Sitzung: 23.03.2021 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Flindt fragt an, wer festlegt wann welche Straßen
beim Winterdienst geräumt werden.
Bl Klafak erklärt, dass die Anordnung der
Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit und für die Wochenenden und Feiertage
in Absprache mit dem Vorarbeiter erfolgt.
Der Vorarbeiter entscheidet nach Kontrolle, ob der
Winterdienst erforderlich ist und benachrichtigt die Mitarbeiter*innen.
Geräumt werden nur die Schulbusstrecken und besondere
Gefahrenstellen. Diese werden vom zuständigen Fachdienst festgelegt. Die Räumung
weiterer Straßen erfolgt nur nach Absprache und auf Anordnung mit dem
zuständigen Fachdienst.