Sitzung: 18.03.2021 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0088/2021
SB Heuer erläutert den Sachverhalt:
Der Antragsteller
beabsichtigt seit einiger Zeit das Gebäude 94 zu veräußern.
Im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Neu Tramm-Rundling“ im Bereich des Gebäudes 94 ist ein
Sondergebiet Arbeit/Bildung/Freizeit festgesetzt.
Hier sind folgende
Nutzungen zulässig:
1. Anlagen für
Bildung, Schulung, Unterricht,
2. Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
3. Verwaltungs-,
Geschäfts- und Bürogebäude und Gebäude für freie Berufe,
4.
Einzelhandelsbetriebe, sofern eine Gesamtverkaufsfläche von 500 qm im
Plangebiet nicht überschritten
wird,
5. Schank- und
Speisewirtschaften,
6. Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
7.
Vergnügungsstätten gemäß § 4a (3) Nr. 2 BauNVO,
8. Gartenbaubetriebe,
Tankstellen,
9. sonstige nicht
wesentlich störende Handwerks- und Gewerbebetriebe,
10. Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber, Betriebsleiter und
Betriebsangehörige,
11. Wohnungen und
Unterkünfte für Nutzer von gebietsinternen Einrichtungen für die Dauer einer
Schulung,
eines Seminars oder
eines sonstigen, zeitlich begrenzten Angebotes,
12.
Ferienwohnungen, Ferien- und Wochenendhäuser,
13. Unterkünfte für
Einsatzkräfte von Polizei, BGS, THW, etc. für die Dauer des jeweiligen
Einsatzes.
Nicht zulässig
sind:
1. touristische
Großprojekte im Sinne von § 1 Nr. 15 ROV,
2. Gebäude für
öffentliche Verwaltungen,
3.
Allgemeinbildende Schulen,
4. Krankenhäuser,
Kliniken,
5.
Kureinrichtungen, Rehazentren,
6. Golfplätze.
Nach Aussagen des
Antragstellers fragten die potenziellen Käufer auch immer nach der Möglichkeit
von Wohnnutzungen. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neu Tramm
-Rundling“ abgesehen von Wohnungen für Betriebsleiter u.a. Wohnungen zum
Dauerwohnen nicht zulässig sind, wurde die Änderung des Bebauungsplanes
beantragt.
Der Antrag wurde
allerdings vorerst zurückgezogen, nachdem ein Honorarkostenangebot für die
Änderung des Bebauungsplanes i.H.v. 9.046,38 € vorgelegt worden ist.
Dem Antragsteller
wurde mehrfach nahegelegt, zunächst ein verbindliches Kaufangebot vorzulegen,
bevor der Bebauungsplan geändert wird. Eine vorsorgliche Änderung wurde bisher
abgelehnt.
Der Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes wurde mit E-Mail vom 11.12.20 erneuert. Ein verbindliches
Kaufangebot liegt aber weiter nicht vor.
Potenzielle Käufer
planen laut Antragsteller eine Mischung aus Mietwohnungen und Büronutzungen,
siehe Anlage II zur Vorlage.
Insbesondere Verwaltungs- Geschäfts- und Bürogebäude und
Gebäude für freie Berufe sind bereits jetzt schon zulässig. Abgesehen von der
Nutzung als Mietobjekt, also zum Dauerwohnen wäre keine Änderung erforderlich.
Stellv. Bgm Behning
nimmt um 16:02 Uhr wieder an der öffentlichen Sitzung teil.
SB Heuer erläutert
die Beschlussempfehlung des Vorstandes:
Die Verwaltung wird
beauftragt folgende Punkte mit dem Antragsteller zu verhandeln:
-
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist ein
LOI des Käufers oder Mieters beizufügen
-
Bei Änderung des Bebauungsplanes wird ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit Vorkasse
geschlossen
-
Vor Änderung des Bebauungsplanes ist der Verkauf
der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Erschließung des Gebäudes 94 an die
Stadt Dannenberg zu einem vorher durch die Stadt festgelegte Preis zu regeln
-
Vor Änderung des Bebauungsplanes ist ein Vertrag
über die Ver- und Entsorgung vorzulegen.
Es wird durch Herrn Müller-Hauschildt um eine
Sitzungsunterbrechung gebeten.
Der Sitzungsunterbrechung um 16:05 Uhr wird mit 6
Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
Herr Müller-Hauschildt erläutert, dass das Gebäude
94 eher vermietet statt verkauft werden soll.
Der Hausmeister steht kurz vor der Rente und soll
in der Immobilie wohnen bleiben können, daher muss der Bebauungsplan
entsprechend verändert werden. Herr Müller-Hauschildt kritisiert die Höhe der
Honorarkostenschätzung in Relation zu der geringfügigen Änderung im
Bebauungsplan. Hierzu erläutert SB Heuer, dass für das Angebot keine
Bindungsfrist mehr besteht. Es muss hierfür ein neues Angebot eingeholt werden.
SB Heuer verdeutlicht hier noch einmal, dass keine Bebauungsplanänderung ohne
ein verbindliches Konzept erfolgt.
Rh Krull spricht sich dafür aus, dass die
Angestellten nach Beendigung des Dienstes weiterhin dort wohnen bleiben dürfen.
Die öffentliche Sitzung wird um 16:14 Uhr
wiedereröffnet.
Ohne weitere Aussprache beschließt die
Verbandsversammlung folgenden
Der
Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Die Verwaltung wird
beauftragt folgende Punkte mit dem Antragsteller zu verhandeln:
-
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist ein
LOI des Käufers oder Mieters beizufügen
-
Bei Änderung des Bebauungsplanes wird ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit Vorkasse
geschlossen
-
Vor Änderung des Bebauungsplanes ist der Verkauf
der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Erschließung des Gebäudes 94 an die
Stadt Dannenberg zu einem vorher durch die Stadt festgelegte Preis zu regeln
- Vor Änderung des Bebauungsplanes ist ein Vertrag über die Ver- und Entsorgung vorzulegen.