Sitzung: 10.06.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0159/2021
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
vom stellv. Bgm Burmester vor, im Bereich der Ortslage Klein Gusborn einen
Fußgängerüberweg zu errichten. Der Antrag war der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung zu den im Antrag vorgebrachten Fragestellungen:
Zu 1. Weder in der
Straßenverkehrsordnung (STVO) noch in den Verwaltungsvorschriften zur STVO sind
Mindestabstände zu Kreuzungsbereiche vorgeschrieben. Eine Realisierung in der
Nähe der Kreuzung L 256/ Am Denkmal / An der Mühle ist denkbar.
Zu 2. Die
Errichtung eines Fußgängerüberweges erfolgt nachfolgendem Prozedere:
Auf der Grundlage
eines entsprechenden Ratsbeschlusses stellt die Gemeinde einen Antrag auf
Erlass einer entsprechenden Verkehrsbehördlichen Anordnung an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg als zuständige Verkehrsbehörde. Im Rahmen des
Antragsverfahren beteiligt der Landkreis den zuständigen Straßenbaulastträger,
hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Im Rahmen
dieser Beteiligung werden die Voraussetzungen für die Errichtung geprüft. Die
wesentlichen Voraussetzungsmerkmale sind die voraussichtliche Anzahl der
Nutzerinnen und Nutzer des Fußgängerüberweges sowie die örtlichen
Rahmenbedingungen (Verkehrsaufkommen, Unfallgeschehen, Übersichtlichkeit etc.).
Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit besteht einen
Fußgängerüberweg zu errichten, wird dieser in der Regel auch vom
Straßenbaulastträger auf seine Kosten errichtet.
Ergibt die Prüfung,
dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird seitens des
Straßenbaulastträgers evtl. die Zustimmung erteilt, dass die beantragende
Gemeinde den Fußgängerüberweg auf ihre Kosten errichten kann.
Hinsichtlich der
Planungs- und Baukosten können ohne detaillierte Preisabfragen nur sehr grob
geschätzte Angaben gemacht werden. Die
Kosten für die notwendigen Beschilderungen und Markierungen werden sich auf ca.
2000,- Euro belaufen. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage inkl. der
Tiefbauarbeiten belaufen sich ca. 7000,- bis 14.000,- Euro je nachdem ob ein
oder zwei Beleuchtungsarme errichtet werden müssen und in welchem Umfang
Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen z.B. ob Kabelverlängerungen
notwendig werden. Die Planungskosten werden zwischen 1000,- Euro und 2.000,-
Euro betragen. Je nach Prüfungsergebnis der Voraussetzungen sind die Kosten
entweder vom Straßenbaulastträger oder von der beantragenden Gemeinde zu
tragen.
Zu 3.
Fußgängerüberwege sind nach DIN 67523 ausreichend zu beleuchten. Hierzu kann
die vorhandene Straßenbeleuchtung evtl. in die Berechnung einbezogen werden, je
nach Abstand und Ausleuchtungsgrad. Ausreichend wird die vorhandene
Straßenbeleuchtung in keinem Fall sein, sie kann jedoch dazu beitragen, dass
evtl. nur ein Beleuchtungsarm errichtet werden muss. Die entstehenden
Stromkosten sind in jedem Fall von der Gemeinde zutragen.
Stellv. Bgm Fahren
findet, dass das Verfahren gut beschrieben ist und er ist der Ansicht, dass die
Gemeinde den Antrag direkt stellen sollte, dann weiß sie genau woran sie ist
und welche weiteren Schritte ggfs. eingeleitet werden müssen.
Rf Geuder ist auch
der Ansicht, dass man den Antrag auf jeden Fall stellen sollte, man muss nur
genügend Argumente sammeln und den Antrag gut begründen.
Rh Beckmann fragt
sich, ob nicht ggfs. die Aufstellung einer Bedarfsampel nicht noch sinnvoller
als ein Zebrastreifen wäre, um mögliche Gefahr von Unfällen zu reduzieren.
Die Gemeinde sollte
sich informieren, was bei einer Bedarfsampel die Kosten wären und was dort
möglich wäre.
Bgm Ringel teilt
mit, dass der Bau einer Bedarfsampel ungefähr 100.000 Euro kosten würde.
Stellv. Bgm
Burmester erläutert noch einmal, dass er den Antrag aufgrund einer Vielzahl von
Elternmeldungen gestellt hat, da er vermehrt angesprochen wurde.
Der Antrag sollte
seiner Ansicht nach schnellstmöglich gestellt werden und die Finanzierung
sollte, wenn möglich, aus Landesmitteln erfolgen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn stellt einen Antrag auf Erlass einer verkehrsbehördlichen Anordnung
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Errichtung eines Fußgängerüberweges.