Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

SB Heuer erläutert den Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt seit einiger Zeit das Gebäude 94 zu veräußern.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neu Tramm-Rundling“ im Bereich des Gebäudes 94 ist ein Sondergebiet Arbeit/Bildung/Freizeit festgesetzt.

Hier sind folgende Nutzungen zulässig:

1. Anlagen für Bildung, Schulung, Unterricht,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

3. Verwaltungs-, Geschäfts- und Bürogebäude und Gebäude für freie Berufe,

4. Einzelhandelsbetriebe, sofern eine Gesamtverkaufsfläche von 500 qm im Plangebiet nicht überschritten

wird,

5. Schank- und Speisewirtschaften,

6. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

7. Vergnügungsstätten gemäß § 4a (3) Nr. 2 BauNVO,

8. Gartenbaubetriebe, Tankstellen,

9. sonstige nicht wesentlich störende Handwerks- und Gewerbebetriebe,

10. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber, Betriebsleiter und

Betriebsangehörige,

11. Wohnungen und Unterkünfte für Nutzer von gebietsinternen Einrichtungen für die Dauer einer Schulung,

eines Seminars oder eines sonstigen, zeitlich begrenzten Angebotes,

12. Ferienwohnungen, Ferien- und Wochenendhäuser,

13. Unterkünfte für Einsatzkräfte von Polizei, BGS, THW, etc. für die Dauer des jeweiligen Einsatzes.

 

Nicht zulässig sind:

1. touristische Großprojekte im Sinne von § 1 Nr. 15 ROV,

2. Gebäude für öffentliche Verwaltungen,

3. Allgemeinbildende Schulen,

4. Krankenhäuser, Kliniken,

5. Kureinrichtungen, Rehazentren,

6. Golfplätze.

 

Nach Aussagen des Antragstellers fragten die potenziellen Käufer auch immer nach der Möglichkeit von Wohnnutzungen. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neu Tramm -Rundling“ abgesehen von Wohnungen für Betriebsleiter u.a. Wohnungen zum Dauerwohnen nicht zulässig sind, wurde die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Der Antrag wurde allerdings vorerst zurückgezogen, nachdem ein Honorarkostenangebot für die Änderung des Bebauungsplanes i.H.v. 9.046,38 € vorgelegt worden ist.

 

Dem Antragsteller wurde mehrfach nahegelegt, zunächst ein verbindliches Kaufangebot vorzulegen, bevor der Bebauungsplan geändert wird. Eine vorsorgliche Änderung wurde bisher abgelehnt.

 

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wurde mit E-Mail vom 11.12.20 erneuert. Ein verbindliches Kaufangebot liegt aber weiter nicht vor.

Potenzielle Käufer planen laut Antragsteller eine Mischung aus Mietwohnungen und Büronutzungen, siehe Anlage II zur Vorlage.

Insbesondere Verwaltungs- Geschäfts- und Bürogebäude und Gebäude für freie Berufe sind bereits jetzt schon zulässig. Abgesehen von der Nutzung als Mietobjekt, also zum Dauerwohnen wäre keine Änderung erforderlich.

 

Stellv. Bgm Behning nimmt um 16:02 Uhr wieder an der öffentlichen Sitzung teil.

 

SB Heuer erläutert die Beschlussempfehlung des Vorstandes:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte mit dem Antragsteller zu verhandeln:

-          Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist ein LOI des Käufers oder Mieters beizufügen

-          Bei Änderung des Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit Vorkasse geschlossen

-          Vor Änderung des Bebauungsplanes ist der Verkauf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Erschließung des Gebäudes 94 an die Stadt Dannenberg zu einem vorher durch die Stadt festgelegte Preis zu regeln

-          Vor Änderung des Bebauungsplanes ist ein Vertrag über die Ver- und Entsorgung vorzulegen.

 

Es wird durch Herrn Müller-Hauschildt um eine Sitzungsunterbrechung gebeten.

Der Sitzungsunterbrechung um 16:05 Uhr wird mit 6 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

 

Herr Müller-Hauschildt erläutert, dass das Gebäude 94 eher vermietet statt verkauft werden soll.

Der Hausmeister steht kurz vor der Rente und soll in der Immobilie wohnen bleiben können, daher muss der Bebauungsplan entsprechend verändert werden. Herr Müller-Hauschildt kritisiert die Höhe der Honorarkostenschätzung in Relation zu der geringfügigen Änderung im Bebauungsplan. Hierzu erläutert SB Heuer, dass für das Angebot keine Bindungsfrist mehr besteht. Es muss hierfür ein neues Angebot eingeholt werden. SB Heuer verdeutlicht hier noch einmal, dass keine Bebauungsplanänderung ohne ein verbindliches Konzept erfolgt. 

Rh Krull spricht sich dafür aus, dass die Angestellten nach Beendigung des Dienstes weiterhin dort wohnen bleiben dürfen.

Die öffentliche Sitzung wird um 16:14 Uhr wiedereröffnet.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt die Verbandsversammlung folgenden

 


Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte mit dem Antragsteller zu verhandeln:

-          Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist ein LOI des Käufers oder Mieters beizufügen

-          Bei Änderung des Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit Vorkasse geschlossen

-          Vor Änderung des Bebauungsplanes ist der Verkauf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Erschließung des Gebäudes 94 an die Stadt Dannenberg zu einem vorher durch die Stadt festgelegte Preis zu regeln

-          Vor Änderung des Bebauungsplanes ist ein Vertrag über die Ver- und Entsorgung vorzulegen.