Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sachverhalt:

Bgm Ringel erläutert, dass es sich um das letzte zu verkaufende Grundstück im Baugebiet „Stüden“ handelt.

Es gibt eine Kaufanfrage für das Flurstück 19, Flur 29, Gemarkung Quickborn.

Der Kaufinteressent ist bereits Eigentümer des Nachbargrundstück Flurstück 20, Flur 29, Gemarkung Quickborn und möchte das Nachbargrundstück erwerben, dann die beiden Grundstücke zusammenführen und mit einem Wohnhaus bebauen.

 

Es wurden bereits in der Vergangenheit jeweils mehrere Baugrundstücke an einen Interessenten verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem Wohnhaus bebaut.

 

Bgm Ringel berichtet, dass es keine weiteren Interessenten für dieses Grundstück gibt, er hat es bereits mehrfach Baugrundstücksuchenden angeboten.

 

Rh Struck möchte wissen, ob es baurechtlich vereinbar ist, dass dort auf zwei Grundstücken dann nur ein Haus gebaut wird. Im Hinblick auf Umwelt- und Artenschutz hält er es fast sinnvoll, wenn die Menschen größere Grundstücke vorhalten, da sie dann mehr Flächen für einen Garten zur Verfügung haben, dennoch gibt er zu bedenken, dass man sich fragen sollte, ob die Menschen wirklich so große Grundstücke benötigen.

 

Frau Heuer erläutert, dass es im Bebauungsplan keine Festsetzungen gibt, die einer Bebauung mit einem Wohnhaus auf zwei Grundstücken widerspricht. Somit wäre es zulässig.

 

Rh Beckmann möchte wissen, ob dies wirklich das letzte Grundstück im Baugebiet „Stüden“ ist.

 

Bgm Ringel berichtet, dass dies tatsächlich das letzte Grundstück ist, die übrigen sind verkauft, dazu folgt später noch die Information in der Sitzung.

 

Rh Beckmann ist ähnlicher Ansicht wie Rh Struck, dass es schon recht große Baugrundstücke sind, aber dass man dies in der Vergangenheit bereits durchgeführt hat und sich vermehrt Familien mit Kindern ansiedeln, da ist es verständlich, dass diese ein größeres Grundstück wünschen.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dem Verkauf zugestimmt werden, da in der Vergangenheit ebenfalls zwei Grundstücke an einen Interessenten verkauft worden sind.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Flurstück 19 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn wird dem Eigentümer des Flurstücks 20 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn verkauft.

Die Grundstücke werden anschließend verschmolzen.

Es muss lediglich ein Wohnhaus errichtet werden, um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.

Der Kaufpreis beträgt 20,15 €/m², bei einer Fläche von 960 m² beträgt dieser 19.344,00 €