Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht, somit ist § 23 S. 1 Ziff.1 KomHKVO nicht erfüllt, d.h. in der Regel ist die Stadt Hitzacker (Elbe) dann nicht dauernd leistungsfähig, dies gilt auch, wenn der Haushaltsausgleich coronabedingt nicht erreicht wird, was überwiegen der Fall ist.

Dann wäre auch eine Kreditgenehmigung nach § 120 Abs. 2 S. 3 NKomVG in der Regel zu versagen. Von dieser Regel kann die Kommunalaufsicht abweichen, wenn die Kreditaufnahme von der Stadt besonders begründet wird.

Da für die Finanzierung der angemeldeten Investitionen Kreditaufnahmen in Höhe von 535.500 Euro erforderlich sind, ist es aus meiner Sicht im Rahmen der Beratungen erforderlich, diesen Kreditbedarf deutlich zu senken, um eine Genehmigung zu erhalten.

 

Anhand der, der Niederschrift als Anlage II beigefügten, Präsentation nennt stellv. StDir Kern die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplanes 2021 und erläutert diese.

 

Bezüglich notwendiger Kreditaufnahmen teilt er mit, dass diese aufgrund der ausgewiesenen Fehlbeträge nur in bestimmten Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung möglich sind.

 

Alle im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen Investitionen hätten Kreditaufnahmen erfordert, so stell. StDir Kern weiter.

Daher ist man in den Haushaltsvorberatungen zu dem Entschluss gekommen, einige Investitionen in das Folgejahr zu verschieben, um so Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2021 zu vermeiden und eine Finanzierung aus Eigenmitteln zu ermöglichen.

 

Ein entsprechend geänderter Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ist allen Ratsmitgliedern vorab zugesandt worden.

 

Nach dem ausführlichen Vortrag verweist stellv. Stadtdirektor Kern auf die Empfehlung des Verwaltungsausschusses Hitzacker (Elbe) vom 08.03.2021.

 

Bgm Mertins bittet um Wortmeldungen zu den vorgetragenen Ausführungen zum Haushaltsplan 2021.

 

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt stellt den Antrag, die Ansätze bei den Kostenstellen

 

55100300400 Konto 421131 (Unterhaltung Weinberg)

55100300800 Konto 42 12 10 (Unterhaltung Grünanlagen, Beete bepflanzt)

55100300800 Konto 421215 (Unterhaltung Grünanlagen sonstige)

 

nur zu 70 % freizugeben.

Die Freigabe der restlichen Mittel in Höhe von 30% soll nur durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) erfolgen, wenn ein detaillierter Bericht über die ausgeführten Leistungen (Stichtag: 30.06.2021) vorgelegt wird.

 

Ihren Antrag begründet sie wie folgt:

„Nach wie vor gibt es Unstimmigkeiten, sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik, ob die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grünpflege im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) mit dem bisherigen und dem zukünftigen Mittelansatz im Einklang stehen. Im Zuge der bisher durchgeführten Sparmaßnahmen erscheint es nötig, hier die Kostenentwicklung zu betrachten.

Deshalb wird um eine detaillierte Berichterstattung gebeten, um darlegen zu können, ob der Mittelansatz ausreichend ist oder die Ansprüche an die damit zu leistende Pflege zu hoch sind.

Klarheit in dieses Problemfeld hätte sicherlich auch die Durchführung der im Stadtratsbeschluss vom 24.09.2018 beschlossenen Durchstandardisierung der zu bearbeitenden Grünflächen und die Zuweisung in eine entsprechende Pflegestufe gebracht.“

 

 

Weiterhin stellt Rh Jatzkowski den Antrag, die Kostenstelle „Fahrradstraßen“ mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis über den Antrag der SPD-Fraktion zur grundsätzlichen Errichtung einer 30 km/h-Zone in der Stadt Hitzacker (Elbe) im Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungskonzept entschieden wurde.

 

Hierzu erklärt Bgm Mertins, dass es eine Beschlusslage gibt, nach der dem Antrag der SPD-Fraktion im Verkehrsentwicklungsplan gefolgt wird.

Lediglich die Bauernstraße als Fahrradstraße zu errichten, wird vorgezogen, da es sich hierbei um eine überregionale Maßnahme handelt, bei dem eine 90%ige Förderung aus Bundesmitteln besteht.

 

Nach Klärung dieses Missverständnisses zieht Rh Jatzkowski seinen Antrag zurück.

 

 

Rh Flindt hält es für wichtig, die Planungen für den Ausbau des Hiddosteges voranzutreiben und beantragt, diese der Planung für den Hitzacker See vorzuziehen.

 

Es werden einige Verständnisfragen bezüglich der Planungs- und Baukosten im Hinblick einer möglichen Förderung geklärt.

Laut StDir Meyer können die Planungen bis Leistungsphase 4 vorangetrieben werden, so dass die Planungsphase vorgezogen werden kann.

Entscheidend ist nur, dass die Maßnahme nicht ausgeschrieben wird, weil dies ein vorzeitiger Investitionsbeginn wäre.

 

Es sollen daher 15.000 € Planungskosten für beide Brücken in den Haushaltsplan 2021 eingestellt werden.

 

 

Bgm Mertins lässt über beide Anträge abstimmen.

 

Antrag von stellv. Bgm’in Laudel-Voigt, Sachverhalt siehe oben

Mehrheilich beschlossen

Ja 10  Nein 1  Enthaltung 2

 

Antrag von Rh Flindt, Sachverhalt siehe oben

Einstimmig beschlossen

Ja12  Enthaltungen 1

 

Die in den Anträgen beschlossenen Änderungen fließen in den Haushaltsplan mit ein.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst daher folgenden

 


Beschluss:

 

a)       Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird beschlossen

b)      Das Investitionsprogramm 2020 – 2024 wird beschlossen