Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der zukünftigen Eigentümerin des Flurstückes 24/21, Flur 1, der Gemarkung Hitzacker (Weinbergsweg 7/9) vor.

Im Zuge der Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Flurstückes ist festgestellt worden, dass das Grundstück derzeit im rechtlichen Sinne nicht erschlossen ist. Der Weinbergsweg ist lediglich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung „Fußweg“ gewidmet. Die Zufahrt zu dem Grundstück wird gegenwärtig seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) rechtlich lediglich geduldet. Zur Herstellung der gesicherten Erschließung ist eine Wegebaulast auf dem Weinbergsweg bis zur Grundstückszufahrt zur Hausnummer 7/9 einzutragen. Mit der zukünftigen Eigentümerin ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung des betroffenen Wegeabschnittes abzuschließen.

Die Kosten für die Eintragung sind von der Antragstellerin zu übernehmen. Der Weinbergsweg ist bis zur Zufahrt 7/9 für die Befahrung von Schwerlastfahrzeugen geeignet.

Auf Nachfrage des AV bezüglich der Räumpflicht und sonstigen Reinigungsarbeiten erläutert FBL Hesebeck, dass dies per Vertrag vom Kommunalen Dienst Elbtalaue durchgeführt und anschließend mit den Anliegern abgerechnet wird.

Auf Nachfrage von Rh Jatzkowski bezüglich der bestehenden Duldung der Zufahrt zum Grundstück weist FBL Hesebeck darauf hin, dass ohne eine gesicherte Erschließung keine Baugenehmigung erteilt wird. Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste muss gewährleistet sein.  

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der BPSUH folgenden

 

 


Beschluss:

Es wird zugunsten des Flurstückes 24/21, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eine Wegebaulast auf den Flurstücken 3/28, 24/23, 22/8 und 91/14, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eingetragen. Über die Unterhaltung des von der Wegebaulast betroffenen Bereiches der Flurstücke 3/28, 24/23,22/8 und 91/14 wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.