Rh Jatzkowski fragt an, ab welchem Zeitpunkt Gebühren für die Nutzung des Parkplatzes erhoben werden dürfen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

die Zweckbindung der Fördermittel endet am 31.12.2027.

Somit dürfen bis mindestens dahin keine Gebühren erhoben werden.