Stellv. AV Mertins fragt nach der Kurortförderung.

Ursula Fallapp erläutert, dass sich dazu der Vorsitzende des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V., Dr. Hemken, noch einmal geäußert hat.

 

Herr Dr. Hemken verweist darauf, dass eventuell Kurbeiträge durch die Förderung erstattet werden.

Der 1. SgRat Beitz stellt klar, dass diese in Hitzacker (Elbe) nicht erhoben werden. Demzufolge kann es keine Erstattung geben. Die einzelbetriebliche Förderung wird von den einzelnen Anbietern eigenständig beantragt.