Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Bereits seit April 1992 besteht ein Pachtvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (früher Deutsche Bundespost Telekom), wonach auf dem Meeschenberg auf einer Pachtfläche von ca. 100 m² eine Sendestelle für Mobilfunkdienste betrieben werden darf. Ein 1. Nachtrag wurde bereits im Oktober/November 2005 abgeschlossen. Dieser Vertrag endet nach Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption von 2 Jahren am 28.02.2023. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, wünscht die DFMG Deutsche Funkturm GmbH vorzeitig eine nochmalige fest vereinbarte Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 10 Jahre. Damit würde das Pachtverhältnis am 28.02.2033 enden und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern das Pachtverhältnis nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 18 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.

In der Sitzung des BPSUH am 23.09.2020 wurde der Tagesordnungspunkt Nr. 9 von der Stadt Hitzacker (Elbe) vertagt. Es wurde beantragt, dass der Ursprungsvertrag zur Einsicht vorgelegt werden soll. Dieser Ursprungsvertrag, sowie der überarbeitete Entwurf des 2. Nachtrages sind der Vorlage angehängt.

Rf Laudel-Voigt spricht sich dafür aus, dass die Nutzung des Funkturmes erhalten werden sollte. Grade jetzt hat sich gezeigt, dass aufgrund von Homeschooling und Homeoffice ein flächendeckendes Netz wichtig ist. Es sollte allerdings nicht die kontroverse Diskussion über schädliche Strahlung außer Acht gelassen werden. Sie fordert die Formulierung „Der Vermieter wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern“ aus § 1 Absatz 1.1 zu streichen und über eine höhere Miete in Verhandlung zu treten. Zudem fordert sie den Zusatz, dass Änderungen am Funkturm drei Monate vorher bekannt gemacht werden. Auf Nachfrage von Rh Weiss, ob noch eine andere Version des Nachtrages existiert, erläutert FBL Hesebeck, dass nach der letzten Vertagung des Tagesordnungspunktes noch einmal Kontakt mit der Deutschen Funkturm GmbH aufgenommen und in Verhandlung getreten wurde. Der vorliegende 2. Nachtrag ist aktuell.

 

Es soll noch einmal darüber verhandelt werden, die Klausel „Der Vermieter wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern“ unter § 1 zu streichen und die Verlängerung auf fünf Jahre zu reduzieren.

 

Der Stellv. AV Walter spricht sich dafür aus, eine Einigung zu finden, da der Standort erhalten bleiben muss.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass die Verwaltung mit den oben genannten Punkten noch einmal mit der Deutschen Funkturm GmbH in Verhandlung treten soll.

 

 

 


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) schließt den 2. Nachtrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH gemäß vorliegendem Entwurf ab.