Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0101/2021
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der zukünftigen Eigentümerin des Flurstückes 24/21, Flur 1, der Gemarkung
Hitzacker (Weinbergsweg 7/9) vor.
Im Zuge der
Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Flurstückes ist festgestellt worden, dass
das Grundstück derzeit im rechtlichen Sinne nicht erschlossen ist. Der
Weinbergsweg ist lediglich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung
„Fußweg“ gewidmet. Die Zufahrt zu dem Grundstück wird gegenwärtig seitens der
Stadt Hitzacker (Elbe) rechtlich lediglich geduldet. Zur Herstellung der
gesicherten Erschließung ist eine Wegebaulast auf dem Weinbergsweg bis zur
Grundstückszufahrt zur Hausnummer 7/9 einzutragen. Mit der zukünftigen
Eigentümerin ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung des betroffenen
Wegeabschnittes abzuschließen.
Die Kosten für die
Eintragung sind von der Antragstellerin zu übernehmen. Der Weinbergsweg ist bis
zur Zufahrt 7/9 für die Befahrung von Schwerlastfahrzeugen geeignet.
Auf Nachfrage des
AV bezüglich der Räumpflicht und sonstigen Reinigungsarbeiten erläutert FBL
Hesebeck, dass dies per Vertrag vom Kommunalen Dienst Elbtalaue durchgeführt
und anschließend mit den Anliegern abgerechnet wird.
Auf Nachfrage von
Rh Jatzkowski bezüglich der bestehenden Duldung der Zufahrt zum Grundstück
weist FBL Hesebeck darauf hin, dass ohne eine gesicherte Erschließung keine
Baugenehmigung erteilt wird. Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste muss gewährleistet
sein.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
des Flurstückes 24/21, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eine Wegebaulast auf den
Flurstücken 3/28, 24/23, 22/8 und 91/14, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker
eingetragen. Über die Unterhaltung des von der Wegebaulast betroffenen
Bereiches der Flurstücke 3/28, 24/23,22/8 und 91/14 wird eine gesonderte
Vereinbarung geschlossen.