Sitzung: 10.06.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 31/0103/2021
Sachverhalt:
Bgm Ringel
erläutert, dass es sich um das letzte zu verkaufende Grundstück im Baugebiet
„Stüden“ handelt.
Es gibt eine
Kaufanfrage für das Flurstück 19, Flur 29, Gemarkung Quickborn.
Der Kaufinteressent
ist bereits Eigentümer des Nachbargrundstück Flurstück 20, Flur 29, Gemarkung
Quickborn und möchte das Nachbargrundstück erwerben, dann die beiden
Grundstücke zusammenführen und mit einem Wohnhaus bebauen.
Es wurden bereits
in der Vergangenheit jeweils mehrere Baugrundstücke an einen Interessenten
verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem Wohnhaus bebaut.
Bgm Ringel
berichtet, dass es keine weiteren Interessenten für dieses Grundstück gibt, er
hat es bereits mehrfach Baugrundstücksuchenden angeboten.
Rh Struck möchte
wissen, ob es baurechtlich vereinbar ist, dass dort auf zwei Grundstücken dann
nur ein Haus gebaut wird. Im Hinblick auf Umwelt- und Artenschutz hält er es
fast sinnvoll, wenn die Menschen größere Grundstücke vorhalten, da sie dann
mehr Flächen für einen Garten zur Verfügung haben, dennoch gibt er zu bedenken,
dass man sich fragen sollte, ob die Menschen wirklich so große Grundstücke
benötigen.
Frau Heuer
erläutert, dass es im Bebauungsplan keine Festsetzungen gibt, die einer
Bebauung mit einem Wohnhaus auf zwei Grundstücken widerspricht. Somit wäre es zulässig.
Rh Beckmann möchte
wissen, ob dies wirklich das letzte Grundstück im Baugebiet „Stüden“ ist.
Bgm Ringel
berichtet, dass dies tatsächlich das letzte Grundstück ist, die übrigen sind
verkauft, dazu folgt später noch die Information in der Sitzung.
Rh Beckmann ist
ähnlicher Ansicht wie Rh Struck, dass es schon recht große Baugrundstücke sind,
aber dass man dies in der Vergangenheit bereits durchgeführt hat und sich
vermehrt Familien mit Kindern ansiedeln, da ist es verständlich, dass diese ein
größeres Grundstück wünschen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dem Verkauf zugestimmt
werden, da in der Vergangenheit ebenfalls zwei Grundstücke an einen
Interessenten verkauft worden sind.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Das Flurstück 19
der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn wird dem Eigentümer des Flurstücks 20
der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn verkauft.
Die Grundstücke
werden anschließend verschmolzen.
Es muss lediglich
ein Wohnhaus errichtet werden, um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.
Der Kaufpreis
beträgt 20,15 €/m², bei einer Fläche von 960 m² beträgt dieser 19.344,00 €