Rh Krull merkt an, er habe einen weiteren Antrag am 27.02.21 schriftlich eingereicht. Hier geht es um die Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den B-Plan Querdeich. Diese Anfrage ist seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet und am 11.03.2021 per E-Mail an die Stadtratsmitglieder versandt worden. Hieraus ergeben sich jedoch weitere folgende Nachfragen:

Warum sind die Maßnahmen 1a und 1b,-Anlage von zwei Amphibiengewässer, noch nicht umgesetzt worden? Seiner Ansicht nach sind die bereits begonnenen Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt daher als illegal einzustufen, da diese nicht beginnen dürfen solange die Maßnahmen noch nicht in Gänze umgesetzt sind.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert, dass die Umsetzung der Maßnahme bereits 2018 erfolgt ist, jedoch nicht die Wirksamkeit hatte, die für die Maßnahme notwendig wäre. Es ist seinerzeit festgestellt worden, dass die neuen Gewässer nicht tief genug sind, aus diesem Grund sind sie bei der seinerzeit vorherrschenden extremen Witterung trockengefallen. Eine erneute Maßnahmenumsetzung ist nur zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich, dieser ist im vergangenen Jahr vom Maßnahmenträger nicht eingehalten worden.

Der Maßnahmenträger bereits schriftlich aufgefordert worden, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen, dafür ist eine Frist gesetzt. Sollte dieses nicht erfolgen, so ist im Rahmen der Ersatzvornahme die Angelegenheit zu bereinigen.