Sitzung: 20.04.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0138/2021
Bgm Sperling
begrüßt Herrn Hamann und Herrn Dörner von der Windwärts Energie GmbH.
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt. Der Antragsteller plant die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich von Volkfien auf den Flurstücken 46/1;
48/1; 41/2; 41/3; 173/27; 27/1; 51/4; 51/6; 51/3; 40/4; 40/2; 138/40 in der
Gemarkung Volkfien auf ca. 70ha.
Es handelt sich
derzeit um Ackerflächen im Außenbereich, der Flächennutzungsplan stellt Fläche
für die Landwirtschaft dar. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nicht im
Außenbereich privilegiert gem. § 35 BauGB.
Für die
Realisierung des Vorhabens ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Vorhabenträger
hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt,
siehe Anlage I zur Vorlage.
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger
auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung
der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan)
bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten
Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise
vor dem Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Die Gemeinde hat
gem. § 12 Abs. 2 BauGB über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Im
Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 wird in Kap. 4.2. Ziff. 13
folgendes festgelegt:
Für die Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
solarer Strahlungsenergie sollen bereits versiegelte Flächen in Anspruch
genommen werden.
Landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der
raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, dürfen dafür nicht in
Anspruch genommen werden.
Es handelt sich bei
den Flächen in Volkfien laut Regionalem Raumordnungsprogramm Lüchow-Dannenberg
(RROP) 2004 nicht um Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft, daher steht das
Ziel der Raumordnung nicht entgegen. Dennoch handelt es sich bei der Planung um
einen großflächigen Verlust von landwirtschaftlichen Flächen.
Das RROP 2004
stellt weiterhin die gesamte Fläche als Vorbehaltsgebiet für Natur- und
Landschaft, sowie den Großteil der Fläche als Vorbehaltsgebiet für Erholung
dar.
Außerdem ist mit
baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 35m von Wald zu halten. In den
Planungsunterlagen ist die Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
zu begründen.
Die Darstellungen
des RROP sind in der Anlage II zur Vorlage dargestellt.
Sämtliche, die
Planung betreffenden Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet
„Elbhöhen-Drawehn“, südlich in ca. 75m Entfernung beginnt das nächstgelegene Flora-Fauna-Habitat
Gebiet (FFH), siehe Anlage III zur Vorlage.
Beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg ist daher die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu
beantragen.
Gem. § 48
Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG erhält der erzeugte Strom dieser geplanten Anlage
keine Einspeisevergütung. Gefördert werden hier nur beispielsweise
Freiflächen-PV entlang von Autobahnen, an Gebäuden oder Lärmschutzwällen oder
auf bereits versiegelten Flächen und Konversionsflächen.
Eine Regelung zur
kommunalen Wertschöpfungsbeteiligung wie bei Windkraftanlagen gibt es für
Freiflächen-PV bislang nicht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat
kürzlich über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mitgeteilt, dass
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht plant, eine Verordnung
zu erlassen, die die kommunale Wertschöpfungsbeteiligung auch auf andere
Technologien, wie z.B. der Freiflächen-PV überträgt. Es werden derzeit nicht
die gleichen Akzeptanzprobleme wie bei der Windenergie gesehen.
Im
Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde soll aber
eine Vertragsanpassungsklausel aufgenommen werden, damit die Gemeine
partizipieren kann, sollte in Zukunft eine Verordnung zur kommunalen
Wertschöpfungsbeteiligung für Freiflächen-PV erlassen werden.
Rh Thiele bemängelt
die Form der Vorlage. Ihm fehlen hier maßgebliche Angaben, so z.B. zur
Akzeptanz der Betroffenen zu diesem Vorhaben. Des Weiteren muss der Rat darüber
entscheiden, wie er zukünftig mit solchen Anträgen umgeht. Zurzeit wäre dies
die einzige PV-Anlage in der Gemeinde, allerdings könnten zukünftig auch noch
weitere Projekte beantragt werden, bei der landwirtschaftliche Flächen
betroffen sind.
Bgm Sperling weist
darauf hin, dass sich in der Gemeinde lediglich dieser Bereich für dieses Projekt
eignet. Auf anderen Flächen ist die Bodenzahl höher und somit ertragreicher und
auch der Naturschutz spielt eine große Rolle.
Rh Koopmann erklärt
sich danach für betroffen und nimmt gem. § 41 NKomVG nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil.
Bgm Sperling
unterbricht die öffentliche Ratssitzung für Anfragen aus dem Publikum um 19.40
Uhr.
Herr Dörner
erläutert den Anwesenden zunächst das geplante Projekt „Solarpark Volkfien“
anhand seiner Repräsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Er erklärt, dass
die „Windwärts Energie GmbH“ für ihre Planung zunächst Pachtverträge mit den
Grundeigentümern schließt, um dann für das Projekt die weiteren
Antragstellungen (Flächennutzungsplanänderung, Entlassung LSG,
Bebauungsplanerstellung) bei der Gemeinde und dem Landkreis vorzunehmen.
Danach geht er
nochmals auf die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage ein und erläutert die Art und
Bauweise des Projektes. Für den Abtransport des erzeugten Stromes sollen nach
Möglichkeit die Umspannwerke in Dannenberg und Lüchow in Anspruch genommen
werden. Erzeugt werden ca. 925 kw/h pro m² pro Jahr.
Er weist darauf
hin, dass nach ca. 10 Jahren Gewerbesteuer fällig wird. Davon verbleiben 90 %
in der Standortsgemeinde und 10 % erhält der Betreibersitz, in diesem Fall
Hannover. Außerdem wird darauf geachtet, dass Baumaterial und Handwerksdienste
vor Ort in Auftrag gegeben werden.
Nach 20 Jahren kann
eine Verlängerung um 10 Jahre beantragt werden. Danach wird ein Rückbau der
Anlage vorgenommen. Dieses ist über eine Bürgschaftserklärung beim Landkreis
sichergestellt und hinterlegt.
Auf Anfrage von
stellv. Bgm’in Gröning erläutert Herr Dörner, dass die Kabeltrassen
unterirdisch verlegt werden müssen. Die Verlegung soll vorwiegend an kommunalen
Trassen entlangführen. Frau Heimbucher, Volkfien, fragt nach, ob bereits
bekannt ist, wo der Transformator erstellt wird.
Herr Dörner
erläutert, dass bei der Größe der Anlage ca 5 – 6 Trafos benötigt werden. Diese
wird man vermutlich in der Mittelachse der Anlage anordnen.
Herr Jacob, Breese
i.d.Bruche, erkundigt sich, warum die Firma Windwärts Energie GmbH, die vormals
in Wind investiert hat nunmehr in Sonne investiert.
Herr Dörner erklärt
dies mit der kommenden Energiewende und einem Energiemix aus Sonne, Wind und
Biogas. Auf weitere Nachfrage von Herrn Jacob erläutert er, dass dieser für
Windanlagen nicht geeignet ist. Die Akzeptanz der Bewohner für Windanlagen ist
eine andere als die Akzeptanz für PV-Anlagen.
Rh Thiele richtet
in Sachen Maisanbau eine Anfrage an Herrn Burkhard Blank, Volkfien. Dieser
erläutert, dass die betroffenen Flächen zu ca. 30 – 40 % für den Maisanbau
genutzt wurden. Zukünftig werden das Kollegen auf ihren Flächen übernehmen,
wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anbau von Biomais zu immer höheren Auflagen
erfolgen muss.
Herr Rouven Groß,
Breselenz, erkundigt sich, ob für das PV-Projekt Bäume gefällt werden müssen.
Dies wird von Herrn
Dörner verneint. Die angrenzenden Waldflächen werden als Kompensationsflächen
genutzt.
Herr Robert
Dörflinger, Volkfien, stellt einige Anfragen zur Anlage.
Herr Dörner
erläutert, dass der Abstand zum Wald 35 m beträgt. Die Anlage wird mit einem
Zaun begrenzt. Der sich darin befindliche öffentliche Weg wird doppelt
abgezäunt. Öffentliche Wege, die sich in der Anlage befinden, werden nicht
abgegrenzt.
Weiterhin wird
dieses Projekt von einer Betreibergesellschaft betrieben, die noch gegründet
wird. Alle Projekte der MVV (Mannheimer Verkehrsbetriebe) werden von einer
anderen Betreibergesellschaft geführt. Weitere Auskünfte zu den Investoren und
zur Zusammensetzung der Gesellschaft können direkt bei der MVV eingeholt
werden.
Herr Arnd Fischer,
Breselenz, erkundigt sich nach der Mindestgröße der PV-Anlage.
Herr Dörner
erläutert, dass mindestens 45 ha in Anspruch genommen werden. Allerdings wird
die Leistung der Module bei 45 ha höher ausfallen. Die Regelung ergibt sich aus
dem Bebauungsplan und die hierin festgelegte Grundflächenzahl (GRZ).
Herr Dörflinger
weist darauf hin, dass die Gemeinde nochmals darüber nachdenken und festlegen
sollte, wieviel Flächen sie für Stromerzeugungsprojekte zur Verfügung stellen
möchte.
Herr Dörner
erklärt, dass nicht beliebig viele Projekte durchgeführt werden können. Ein
Kriterium hierbei ist auch die begrenzende Netzkapazität.
Auf Nachfrage von
Herrn Groß führt Herr Dörner aus, dass jährlich ca. 16.000 Haushalte mit dem
erzeugten Strom aus der PV-Anlage versorgt werden können.
Bgm Sperling
schließt die Fragestunde und führt die öffentliche Sitzung um 20.32 Uhr fort.
Bgm Sjperling gibt
die Ergänzung des Beschlusses zu d) bekannt. Hier soll es heißen:
d)Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen des Durchführungsvertrages
Möglichkeiten des finanziellen Partizipierens der Gemeinde auszuloten.
Stellv. Bgm’in
Merke beantragt, die Beschlüsse um den Punkt d) zu ergänzen und entsprechend
der Beschlussvorlage zu beschließen.
Gemäß Antrag von
stellv. Bgm’in Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgende
.
Beschlüsse:
a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird bei einer Stimmenthaltung
einstimmig zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien“ wird
eingeleitet. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
b) Der Rat der Gemeinde Jameln
beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue bei einer Stimmenthaltung einstimmig
die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten
Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien“
c) Der Rat der Gemeinde Jameln
beantragt bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bei einer Stimmenthaltung
einstimmig die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des
Bebauungsplanes „Solarpark Volkfien“
d) Die Verwaltung wird bei einer
Stimmenthaltung einstimmig beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen des
Durchführungsvertrages Möglichkeiten des finanziellen Partizipierens der
Gemeinde auszuloten.