Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung ist die Umstellung der Energiebasis des Verkehrs auf Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit innovativen Antriebstechnologien. Die Elektromobilität ist eine Grundvoraussetzung und somit für die Zielerreichung bei der Energiewende ein maßgeblicher erfolgskritischer Faktor. Energiefahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen.

 

Für den Ausbau einer Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Bohnenmarkt ist die Installation einer DC-Schnellladestation Terra 54 (50 Kw Gleichstromladestation) sowie der Anschluss an das öffentliche Stromnetz einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 60.980,42 €. Um den finanziellen Aufwand für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu reduzieren, ist ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung gestellt worden.

Der Antrag wurde am 27. Januar 2021 positiv beschieden. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen in Aurich hat nach Maßgabe der Förderrichtlinien der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eine nicht rückzahlbare Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16.672,53 € gewährt. Der Bewilligungszeitraum hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember 2021. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die geförderte Ladeinfrastruktur ist mit einer Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren zu betreiben. Für sämtliche im Zweckbindungszeitraum liegende Ladevorgänge ist die erforderliche Strommenge aus erneuerbaren Energien zu verwenden, für die keine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Dieses muss über einen Stromliefervertrag nachgewiesen werden. Die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur ist zeitlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche sicherzustellen.

 

Alle Voraussetzungen, die im Zuwendungsbescheid genannt sind, können bei einer Ausbaumaßnahme erfüllt werden.

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, einen Beschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fassen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf dem Parkplatz Bohnenmarkt eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

 

 

Geänderte Beschlussempfehlung des TJH/X/17 vom 03.03.2021:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten.

Betrieben wird diese von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Strommengen sind aus erneuerbaren Energien zu liefern.

 

Geänderte Beschlussempfehlung des VAH/X/44 vom 08.03.2021:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet nach erfolgter Ausschreibung auf dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule einschließlich Abrechnungsservice mit zwei Ladepunkten.

Betrieben wird diese von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Strommengen sind aus erneuerbaren Energien zu liefern.

 

 

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und berichtet darüber, dass es sich bei der geplanten Ladeinfrastruktur nunmehr nicht mehr um eine Schnellladeinfrastruktur sondern um eine kostengünstigere Ladeinfrastruktur mit zwei Ladepunkten inklusive Abrechnungssystem handelt.

Je nach Fahrzeugtyp dauert solch ein Ladevorgang zwischen 2,5 und 4,5 Stunden.

Die Errichtung ist ihres Erachtens für einen Kurort als Tourismusstandort wichtig.

 

Rh Jatzkowski fragt an, ob es grundsätzlich überhaupt so dringend ist, eine Ladeinfrastruktur seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) errichten zu lassen.

Seiner Meinung nach ist die Zeit für den Ladevorgang zu lang.

Er erkundigt sich nach weiteren Angeboten und nach zukünftig entstehenden Kosten.

 

Stellv. Bgm Schneeberg merkt an, dass er grundsätzlich neue Ladesäulen in der Stadt Hitzacker (Elbe) befürwortet. Man sollte die Angelegenheit aber im Vorfeld genau überdenken und

vor Errichtung einer solchen Ladesäule bereits bekannte Probleme und Schwierigkeiten berücksichtigen und ausschließen können.

 

Frau Fallapp erklärt hierzu, dass die genannten Punkte bereits im Vorwege mit der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH erörtert wurden.

Inhalt des Ratsbeschlusses ist eine zu erfolgende Ausschreibung.

Eine Refinanzierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Die EVE investiert maßgeblich in das Abrechnungssystem und stellt sich in dieser Hinsicht komplett neu auf. Bei einer Rentabilität wird zukünftig auch eine Refinanzierung möglich sein, so Frau Fallapp weiter.

 

StDir Meyer ergänzt dazu, dass die Stadt als Eigentümerin der Ladesäule für deren Unterhaltung und auch für Reparaturen zuständig ist. Die Wartung wird von der EVE als Stromlieferant durchgeführt.

Weiterhin berichtet er, dass derzeit auch mehrere Firmen im Bereich der Samtgemeinde mit Ladesäulen inklusive Bezahlsystem ausgerüstet werden, so dass ein gleiches System samtgemeindeweit eingesetzt werden kann.

 

Rh Weiß merkt in diesem Zusammenhang an, dass derartige Einwände bereits während des langfristigen Beratungsverfahrens wünschenswert gewesen wären.

Seines Erachtens ist eine Ladesäule aus touristischer Sicht ein notwendiger Standard und man sollte eine solche in Hitzacker (Elbe) für Elektrofahrer*innen unbedingt vorhalten.

 

Rf Neumann macht deutlich, dass sie momentan noch gegen Elektromobilität ist, da ihr nicht bekannt ist, woher der grüne Strom kommt und die Entsorgung der Batterien ihrer Ansicht nach ein Problem darstellt.

 

StDir Meyer erklärt dazu, dass der Strom der EVE aus Wasserkraft und erneuerbaren Energien geliefert wird.

 

Zur Refinanzierung erklärt stellv. Bgm’in Wiehler, dass eine mittelbare Refinanzierung durch die Strommengen gegeben ist.

Die Konzession ist an die EVE vergeben worden und somit ist die Stadt Hitzacker (Elbe) an dem verbrauchten Strom anteilig finanziell beteiligt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet nach erfolgter Ausschreibung auf dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule einschließlich Abrechnungsservice mit zwei Ladepunkten.

Betrieben wird diese von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

Die Strommengen sind aus erneuerbaren Energien zu liefern.