Sitzung: 18.03.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/0092/2021
Sachverhalt:
Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht, somit ist § 23
S. 1 Ziff.1 KomHKVO nicht erfüllt, d.h. in der Regel ist die Stadt Hitzacker
(Elbe) dann nicht dauernd leistungsfähig, dies gilt auch, wenn der
Haushaltsausgleich coronabedingt nicht erreicht wird, was überwiegen der Fall
ist.
Dann wäre auch eine Kreditgenehmigung nach § 120 Abs. 2 S. 3
NKomVG in der Regel zu versagen. Von dieser Regel kann die Kommunalaufsicht
abweichen, wenn die Kreditaufnahme von der Stadt besonders begründet wird.
Da für die Finanzierung der angemeldeten Investitionen Kreditaufnahmen in Höhe von 535.500 Euro erforderlich sind, ist es aus meiner Sicht im Rahmen der Beratungen erforderlich, diesen Kreditbedarf deutlich zu senken, um eine Genehmigung zu erhalten.
Anhand der, der Niederschrift als Anlage
II beigefügten, Präsentation nennt stellv. StDir Kern die wesentlichen
Eckpunkte des Haushaltsplanes 2021 und erläutert diese.
Bezüglich notwendiger Kreditaufnahmen teilt er mit, dass diese aufgrund
der ausgewiesenen Fehlbeträge nur in bestimmten Ausnahmefällen und mit
besonderer Begründung möglich sind.
Alle im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen Investitionen hätten
Kreditaufnahmen erfordert, so stell. StDir Kern weiter.
Daher ist man in den Haushaltsvorberatungen zu dem Entschluss gekommen,
einige Investitionen in das Folgejahr zu verschieben, um so Kreditaufnahmen im
Haushaltsjahr 2021 zu vermeiden und eine Finanzierung aus Eigenmitteln zu
ermöglichen.
Ein entsprechend geänderter Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ist allen
Ratsmitgliedern vorab zugesandt worden.
Nach dem ausführlichen Vortrag verweist stellv. Stadtdirektor Kern auf
die Empfehlung des Verwaltungsausschusses Hitzacker (Elbe) vom 08.03.2021.
Bgm Mertins bittet um Wortmeldungen zu den vorgetragenen Ausführungen zum
Haushaltsplan 2021.
Stellv. Bgm’in
Laudel-Voigt stellt den Antrag, die Ansätze bei den Kostenstellen
55100300400
Konto 421131 (Unterhaltung Weinberg)
55100300800
Konto 42 12 10 (Unterhaltung Grünanlagen, Beete bepflanzt)
55100300800
Konto 421215 (Unterhaltung Grünanlagen sonstige)
nur
zu 70 % freizugeben.
Die
Freigabe der restlichen Mittel in Höhe von 30% soll nur durch Beschluss des
Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) erfolgen, wenn ein
detaillierter Bericht über die ausgeführten Leistungen (Stichtag: 30.06.2021)
vorgelegt wird.
Ihren
Antrag begründet sie wie folgt:
„Nach
wie vor gibt es Unstimmigkeiten, sowohl in der Bevölkerung als auch in der
Politik, ob die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grünpflege im Bereich
der Stadt Hitzacker (Elbe) mit dem bisherigen und dem zukünftigen Mittelansatz
im Einklang stehen. Im Zuge der bisher durchgeführten Sparmaßnahmen erscheint
es nötig, hier die Kostenentwicklung zu betrachten.
Deshalb
wird um eine detaillierte Berichterstattung gebeten, um darlegen zu können, ob
der Mittelansatz ausreichend ist oder die Ansprüche an die damit zu leistende
Pflege zu hoch sind.
Klarheit
in dieses Problemfeld hätte sicherlich auch die Durchführung der im
Stadtratsbeschluss vom 24.09.2018 beschlossenen Durchstandardisierung der zu
bearbeitenden Grünflächen und die Zuweisung in eine entsprechende Pflegestufe
gebracht.“
Weiterhin
stellt Rh Jatzkowski den Antrag, die Kostenstelle „Fahrradstraßen“ mit einem
Sperrvermerk zu versehen, bis über den Antrag der SPD-Fraktion zur
grundsätzlichen Errichtung einer 30 km/h-Zone in der Stadt Hitzacker (Elbe) im
Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungskonzept entschieden wurde.
Hierzu
erklärt Bgm Mertins, dass es eine Beschlusslage gibt, nach der dem Antrag der SPD-Fraktion
im Verkehrsentwicklungsplan gefolgt wird.
Lediglich
die Bauernstraße als Fahrradstraße zu errichten, wird vorgezogen, da es sich
hierbei um eine überregionale Maßnahme handelt, bei dem eine 90%ige Förderung
aus Bundesmitteln besteht.
Nach
Klärung dieses Missverständnisses zieht Rh Jatzkowski seinen Antrag zurück.
Rh Flindt hält es für wichtig, die
Planungen für den Ausbau des Hiddosteges voranzutreiben und beantragt, diese der Planung für
den Hitzacker See vorzuziehen.
Es
werden einige Verständnisfragen bezüglich der Planungs- und Baukosten im
Hinblick einer möglichen Förderung geklärt.
Laut
StDir Meyer können die Planungen bis Leistungsphase 4 vorangetrieben werden, so
dass die Planungsphase vorgezogen werden kann.
Entscheidend
ist nur, dass die Maßnahme nicht ausgeschrieben wird, weil dies ein vorzeitiger
Investitionsbeginn wäre.
Es
sollen daher 15.000 € Planungskosten für beide Brücken in den Haushaltsplan
2021 eingestellt werden.
Bgm
Mertins lässt über beide Anträge abstimmen.
Antrag
von stellv. Bgm’in Laudel-Voigt, Sachverhalt siehe oben
Mehrheilich beschlossen
Ja 10 Nein
1 Enthaltung 2
Antrag von Rh Flindt, Sachverhalt siehe oben
Einstimmig beschlossen
Ja12
Enthaltungen 1
Die in den Anträgen beschlossenen Änderungen
fließen in den Haushaltsplan mit ein.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst daher
folgenden
Beschluss:
a)
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
b)
Das Investitionsprogramm 2020 – 2024 wird
beschlossen