Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Bereits seit April
1992 besteht ein Pachtvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (früher
Deutsche Bundespost Telekom), wonach auf dem Meeschenberg auf einer Pachtfläche
von ca. 100 m² eine Sendestelle für Mobilfunkdienste betrieben werden darf. Ein
1. Nachtrag wurde bereits im Oktober/November 2005 abgeschlossen. Dieser
Vertrag endet nach Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption von 2 Jahren am
28.02.2023. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, wünscht die DFMG Deutsche
Funkturm GmbH vorzeitig eine nochmalige fest vereinbarte Verlängerung des
Pachtvertrages um weitere 10 Jahre. Damit würde das Pachtverhältnis am
28.02.2033 enden und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern das
Pachtverhältnis nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 18
Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
In der Sitzung des
BPSUH am 23.09.2020 wurde der Tagesordnungspunkt Nr. 9 von der Stadt Hitzacker
(Elbe) vertagt. Es wurde beantragt, dass der Ursprungsvertrag zur Einsicht
vorgelegt werden soll. Dieser Ursprungsvertrag, sowie der überarbeitete Entwurf
des 2. Nachtrages sind der
Vorlage angehängt.
Rf Laudel-Voigt
spricht sich dafür aus, dass die Nutzung des Funkturmes erhalten werden sollte.
Grade jetzt hat sich gezeigt, dass aufgrund von Homeschooling und Homeoffice
ein flächendeckendes Netz wichtig ist. Es sollte allerdings nicht die
kontroverse Diskussion über schädliche Strahlung außer Acht gelassen werden.
Sie fordert die Formulierung „Der Vermieter wird seine Zustimmung nicht
unbillig verweigern“ aus § 1 Absatz 1.1 zu streichen und über eine höhere Miete
in Verhandlung zu treten. Zudem fordert sie den Zusatz, dass Änderungen am
Funkturm drei Monate vorher bekannt gemacht werden. Auf Nachfrage von Rh Weiss,
ob noch eine andere Version des Nachtrages existiert, erläutert FBL Hesebeck,
dass nach der letzten Vertagung des Tagesordnungspunktes noch einmal Kontakt
mit der Deutschen Funkturm GmbH aufgenommen und in Verhandlung getreten wurde.
Der vorliegende 2. Nachtrag ist aktuell.
Es soll noch einmal
darüber verhandelt werden, die Klausel „Der Vermieter wird seine Zustimmung
nicht unbillig verweigern“ unter § 1 zu streichen und die Verlängerung auf fünf
Jahre zu reduzieren.
Der Stellv. AV
Walter spricht sich dafür aus, eine Einigung zu finden, da der Standort
erhalten bleiben muss.
Die
Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass die Verwaltung mit den oben
genannten Punkten noch einmal mit der Deutschen Funkturm GmbH in Verhandlung
treten soll.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt den 2. Nachtrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH gemäß
vorliegendem Entwurf ab.