Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Sperling begrüßt Herrn Hamann und Herrn Dörner von der Windwärts Energie GmbH.

 

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt. Der Antragsteller plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich von Volkfien auf den Flurstücken 46/1; 48/1; 41/2; 41/3; 173/27; 27/1; 51/4; 51/6; 51/3; 40/4; 40/2; 138/40 in der Gemarkung Volkfien auf ca. 70ha.

 

Es handelt sich derzeit um Ackerflächen im Außenbereich, der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die Landwirtschaft dar. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nicht im Außenbereich privilegiert gem. § 35 BauGB.

 

Für die Realisierung des Vorhabens ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Vorhabenträger hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, siehe Anlage I zur Vorlage.

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Die Gemeinde hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 wird in Kap. 4.2. Ziff. 13 folgendes festgelegt:

Für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sollen bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden.
Landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden.

 

Es handelt sich bei den Flächen in Volkfien laut Regionalem Raumordnungsprogramm Lüchow-Dannenberg (RROP) 2004 nicht um Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft, daher steht das Ziel der Raumordnung nicht entgegen. Dennoch handelt es sich bei der Planung um einen großflächigen Verlust von landwirtschaftlichen Flächen.

 

Das RROP 2004 stellt weiterhin die gesamte Fläche als Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft, sowie den Großteil der Fläche als Vorbehaltsgebiet für Erholung dar.

Außerdem ist mit baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 35m von Wald zu halten. In den Planungsunterlagen ist die Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu begründen.

Die Darstellungen des RROP sind in der Anlage II zur Vorlage dargestellt.

 

Sämtliche, die Planung betreffenden Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“, südlich in ca. 75m Entfernung beginnt das nächstgelegene Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH), siehe Anlage III zur Vorlage.

Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ist daher die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen.

 

Gem. § 48 Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG erhält der erzeugte Strom dieser geplanten Anlage keine Einspeisevergütung. Gefördert werden hier nur beispielsweise Freiflächen-PV entlang von Autobahnen, an Gebäuden oder Lärmschutzwällen oder auf bereits versiegelten Flächen und Konversionsflächen.

 

Eine Regelung zur kommunalen Wertschöpfungsbeteiligung wie bei Windkraftanlagen gibt es für Freiflächen-PV bislang nicht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat kürzlich über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht plant, eine Verordnung zu erlassen, die die kommunale Wertschöpfungsbeteiligung auch auf andere Technologien, wie z.B. der Freiflächen-PV überträgt. Es werden derzeit nicht die gleichen Akzeptanzprobleme wie bei der Windenergie gesehen.

 

Im Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde soll aber eine Vertragsanpassungsklausel aufgenommen werden, damit die Gemeine partizipieren kann, sollte in Zukunft eine Verordnung zur kommunalen Wertschöpfungsbeteiligung für Freiflächen-PV erlassen werden.

 

Rh Thiele bemängelt die Form der Vorlage. Ihm fehlen hier maßgebliche Angaben, so z.B. zur Akzeptanz der Betroffenen zu diesem Vorhaben. Des Weiteren muss der Rat darüber entscheiden, wie er zukünftig mit solchen Anträgen umgeht. Zurzeit wäre dies die einzige PV-Anlage in der Gemeinde, allerdings könnten zukünftig auch noch weitere Projekte beantragt werden, bei der landwirtschaftliche Flächen betroffen sind.

Bgm Sperling weist darauf hin, dass sich in der Gemeinde lediglich dieser Bereich für dieses Projekt eignet. Auf anderen Flächen ist die Bodenzahl höher und somit ertragreicher und auch der Naturschutz spielt eine große Rolle.

 

Rh Koopmann erklärt sich danach für betroffen und nimmt gem. § 41 NKomVG nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Bgm Sperling unterbricht die öffentliche Ratssitzung für Anfragen aus dem Publikum um 19.40 Uhr.

 

Herr Dörner erläutert den Anwesenden zunächst das geplante Projekt „Solarpark Volkfien“ anhand seiner Repräsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Er erklärt, dass die „Windwärts Energie GmbH“ für ihre Planung zunächst Pachtverträge mit den Grundeigentümern schließt, um dann für das Projekt die weiteren Antragstellungen (Flächennutzungsplanänderung, Entlassung LSG, Bebauungsplanerstellung) bei der Gemeinde und dem Landkreis vorzunehmen.

Danach geht er nochmals auf die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage ein und erläutert die Art und Bauweise des Projektes. Für den Abtransport des erzeugten Stromes sollen nach Möglichkeit die Umspannwerke in Dannenberg und Lüchow in Anspruch genommen werden. Erzeugt werden ca. 925 kw/h pro m² pro Jahr.

Er weist darauf hin, dass nach ca. 10 Jahren Gewerbesteuer fällig wird. Davon verbleiben 90 % in der Standortsgemeinde und 10 % erhält der Betreibersitz, in diesem Fall Hannover. Außerdem wird darauf geachtet, dass Baumaterial und Handwerksdienste vor Ort in Auftrag gegeben werden.

Nach 20 Jahren kann eine Verlängerung um 10 Jahre beantragt werden. Danach wird ein Rückbau der Anlage vorgenommen. Dieses ist über eine Bürgschaftserklärung beim Landkreis sichergestellt und hinterlegt.

Auf Anfrage von stellv. Bgm’in Gröning erläutert Herr Dörner, dass die Kabeltrassen unterirdisch verlegt werden müssen. Die Verlegung soll vorwiegend an kommunalen Trassen entlangführen. Frau Heimbucher, Volkfien, fragt nach, ob bereits bekannt ist, wo der Transformator erstellt wird.

Herr Dörner erläutert, dass bei der Größe der Anlage ca 5 – 6 Trafos benötigt werden. Diese wird man vermutlich in der Mittelachse der Anlage anordnen.

Herr Jacob, Breese i.d.Bruche, erkundigt sich, warum die Firma Windwärts Energie GmbH, die vormals in Wind investiert hat nunmehr in Sonne investiert.

Herr Dörner erklärt dies mit der kommenden Energiewende und einem Energiemix aus Sonne, Wind und Biogas. Auf weitere Nachfrage von Herrn Jacob erläutert er, dass dieser für Windanlagen nicht geeignet ist. Die Akzeptanz der Bewohner für Windanlagen ist eine andere als die Akzeptanz für PV-Anlagen.

Rh Thiele richtet in Sachen Maisanbau eine Anfrage an Herrn Burkhard Blank, Volkfien. Dieser erläutert, dass die betroffenen Flächen zu ca. 30 – 40 % für den Maisanbau genutzt wurden. Zukünftig werden das Kollegen auf ihren Flächen übernehmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anbau von Biomais zu immer höheren Auflagen erfolgen muss.

Herr Rouven Groß, Breselenz, erkundigt sich, ob für das PV-Projekt Bäume gefällt werden müssen.

Dies wird von Herrn Dörner verneint. Die angrenzenden Waldflächen werden als Kompensationsflächen genutzt.

Herr Robert Dörflinger, Volkfien, stellt einige Anfragen zur Anlage.

Herr Dörner erläutert, dass der Abstand zum Wald 35 m beträgt. Die Anlage wird mit einem Zaun begrenzt. Der sich darin befindliche öffentliche Weg wird doppelt abgezäunt. Öffentliche Wege, die sich in der Anlage befinden, werden nicht abgegrenzt.

Weiterhin wird dieses Projekt von einer Betreibergesellschaft betrieben, die noch gegründet wird. Alle Projekte der MVV (Mannheimer Verkehrsbetriebe) werden von einer anderen Betreibergesellschaft geführt. Weitere Auskünfte zu den Investoren und zur Zusammensetzung der Gesellschaft können direkt bei der MVV eingeholt werden.

Herr Arnd Fischer, Breselenz, erkundigt sich nach der Mindestgröße der PV-Anlage.

Herr Dörner erläutert, dass mindestens 45 ha in Anspruch genommen werden. Allerdings wird die Leistung der Module bei 45 ha höher ausfallen. Die Regelung ergibt sich aus dem Bebauungsplan und die hierin festgelegte Grundflächenzahl (GRZ).

Herr Dörflinger weist darauf hin, dass die Gemeinde nochmals darüber nachdenken und festlegen sollte, wieviel Flächen sie für Stromerzeugungsprojekte zur Verfügung stellen möchte.

Herr Dörner erklärt, dass nicht beliebig viele Projekte durchgeführt werden können. Ein Kriterium hierbei ist auch die begrenzende Netzkapazität.

Auf Nachfrage von Herrn Groß führt Herr Dörner aus, dass jährlich ca. 16.000 Haushalte mit dem erzeugten Strom aus der PV-Anlage versorgt werden können.

 

Bgm Sperling schließt die Fragestunde und führt die öffentliche Sitzung um 20.32 Uhr fort.

 

Bgm Sjperling gibt die Ergänzung des Beschlusses zu d) bekannt. Hier soll es heißen:

d)Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen des Durchführungsvertrages Möglichkeiten des finanziellen Partizipierens der Gemeinde auszuloten.

Stellv. Bgm’in Merke beantragt, die Beschlüsse um den Punkt d) zu ergänzen und entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen.

 

Gemäß Antrag von stellv. Bgm’in Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgende

 

 

 

 

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Beschlüsse:

a)       Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird bei einer Stimmenthaltung einstimmig zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien“ wird eingeleitet. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

b)      Der Rat der Gemeinde Jameln beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue bei einer Stimmenthaltung einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien

c)       Der Rat der Gemeinde Jameln beantragt bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bei einer Stimmenthaltung einstimmig die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien

d)      Die Verwaltung wird bei einer Stimmenthaltung einstimmig beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen des Durchführungsvertrages Möglichkeiten des finanziellen Partizipierens der Gemeinde auszuloten.