Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat mit Antrag vom 30.11.2020 die Änderung des Bebauungsplanes „Geesterding“ beantragt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Hitzacker, Flur 12, Flurstück 89/36. Zur Genehmigung einer überdachten Terrasse ist die Erhöhung der GRZ erforderlich (siehe Anlage I zur Vorlage). Die Übernahme der Planungskosten wurde bereits erklärt.

 

Der Bebauungsplan aus 1975 setzt im reinen Wohngebiet im Bereich des Grundstückes des Antragstellers (südwestliche Baureihe) derzeit eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und max. 2 Vollgeschosse fest. Im übrigen Geltungsbereich ist eine GRZ von 0,2, eine GFZ von 0,3 und 1 Vollgeschoss festgesetzt.

 

Durch eine textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die GRZ auf 0,4 erhöht werden. Damit würde die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden und barrierefreies Bauen erleichtern.

Eine zeitgemäße Bebauung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Das gilt nicht nur für das Grundstück 89/36, sondern für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Daher sollte eine Erhöhung für den gesamten Geltungsbereich angestrebt werden.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Bebauungsplan „Geesterding“ wird in textlicher Form insofern geändert, dass die Grundflächenzahl (GRZ) erhöht wird. Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag BPSUH vom 26.01.2021:

Der Bebauungsplan „Geesterding“ wird in textlicher Form insofern geändert, dass die Grundflächenzahl (GRZ) erhöht wird. Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.

Im Bebauungsplan wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die unbebauten Flächen des jeweiligen Grundstückes als Grünflächen ausgewiesen werden müssen.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet über die intensive und differente Diskussion im Fachausschuss.

Weiterhin teilt er mit, dass die Kosten des Verfahrens vom Antragsteller aufgrund vertraglicher Regelungen übernommen werden und weitere Einzelheiten im Bebauungspanverfahren zu erörtern sind.

 

Auch der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diesen geänderten Beschlussvorvorschlag in seiner Sitzung am 08.02.2021 so empfohlen.

 

An dieser Stelle verweist stellv. Bgm’in Laudel-Vogt noch einmal auf die im Bebauungsplan vorzunehmende textliche Festsetzung, die unbebauten Flächen der Grundstücke als Grünflächen auszuweisen, hin und betont die Wichtigkeit einer ökologisch sinnvollen Bepflanzung.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan „Geesterding“ wird in textlicher Form insofern geändert, dass die Grundflächenzahl (GRZ) erhöht wird. Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.

Im Bebauungsplan wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die unbebauten Flächen des jeweiligen Grundstückes als Grünflächen ausgewiesen werden müssen.