Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag zur Thematik der Gehölzrückschnitte an Wirtschaftswegen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Rh Struck erläutert seinen Antrag und verliest die Begründung seines Antrages:

„Wer sich in diesem Frühjahr bewusst die Wirtschaftswege mit den dazugehörigen Seitenräumen und den Gehölzstreifen ansieht, wird zu dem Entschluss kommen, dass zu stark in das Wachstum der Gehölze eingegriffen wird. Dieser Trend ist bereits seit Jahren vermehrt erkennbar.

Niedere Gehölze werden übermäßig beseitigt, Dornen- und Heckenstrukturen ebenfalls. Kleine nachwachsende Bäume werden nicht geduldet. Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren sind insbesondere im Herbst 2020 zahlreiche Bäume in der Feldmark abgestorben, wenn diese Bäume entnommen werden, fehlen die üblicherweise vorhandenen kleineren Bäume, um die entstandenen Lücken zu schließen.

Außerdem wurde das Lichtraumprofil in vielen Bereichen völlig überdimensioniert hergestellt.“

 

Besonders hinweisen muss man auf folgendes: Eine veränderte Vorgehensweise ist dringend erforderlich, weil das bisherige Handeln uns in diese Situation gebracht hat!

Aus diesen Gründen wird in den kommenden Jahren kein Gehölzrückschnitt notwendig sein.

 

Darüber hinaus ist noch folgendes zu erwähnen:

Die Gemeinde Gusborn hat sich verpflichtet, jede Maßnahme und jede Entscheidung vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und des Artensterbens abzuwägen. Die Gehölzstrukturen in den Feldmarken unserer Gemeinde haben extrem wichtige Aufgaben, die z.B. mit dem Prinzip der Agroforstwirtschaft vergleichbar sind. Agroforst ist eine Form der Landwirtschaft, die besonders positive Auswirkungen auf Klima- und Artenschutz hat. (Laut Pariser-Klimagipfel würde die Umstellung auf das Agroforstsystem im gesamten Europa sämtliche Probleme des Klimawandels beheben.)

 

Natürlich fällt es schwer, sich ein Agroforstsystem in der Gemeinde Gusborn vorzustellen, ebenso schwer fällt es aber, sich eine Versteppung unserer Region vorzustellen, die jedoch bereits von Wissenschaftlern prophezeit wird und die in ersten Ansätzen auf landwirtschaftlichen Flächen bereits sichtbar ist.“

 

Aus diesem Grund stellt Rh Struck den Antrag: „In allen Ortsteilen wird der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen in den kommenden beiden Jahren (Winter 2021/2022 und 2022/2023) untersagt. Sollte aus Gründen der Verkehrssicherung ein kleinräumiger Rückschnitt nötig sein, so ist dieser beim Bürgermeister unter Benennung des Ortes und des Umfanges zu beantragen. Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn der Gemeinderat darüber abgestimmt hat.“

 

Rh Struck ergänzt noch, dass in Siemen und Zadrau überdimensional zurückgeschnitten wurde, ebenfalls in Klein Gusborn und in Groß Gusborn wurde an einer Stelle eine komplette Heckenstruktur entfernt.

 

Rf Geuder ergänzt, dass am Wirtschaftsweg in Klein Gusborn in Richtung Berg die Pflaumenbäume total verschandelt wurden, es handelte sich um ältere Bäume, die nun nur noch kümmerlich aussehen.

 

Rh Beckmann stimmt dem Antrag von Rh Struck zu und ist dennoch verwundert, da die Verursacher diese Gehölzrückschnitte ohne Zustimmung des Bürgermeisters in dieser Form gar nicht durchführen dürften.

 

Rh Schnell merkt an, dass es in Siemen anders läuft, dort ist alles in Ordnung. Die Siemener kümmern sich um alles selbst, sogar um gefährliche Gemeindebäume wie im vergangenen Jahr die trockenen Eichen von denen vermehrt Äste abstürzten.

Es werden keine gesunden Bäume weggerissen und überall stehen Büsche.

Stattdessen sollte lieber mal andere Umweltsünden und Energieverschwendungen ins Auge gefasst werden, wenn z.B. den ganzen Tag die Straßenlaternen leuchten.

 

Stellv. Bgm Burmester ist der Antrag zu allgemein gehalten. Er ist der Ansicht, dass sich die Leute insbesondere die Landwirte vernünftig kümmern. Auch braucht man nicht über Sanierung und Ausbau der Wirtschaftswege zu reden, wenn man dann keinen Gehölzrückschnitt vornimmt. Er selbst ist durch Klein Gusborn und Groß Gusborn gefahren und konnte keine überdimensionalen Rückschnitt feststellen.

 

Stellv. Bgm Fahren denkt, dass es in diesem Fall keine Ideallösung gibt, dennoch hatte er bei den vorangegangenen Ortsbesichtigungen nicht das Gefühl, dass die Welt in der Gemeinde Gusborn nicht mehr in Ordnung ist, alles grünt und blüht. Er ist froh, dass die Landwirte immer wieder bereit sind zu helfen und versteht nicht, dass man durch Verbot so miteinander umgehen muss.

 

Rh Beckmann ist der Meinung, dass man schon strenger darauf achten sollte, dass der Rückschnitt an den Wirtschaftswegen nur nach voriger Rücksprache und Zustimmung des Bürgermeisters erfolgen sollte.

 

Bgm Ringel teilt die Ansicht, dass eine vorige Rücksprache und Zustimmung erforderlich ist, im vergangenen Jahr gab es einzelne Maßnahmen von denen er nicht im Vorwege gewusst hat und das darf nicht sein. Er möchte jedoch keine Extremüberwachung und strenge Verbote einführen. Er möchte informiert werden und die letzte Entscheidung haben, aber nicht jeden einzelnen Ast anzeichnen müssen, das geht zu weit, er gibt zu bedenken, dass die landwirtschaftlichen Maschinen nunmal immer größer werden und somit mehr Platz auf den Wirtschaftswegen benötigt wird als noch vor 20 Jahren.

 

Rh Chocholowicz ergänzt, dass es wichtig und notwendig ist, dass Anlieger ihre Unterstützung und Eigeninitiative anbieten. Ggfs. sollte jedoch darüber nachgedacht werden solche notwendigen Rückschnitte bei Notwendigkeit von eine beauftragten Fachfirma ausführen zu lassen, dies verursache natürlich umfangreiche Kosten.

 

Rh Beckmann formuliert folgenden Alternativbeschluss, um den Verbotscharakter zu umgehen:

In den Ortsteilen der Gemeinde Gusborn ist der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen zur Verkehrssicherung durch Privatpersonen nur noch nach voriger Genehmigung durch den Bürgermeister unter genauer Benennung des Ortes und des Umfanges möglich.

 

Der Antrag von Rh Struck wird bei 3 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

In den Ortsteilen der Gemeinde Gusborn ist der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen zur Verkehrssicherung durch Privatpersonen nur noch nach voriger Genehmigung durch den Bürgermeister unter genauer Benennung des Ortes und des Umfanges möglich. (Antrag Rh Beckmann)