Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0026/2021/1
Sachverhalt der Vorlage 30/0026/2021:
Im Haushalt der
Samtgemeinde Elbtalaue stehen 40.000,- Euro für die Nachpflanzung von durch
Trockenheit abgängigen Straßenbäumen zur Verfügung. Die Verwaltung hat hierzu
ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Aus der Erfahrung von vor kurzem
durchgeführten Ausschreibungen kann davon ausgegangen werden, dass für die
vorhandenen Haushaltsmittel 60 Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang
und einer zweijährigen Anwachspflege, verteilt auf fünf Standorte, gepflanzt
werden können. Der Vorlage ist als Anlage I ein Übersichtsplan der angedachten
Standorte beigefügt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde unter Hinzuziehung der
GALK-Liste auf eine hohe CO2 Aufnahme bei möglichst geringem Wasserbedarf und
einer guten Standortverträglichkeit geachtet.
Unter Einbeziehung der v.g. Aspekte wird seitens der Verwaltung die
Pflanzung von 45 Zerreichen (Quercus cerris) und 15 Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum) vorgeschlagen. Die Bäume sollen in einem Abstand von 15 m
gepflanzt werden um einen einheitlichen Alleecharakter darzustellen.
Beschreibung der
Standorte:
1. Gemeindeverbindungstraße H 28 (L 231 –
Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig
Die Bankettbreite beträgt drei Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Lehmboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird
vorgeschlagen 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) auf einer Länge von 225
Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung
des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
2. Gemeindeverbindungsstraße D1 (Schaafhausen-Riekau)
vor der Ortslage Riekau linksseitig
Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Boden mit ca. 25 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen
15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der
Vorlage ist als Anlage III ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
3. Gemeindeverbindungsstraße D 12 (Dannenberg –
Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca. halber Strecke zwischen
den Orten. Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus
Lehmboden mit ca. 40 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15
Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der
Vorlage ist als Anlage IV ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
4. Gemeindeverbindungsstraße H 26
(Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der Ortslage
Bahrendorf. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich drei Meter, der
Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für
diesen Standort wird vorgeschlagen sieben Zerreichen (Quercus cerris) auf einer
Länge von 130 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage V ein Lageplan mit
Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
5. Gemeindeverbindungsstraße H 25
(Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des Waldes. Der
Bankettbereich beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter. Der Untergrund besteht aus
leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird
vorgeschlagen acht Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 145 Metern
zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage VI ein Lageplan mit Einzeichnung des
angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
Bei der Auswahl der
Standorte wurde sowohl auf die Standortansprüche der zu pflanzenden Bäume, als
auch eine räumliche Nähe der einzelnen Standorte untereinander, aufgeteilt in
zwei Bereiche, geachtet. Hierdurch sollen die Transportwege bei der
Durchführung der zu beauftragenden Anwachspflege reduziert werden. Für den
Standort H 28 wurde die Nachpflanzung mit Rosskastanien (Aesculus
hippocastanum) aufgrund der Bodenverhältnisse und der Tatsache ausgesucht, dass
dieser Bereich die höchsten mittleren Jahresniederschläge des ganzen Samtgemeindebereiches
im langjährigen Jahresmittel aufweist und die Rosskastanie im Verhältnis zur
Zerreiche einen etwas höheren Wasseranspruch besitzt. Die Standorte um
Bahrendorf (H 25 und H 26) besitzen die nahezu gleichen mittleren
Niederschlagswerte, würden sich also grundsätzlich auch für die Pflanzung mit
Rosskastanien eignen.
Herr Hesebeck erläutert, dass der Punkt am 03.02.2021 hinsichtlich der zu
verwendenden Baumarten und der Pflanzstandorte kontrovers diskutiert worden ist
und der Punkt vertagt worden ist, um zur heutigen Sitzung die eingebundene
Fachkraft dazu zu laden. Die diesjährige Pflanzaktion soll im Herbst/Winter
durchgeführt werden. Die Gemeinden sollen aufgefordert werden, Straßen für
Baumpflanzungen in den Folgejahren vorzuschlagen.
Rf Klappstein
erläutert, dass sie in der letzten Sitzung auf die Größe der vorgeschlagenen
Zerreichen und die ausladende Breite ihrer Baumkronen hingewiesen hat.
Rh Siebolds bezieht
sich auf das Baumseminar im letzten Jahr in Hitzacker. Danach ist die Forschung
hinsichtlich der Klimageeignetheit von Bäumen noch nicht abgeschlossen und für
einen Alleecharakter sind keine kleinen Bäume geeignet, sondern nur große
Bäume. Er schlägt vor, nach dem heutigen Wissensstand und den Vorschlägen der
Vorlage vorzugehen und in den Folgejahren neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Herr Krull
erläutert, dass bei der Auswahl der Bäume insbesondere darauf geachtet worden
ist, dass standortgerechte Bäume hinsichtlich des Wasserhaushalts und der
Klimageeignetheit ausgewählt werden. Er erläutert weiter, dass hinsichtlich des
Lichtraumprofils und der Breite der Kronen die Pflege und der Schnitt bei den
Jungbäumen entscheidend sind.
Herr Krull
beantwortet Fragen insbesondere dahingehend welche Bäume als Solitärbäume, als
Straßenbäume und zur Pflanzung im Wald geeignet sind und zur Standort- und
Klimagerechtigkeit von einzelnen Baumarten.
Rh Beckmann ist der
Meinung, dass in der letzten Sitzung auch die von ihm vorgeschlagenen
Baumpflanzungen als Ersatzpflanzungen zwischen Quickborn und Gusborn empfohlen
worden sind. Die übrigen Ausschussmitglieder haben in Erinnerung, dass die
Umsetzung dieses Vorschlages und der der Gemeinden für die Pflanzaktionen der
Folgejahre vorgesehen sind.
Rh Siemke schlägt vor, in
diesem Jahr die in der Vorlage vorgeschlagenen Pflanzungen durchzuführen und
evtl. Restmittel für Ersatzpflanzungen in Quickborn und Gusborn einzusetzen.
Beschluss:
An den nachfolgend
aufgeführten Gemeindeverbindungsstraßen werden die im Sachverhalt unter Nr.1
bis 5 beschriebenen Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang inkl. einer
zweijährigen Anwachspflege nachgepflanzt:
- Gemeindeverbindungstraße
H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig 15
Rosskastanien (Aesculus hippocastanum)
- Gemeindeverbindungsstraße
D1 (Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig 15 Zerreichen
(Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca.
halber Strecke 15 Zerreichen (Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der
Ortslage Bahrendorf 7 Zerreichen (Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des
Waldes 8 Zerreichen (Quercus cerris)