Rh Schmidtke merkt an, dass der Erwerb der Grundstücke ESSO-Wiese seinerzeit durch einen Beschluss des Verwaltungsausschuss erfolgt sind. Er fragt an, warum hierzu kein Ratsbeschluss gefasst worden ist.

StDir Meyer teilt mit, dass Grundstücksankäufe bzw. Erwerbe nicht zwangsläufig einem Ratsbeschluss unterliegen. Dieses ist bisher auch so praktiziert worden. Regelungen hierzu finden sich im § 58 NKomVG wieder.