Bgm Schulz berichtet, dass mit Verfügung des Landkreises vom 12.02.2021 der Gemeinde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von durchschnittlich 28.723 m³/a Niederschlagswasser in einen Graben erteilt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Graben, Gewässer III. Ordnung, Graben 002 in der Gemarkung Zernien, Flur 1, Flurstück 24/46, der im Eigentum der Gemeinde Zernien steht und für dessen Unterhaltung die Gemeinde ebenfalls zuständig ist. Die Kosten für die Erlaubnis betragen 348 €.