Sommerferien verteilt werden können.

Zuletzt verzögerte sich die Auslieferung aufgrund fehlender Zubehörteile.

 

Desweiteren ist vorgesehen in Sommerferien die Flat Panels zu montieren und zu installieren und sodass Ende des Jahres die erste Abforderung der Mittel erfolgen kann.

 

Frau Scharf macht deutlich, dass die Samtgemeinde Elbtalaue auf einem guten Weg befindet.

Wir sind in Infrastruktur und Ausstattung zwar noch immer hinterher, aber wir holen auf, so Frau Scharf.

 

Rh Thiele möchte wissen in welchem Volumen bisher Fördergelder abgerufen wurden.

 

Frau Scharf erklärt, dass bisher nur die eigenen Gelder investiert wurden, da bisher noch nicht die Mindestanforderung der Infrastruktur gegeben war, um überhaupt Gelder zu beantragen und weiter fehlen noch der genehmigte Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept.

 

Deshalb wurden bisher lediglich 316.000,- Euro zur Beschaffung der Tablets für die hilfebedürftigen Kinder abgefordert.

 

Rh Thiele möchte wissen, ob die Beschaffung der Leihgeräte für die Lehrkräfte ebenfalls über eine Förderung erfolgte.

 

Frau Scharf erklärt, dass es dort gerade erst ganz aktuelle Fördermöglichkeiten gibt.

 

Rf Geuder möchte wissen, ob außer Gusborn nun schon weitere Grundschulen über schnelles Internet verfügen.

 

Dies ist bis Ende des Jahres zugesichert, so Frau Scharf.

 

Der Ausschuss für Schulen und Sportstätten gibt einstimmig folgende

 


Beschlussempfehlung:

Der Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept werden beschlossen.