Sitzung: 18.03.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0082/2021
Sachverhalt:
Eine der
wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der energie- und
klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung ist die Umstellung der
Energiebasis des Verkehrs auf Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit
innovativen Antriebstechnologien. Die Elektromobilität ist eine
Grundvoraussetzung und somit für die Zielerreichung bei der Energiewende ein
maßgeblicher erfolgskritischer Faktor. Energiefahrzeuge leisten einen wichtigen
Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Begrenzung der Folgen des
Klimawandels sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen.
Für den Ausbau
einer Ladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Bohnenmarkt ist die Installation
einer DC-Schnellladestation Terra 54 (50 Kw Gleichstromladestation) sowie der
Anschluss an das öffentliche Stromnetz einschließlich aller erforderlichen
Nebenarbeiten vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 60.980,42 €. Um den
finanziellen Aufwand für die Stadt Hitzacker (Elbe) zu reduzieren, ist ein
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung gestellt worden.
Der Antrag wurde am
27. Januar 2021 positiv beschieden. Die Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen in Aurich hat nach Maßgabe der Förderrichtlinien
der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eine nicht rückzahlbare Zuwendung
aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16.672,53 € gewährt. Der
Bewilligungszeitraum hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember
2021. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens
gesichert ist. Die geförderte Ladeinfrastruktur ist mit einer
Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren zu betreiben. Für sämtliche im
Zweckbindungszeitraum liegende Ladevorgänge ist die erforderliche Strommenge
aus erneuerbaren Energien zu verwenden, für die keine Förderung nach dem EEG in
Anspruch genommen wird. Dieses muss über einen Stromliefervertrag nachgewiesen
werden. Die öffentliche Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur ist zeitlich
uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche
sicherzustellen.
Alle
Voraussetzungen, die im Zuwendungsbescheid genannt sind, können bei einer
Ausbaumaßnahme erfüllt werden.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, einen Beschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur
zu fassen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf
dem Parkplatz Bohnenmarkt eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge.
Geänderte
Beschlussempfehlung des TJH/X/17 vom 03.03.2021:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet auf
dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten.
Betrieben wird diese von der EVE
Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine
Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Die Strommengen sind aus erneuerbaren
Energien zu liefern.
Geänderte Beschlussempfehlung
des VAH/X/44 vom 08.03.2021:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet nach
erfolgter Ausschreibung auf dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule
einschließlich Abrechnungsservice mit zwei Ladepunkten.
Betrieben wird diese von der EVE Energieversorgung
Elbtalaue GmbH.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine
Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Die Strommengen sind aus erneuerbaren
Energien zu liefern.
Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und
berichtet darüber, dass es sich bei der geplanten Ladeinfrastruktur nunmehr
nicht mehr um eine Schnellladeinfrastruktur sondern um eine kostengünstigere
Ladeinfrastruktur mit zwei Ladepunkten inklusive Abrechnungssystem handelt.
Je nach Fahrzeugtyp dauert solch ein
Ladevorgang zwischen 2,5 und 4,5 Stunden.
Die Errichtung ist ihres Erachtens für
einen Kurort als Tourismusstandort wichtig.
Rh Jatzkowski fragt an, ob es grundsätzlich
überhaupt so dringend ist, eine Ladeinfrastruktur seitens der Stadt Hitzacker
(Elbe) errichten zu lassen.
Seiner Meinung nach ist die Zeit für den
Ladevorgang zu lang.
Er erkundigt sich nach weiteren Angeboten
und nach zukünftig entstehenden Kosten.
Stellv. Bgm Schneeberg merkt an, dass er
grundsätzlich neue Ladesäulen in der Stadt Hitzacker (Elbe) befürwortet. Man
sollte die Angelegenheit aber im Vorfeld genau überdenken und
vor Errichtung einer solchen Ladesäule
bereits bekannte Probleme und Schwierigkeiten berücksichtigen und ausschließen
können.
Frau Fallapp erklärt hierzu, dass die
genannten Punkte bereits im Vorwege mit der EVE Energieversorgung Elbtalaue
GmbH erörtert wurden.
Inhalt des Ratsbeschlusses ist eine zu
erfolgende Ausschreibung.
Eine Refinanzierung ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die EVE investiert maßgeblich in das
Abrechnungssystem und stellt sich in dieser Hinsicht komplett neu auf. Bei
einer Rentabilität wird zukünftig auch eine Refinanzierung möglich sein, so
Frau Fallapp weiter.
StDir Meyer ergänzt dazu, dass die Stadt
als Eigentümerin der Ladesäule für deren Unterhaltung und auch für Reparaturen
zuständig ist. Die Wartung wird von der EVE als Stromlieferant durchgeführt.
Weiterhin berichtet er, dass derzeit auch
mehrere Firmen im Bereich der Samtgemeinde mit Ladesäulen inklusive
Bezahlsystem ausgerüstet werden, so dass ein gleiches System samtgemeindeweit
eingesetzt werden kann.
Rh Weiß merkt in diesem Zusammenhang an, dass derartige Einwände bereits
während des langfristigen Beratungsverfahrens wünschenswert gewesen wären.
Seines Erachtens ist eine Ladesäule aus touristischer Sicht ein
notwendiger Standard und man sollte eine solche in Hitzacker (Elbe) für
Elektrofahrer*innen unbedingt vorhalten.
Rf Neumann macht deutlich, dass sie
momentan noch gegen Elektromobilität ist, da ihr nicht bekannt ist, woher der
grüne Strom kommt und die Entsorgung der Batterien ihrer Ansicht nach ein
Problem darstellt.
StDir Meyer erklärt dazu, dass der Strom
der EVE aus Wasserkraft und erneuerbaren Energien geliefert wird.
Zur Refinanzierung erklärt stellv. Bgm’in Wiehler, dass eine mittelbare
Refinanzierung durch die Strommengen gegeben ist.
Die Konzession ist an die EVE vergeben worden und somit ist die Stadt
Hitzacker (Elbe) an dem verbrauchten Strom anteilig finanziell beteiligt.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet nach
erfolgter Ausschreibung auf dem Parkplatz Bleichwiese eine Ladesäule
einschließlich Abrechnungsservice mit zwei Ladepunkten.
Betrieben wird diese von der EVE
Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwartet eine
Refinanzierung von der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Die Strommengen sind aus erneuerbaren
Energien zu liefern.