Sitzung: 10.06.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0160/2021
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
zur Thematik der Gehölzrückschnitte an Wirtschaftswegen vor, dieser ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Rh Struck erläutert
seinen Antrag und verliest die Begründung seines Antrages:
„Wer sich in diesem
Frühjahr bewusst die Wirtschaftswege mit den dazugehörigen Seitenräumen und den
Gehölzstreifen ansieht, wird zu dem Entschluss kommen, dass zu stark in das
Wachstum der Gehölze eingegriffen wird. Dieser Trend ist bereits seit Jahren
vermehrt erkennbar.
Niedere Gehölze
werden übermäßig beseitigt, Dornen- und Heckenstrukturen ebenfalls. Kleine
nachwachsende Bäume werden nicht geduldet. Aufgrund der Trockenheit in den
vergangenen Jahren sind insbesondere im Herbst 2020 zahlreiche Bäume in der
Feldmark abgestorben, wenn diese Bäume entnommen werden, fehlen die
üblicherweise vorhandenen kleineren Bäume, um die entstandenen Lücken zu
schließen.
Außerdem wurde das
Lichtraumprofil in vielen Bereichen völlig überdimensioniert hergestellt.“
Besonders hinweisen
muss man auf folgendes: Eine veränderte Vorgehensweise ist dringend
erforderlich, weil das bisherige Handeln uns in diese Situation gebracht hat!
Aus diesen Gründen
wird in den kommenden Jahren kein Gehölzrückschnitt notwendig sein.
Darüber hinaus ist
noch folgendes zu erwähnen:
Die Gemeinde
Gusborn hat sich verpflichtet, jede Maßnahme und jede Entscheidung vor dem
Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und des Artensterbens abzuwägen.
Die Gehölzstrukturen in den Feldmarken unserer Gemeinde haben extrem wichtige Aufgaben,
die z.B. mit dem Prinzip der Agroforstwirtschaft vergleichbar sind. Agroforst
ist eine Form der Landwirtschaft, die besonders positive Auswirkungen auf
Klima- und Artenschutz hat. (Laut Pariser-Klimagipfel würde die Umstellung auf
das Agroforstsystem im gesamten Europa sämtliche Probleme des Klimawandels
beheben.)
Natürlich fällt es
schwer, sich ein Agroforstsystem in der Gemeinde Gusborn vorzustellen, ebenso
schwer fällt es aber, sich eine Versteppung unserer Region vorzustellen, die
jedoch bereits von Wissenschaftlern prophezeit wird und die in ersten Ansätzen
auf landwirtschaftlichen Flächen bereits sichtbar ist.“
Aus diesem Grund
stellt Rh Struck den Antrag: „In allen
Ortsteilen wird der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen in den kommenden
beiden Jahren (Winter 2021/2022 und 2022/2023) untersagt. Sollte aus Gründen
der Verkehrssicherung ein kleinräumiger Rückschnitt nötig sein, so ist dieser
beim Bürgermeister unter Benennung des Ortes und des Umfanges zu beantragen.
Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn der Gemeinderat darüber abgestimmt
hat.“
Rh Struck ergänzt
noch, dass in Siemen und Zadrau überdimensional zurückgeschnitten wurde,
ebenfalls in Klein Gusborn und in Groß Gusborn wurde an einer Stelle eine
komplette Heckenstruktur entfernt.
Rf Geuder ergänzt,
dass am Wirtschaftsweg in Klein Gusborn in Richtung Berg die Pflaumenbäume
total verschandelt wurden, es handelte sich um ältere Bäume, die nun nur noch
kümmerlich aussehen.
Rh Beckmann stimmt
dem Antrag von Rh Struck zu und ist dennoch verwundert, da die Verursacher
diese Gehölzrückschnitte ohne Zustimmung des Bürgermeisters in dieser Form gar
nicht durchführen dürften.
Rh Schnell merkt
an, dass es in Siemen anders läuft, dort ist alles in Ordnung. Die Siemener
kümmern sich um alles selbst, sogar um gefährliche Gemeindebäume wie im
vergangenen Jahr die trockenen Eichen von denen vermehrt Äste abstürzten.
Es werden keine
gesunden Bäume weggerissen und überall stehen Büsche.
Stattdessen sollte
lieber mal andere Umweltsünden und Energieverschwendungen ins Auge gefasst
werden, wenn z.B. den ganzen Tag die Straßenlaternen leuchten.
Stellv. Bgm
Burmester ist der Antrag zu allgemein gehalten. Er ist der Ansicht, dass sich
die Leute insbesondere die Landwirte vernünftig kümmern. Auch braucht man nicht
über Sanierung und Ausbau der Wirtschaftswege zu reden, wenn man dann keinen
Gehölzrückschnitt vornimmt. Er selbst ist durch Klein Gusborn und Groß Gusborn
gefahren und konnte keine überdimensionalen Rückschnitt feststellen.
Stellv. Bgm Fahren
denkt, dass es in diesem Fall keine Ideallösung gibt, dennoch hatte er bei den
vorangegangenen Ortsbesichtigungen nicht das Gefühl, dass die Welt in der
Gemeinde Gusborn nicht mehr in Ordnung ist, alles grünt und blüht. Er ist froh,
dass die Landwirte immer wieder bereit sind zu helfen und versteht nicht, dass
man durch Verbot so miteinander umgehen muss.
Rh Beckmann ist der
Meinung, dass man schon strenger darauf achten sollte, dass der Rückschnitt an
den Wirtschaftswegen nur nach voriger Rücksprache und Zustimmung des
Bürgermeisters erfolgen sollte.
Bgm Ringel teilt
die Ansicht, dass eine vorige Rücksprache und Zustimmung erforderlich ist, im
vergangenen Jahr gab es einzelne Maßnahmen von denen er nicht im Vorwege
gewusst hat und das darf nicht sein. Er möchte jedoch keine Extremüberwachung
und strenge Verbote einführen. Er möchte informiert werden und die letzte
Entscheidung haben, aber nicht jeden einzelnen Ast anzeichnen müssen, das geht
zu weit, er gibt zu bedenken, dass die landwirtschaftlichen Maschinen nunmal
immer größer werden und somit mehr Platz auf den Wirtschaftswegen benötigt wird
als noch vor 20 Jahren.
Rh Chocholowicz
ergänzt, dass es wichtig und notwendig ist, dass Anlieger ihre Unterstützung
und Eigeninitiative anbieten. Ggfs. sollte jedoch darüber nachgedacht werden
solche notwendigen Rückschnitte bei Notwendigkeit von eine beauftragten
Fachfirma ausführen zu lassen, dies verursache natürlich umfangreiche Kosten.
Rh Beckmann
formuliert folgenden Alternativbeschluss, um den Verbotscharakter zu umgehen:
In den Ortsteilen
der Gemeinde Gusborn ist der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen zur
Verkehrssicherung durch Privatpersonen nur noch nach voriger Genehmigung
durch den Bürgermeister unter genauer Benennung des Ortes und des Umfanges
möglich.
Der Antrag von Rh
Struck wird bei 3 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
In den Ortsteilen
der Gemeinde Gusborn ist der Gehölzrückschnitt auf Wirtschaftswegen zur
Verkehrssicherung durch Privatpersonen nur noch nach voriger Genehmigung
durch den Bürgermeister unter genauer Benennung des Ortes und des Umfanges möglich.
(Antrag Rh Beckmann)