Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt der Vorlage 30/0026/2021:

Im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue stehen 40.000,- Euro für die Nachpflanzung von durch Trockenheit abgängigen Straßenbäumen zur Verfügung. Die Verwaltung hat hierzu ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Aus der Erfahrung von vor kurzem durchgeführten Ausschreibungen kann davon ausgegangen werden, dass für die vorhandenen Haushaltsmittel 60 Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang und einer zweijährigen Anwachspflege, verteilt auf fünf Standorte, gepflanzt werden können. Der Vorlage ist als Anlage I ein Übersichtsplan der angedachten Standorte beigefügt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde unter Hinzuziehung der GALK-Liste auf eine hohe CO2 Aufnahme bei möglichst geringem Wasserbedarf und einer guten Standortverträglichkeit geachtet.  Unter Einbeziehung der v.g. Aspekte wird seitens der Verwaltung die Pflanzung von 45 Zerreichen (Quercus cerris) und 15 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) vorgeschlagen. Die Bäume sollen in einem Abstand von 15 m gepflanzt werden um einen einheitlichen Alleecharakter darzustellen.

 

Beschreibung der Standorte: 

1.       Gemeindeverbindungstraße H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig

Die Bankettbreite beträgt drei Meter, der Untergrund besteht aus sandigem Lehmboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

2.       Gemeindeverbindungsstraße D1 (Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig

Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus sandigem Boden mit ca. 25 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage III ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

3.       Gemeindeverbindungsstraße D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca. halber Strecke zwischen den Orten. Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus Lehmboden mit ca. 40 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage IV ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

4.       Gemeindeverbindungsstraße H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der Ortslage Bahrendorf. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich drei Meter, der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen sieben Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 130 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage V ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

5.       Gemeindeverbindungsstraße H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des Waldes. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter. Der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen acht Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 145 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage VI ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

 

Bei der Auswahl der Standorte wurde sowohl auf die Standortansprüche der zu pflanzenden Bäume, als auch eine räumliche Nähe der einzelnen Standorte untereinander, aufgeteilt in zwei Bereiche, geachtet. Hierdurch sollen die Transportwege bei der Durchführung der zu beauftragenden Anwachspflege reduziert werden. Für den Standort H 28 wurde die Nachpflanzung mit Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) aufgrund der Bodenverhältnisse und der Tatsache ausgesucht, dass dieser Bereich die höchsten mittleren Jahresniederschläge des ganzen Samtgemeindebereiches im langjährigen Jahresmittel aufweist und die Rosskastanie im Verhältnis zur Zerreiche einen etwas höheren Wasseranspruch besitzt. Die Standorte um Bahrendorf (H 25 und H 26) besitzen die nahezu gleichen mittleren Niederschlagswerte, würden sich also grundsätzlich auch für die Pflanzung mit Rosskastanien eignen. 

 

Herr Hesebeck erläutert, dass der Punkt am 03.02.2021 hinsichtlich der zu verwendenden Baumarten und der Pflanzstandorte kontrovers diskutiert worden ist und der Punkt vertagt worden ist, um zur heutigen Sitzung die eingebundene Fachkraft dazu zu laden. Die diesjährige Pflanzaktion soll im Herbst/Winter durchgeführt werden. Die Gemeinden sollen aufgefordert werden, Straßen für Baumpflanzungen in den Folgejahren vorzuschlagen.

 

Rf Klappstein erläutert, dass sie in der letzten Sitzung auf die Größe der vorgeschlagenen Zerreichen und die ausladende Breite ihrer Baumkronen hingewiesen hat.

 

Rh Siebolds bezieht sich auf das Baumseminar im letzten Jahr in Hitzacker. Danach ist die Forschung hinsichtlich der Klimageeignetheit von Bäumen noch nicht abgeschlossen und für einen Alleecharakter sind keine kleinen Bäume geeignet, sondern nur große Bäume. Er schlägt vor, nach dem heutigen Wissensstand und den Vorschlägen der Vorlage vorzugehen und in den Folgejahren neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.

 

Herr Krull erläutert, dass bei der Auswahl der Bäume insbesondere darauf geachtet worden ist, dass standortgerechte Bäume hinsichtlich des Wasserhaushalts und der Klimageeignetheit ausgewählt werden. Er erläutert weiter, dass hinsichtlich des Lichtraumprofils und der Breite der Kronen die Pflege und der Schnitt bei den Jungbäumen entscheidend sind.

Herr Krull beantwortet Fragen insbesondere dahingehend welche Bäume als Solitärbäume, als Straßenbäume und zur Pflanzung im Wald geeignet sind und zur Standort- und Klimagerechtigkeit von einzelnen Baumarten.

 

Rh Beckmann ist der Meinung, dass in der letzten Sitzung auch die von ihm vorgeschlagenen Baumpflanzungen als Ersatzpflanzungen zwischen Quickborn und Gusborn empfohlen worden sind. Die übrigen Ausschussmitglieder haben in Erinnerung, dass die Umsetzung dieses Vorschlages und der der Gemeinden für die Pflanzaktionen der Folgejahre vorgesehen sind.

 

Rh Siemke schlägt vor, in diesem Jahr die in der Vorlage vorgeschlagenen Pflanzungen durchzuführen und evtl. Restmittel für Ersatzpflanzungen in Quickborn und Gusborn einzusetzen.

 

 


Beschluss:

An den nachfolgend aufgeführten Gemeindeverbindungsstraßen werden die im Sachverhalt unter Nr.1 bis 5 beschriebenen Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang inkl. einer zweijährigen Anwachspflege nachgepflanzt:

  1. Gemeindeverbindungstraße H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum)
  2. Gemeindeverbindungsstraße D1 (Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig 15 Zerreichen (Quercus cerris)
  3. Gemeindeverbindungsstraße D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca. halber Strecke 15 Zerreichen (Quercus cerris)
  4. Gemeindeverbindungsstraße H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der Ortslage Bahrendorf 7 Zerreichen (Quercus cerris)
  5. Gemeindeverbindungsstraße H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des Waldes 8 Zerreichen (Quercus cerris)