Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Jatzkowski fragt an, ab
welchem Zeitpunkt Gebühren für die Nutzung des Parkplatzes erhoben werden
dürfen.
Anmerkung der Verwaltung:
die Zweckbindung
der Fördermittel endet am 31.12.2027.
Somit dürfen bis
mindestens dahin keine Gebühren erhoben werden.