StDir Meyer berichtet, dass seitens des Bundestagsabgeordneten Pols eine Telefonkonferenz zu diesem Thema gegeben habe. Hieran haben neben Vertretern der Verwaltungen aus Dannenberg, Gartow, Dahlenburg, Ostheide, des Landkreises und dem Wirtschaftsministerium auch die Deutsche Dahn und die LNVG teilgenommen.

Folgender Sach- und Planungsstand bleibt festzuhalten:

 

Sach- u. Planungsstand:

- im März 2021 erfolgt die Ausschreibung der nächsten Planungsleistungen - die Vergabe ist für Ende Mai 2021 geplant

- Ende 2021 soll dann die Entwurfsplanung vorliegen und optional die Genehmigungsplanung nach einer vorherigen Entscheidung der DB u. der LNVG in Auftrag gegeben werden, die später in die Planfeststellung mündet

- nach Vorlage der Entwurfsplanung kann erst abschließend eingeschätzt werden, welche Kosten die Geschwindigkeitserhöhung auf 80 km/h auslösen; derzeit liegen die geschätzten Kosten bei 11 Mio € (+)

- erst danach können Fragen der Finanzierung geklärt werden, wobei dem GVFG eine wichtige Rolle bei bemessen wird

- letztlich ist aus Sicht der DB u. der LNVG dies abhängig von einem positiven volkswirtschaftl. Ergebnis

- dem widersprach der Vertreter des NMW ausdrücklich, da nach neuen Vorgaben der Bundesregierung die Anpassung an den Klimaschutz und die Entwicklung der ländlichen Räume eine höhere Priorität haben

- alle Beteiligten haben sich positiv zum Ausbau der Strecke und die Einrichtung des 2-Std.-Taktes ausgesprochen

 

Bahnhaltepunkte/Bahnübergänge/Bahninfrastruktur:

- die LNVG, hält die Schließung v. 3 Bahnhaltepunkten für zwingend

- die Sg Dahlenburg hat die vorabgestimmte Schließung des Bahnhaltepunktes Neetzendorf abgelehnt

- die Beschlüsse für die Schließung der Bahnhaltepunkte Leitstade (SG Elbtalaue) und Wendisch-Evern (SG Ostheide) liegen vor

- durch Änderung des Bahnkreuzungsgesetzes entstehen den Kommunen als Straßenbaulastträgerinnen keine Kosten mehr

- die Planung der notwendigen begleitenden Bahninfrastruktur (Bahnsteige etc.) erfolgt erst nach der Planung der Strecke; hierfür können Landesprogramme in Anspruch genommen werden

- hier wird es ferner eine Mobilitätsberatung durch die LNVG für die Kommunen geben