Rh Flindt fragt an, wer festlegt wann welche Straßen beim Winterdienst geräumt werden.

 

Bl Klafak erklärt, dass die Anordnung der Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit und für die Wochenenden und Feiertage in Absprache mit dem Vorarbeiter erfolgt.

Der Vorarbeiter entscheidet nach Kontrolle, ob der Winterdienst erforderlich ist und benachrichtigt die Mitarbeiter*innen.

Geräumt werden nur die Schulbusstrecken und besondere Gefahrenstellen. Diese werden vom zuständigen Fachdienst festgelegt. Die Räumung weiterer Straßen erfolgt nur nach Absprache und auf Anordnung mit dem zuständigen Fachdienst.