Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
mit Verfügung des Landkreises vom 12.02.2021 der Gemeinde die wasserrechtliche
Erlaubnis zum Einleiten von durchschnittlich 28.723 m³/a Niederschlagswasser in
einen Graben erteilt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Graben, Gewässer
III. Ordnung, Graben 002 in der Gemarkung Zernien, Flur 1, Flurstück 24/46, der
im Eigentum der Gemeinde Zernien steht und für dessen Unterhaltung die Gemeinde
ebenfalls zuständig ist. Die Kosten für die Erlaubnis betragen 348 €.