Sitzung: 22.04.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0133/2021
Bgm Stegemann
erläutert den Sachverhalt. Er möchte für die Gemeinde Göhrde im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit Fahrzeugaufkleber des Gemeindewappens herstellen lassen.
Die Gemeinde Göhrde soll dadurch über die Gemeindegrenzen hinweg bekannter
gemacht werden. Zudem sollen die Nutzer der Aufkleber ein sogenanntes
„Wir-Gefühl“ erzeugen und die Verbundenheit zu ihrer Gemeinde Göhrde
dokumentieren.
Das Muster des
Wappens und das Procedere über die Herstellung und Verbreitung wird
vorgestellt.
Der Rat der Gemeinde
Göhrde entscheidet gem. § 58 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG über die Nutzung des Wappens.
Der
Gemeindename und das Gemeindewappen sind in entsprechender Anwendung des § 12
BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des
Samtgemeindenamens und des –wappens (zum Beispiel zur Herstellung und zum
Vertrieb von Aufklebern) allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen
ist jedoch im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den
Charakter des Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.
Die
Gemeinde Göhrde sollte daher eine Genehmigung nur dann aussprechen, wenn
- die
Verwendung des Wappens oder des Namens das Ansehen der Gemeinde nicht
gefährdet oder schädigt oder gefährden bzw. schädigen kann,
- jeder
Anschein eines amtlichen Charakters durch die Verwendung des Wappens oder
des Namens vermieden wird und eine Verwechslung mit Einrichtungen der
Gemeinde sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
- das
Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei
wiedergegeben wird.
- dass Gemeindewappen als Ganzes dargestellt und
nicht durch andere Symbole verdeckt wird.
Im vorliegenden Fall soll das Gemeindewappen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Göhrde ist durch die beschriebene Nutzung nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil. Durch die Öffentlichkeitsarbeit und den damit verbundenen Zweck soll die Gemeinde bekannter gemacht bzw. die Verbundenheit zur Gemeinde zu dokumentiert werden. Auch der Anschein eines amtlichen Charakters oder eine Verwechselungsgefahr mit Einrichtungen der Gemeinde können vorliegend ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde Göhrde sollte daher die jederzeit widerrufliche Genehmigung zur Nutzung des Wappens mit der Auflage erteilen, dass das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Für den Fall, dass
der Rat die Nutzung des Gemeindewappens beschließt, muss entschieden werden,
wie viele Aufkleber angeschafft und zu welchem Preis sie verkauft werden
sollen.
Laut Angebot kosten
1.000 Stück 395,-- € und 2.000 Stück 610,-- €. Bgm Stegemann schlägt vor, einen
Aufkleber zum Preis von 1,-- € zu verkaufen. Er schlägt vor, zunächst 1.000
Stück zu beschaffen.
Dem stimmt der Rat
zu.
Stellv. Bgm Goebel
stellt fest, das Beschäftigte der Gemeinde Göhrde (ErzieherInnen, Naturum)
diesen Aufkleber umsonst erhalten. Dem wird ebenfalls so zugestimmt.
Auf Nachfrage von
Rh Scherlies erläutert Bgm Stegemann, dass die Erstellung und Verwendung des
Wappens auch mittels einer Satzung geregelt ist.
Nach weiterer
Aussprache stellt stellv. Bgm Goebel den Antrag, gemäß der Vorlage zu
beschließen und den Wappenaufkleber für 1,-- €/Stück zu verkaufen. Mitarbeiter
der Gemeinde erhalten ihn umsonst.
Nach Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Göhrde gem. Antrag von stellv. Bgm Goebel den
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde
genehmigt die Herstellung von Wappenaufklebern für Fahrzeuge zum Zwecke
der Öffentlichkeitsarbeit und zur Herstellung eines „Wir-Gefühls“ unter den
Nutzern. Der Bürgermeister wird beauftragt, Herstellung und Vertrieb zu
organisieren.
Es ist dafür Sorge
zu tragen, dass das Gemeindewappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben,
als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet
wird.
Die Genehmigung zur Nutzung des Gemeindewappens kann jederzeit widerrufen werden.
Es werden 1.000
Aufkleber zum Preis von 395,-- € beschafft. Die Aufkleber werden zum Preis von
1,-- €/Stück verkauft. Mitarbeiter der Gemeinde erhalten diesen umsonst.