Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Die Gemeinde Karwitz verfügt über keine kommunalen Wohnbaugrundstücke mehr. Für die im letzten Jahr verkauften Grundstücke liegen zum großen Teil bereits Baugenehmigungen vor. Auch private Baugrundstücke stehen nicht mehr zur Verfügung. Es soll daher ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.

Südlich der Langen Straße in Nausen stehen geeignete Flächen zur Verfügung, siehe rot markierter Bereich in Anlage I zur Vorlage. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet. Es könnten ca. 20 Baugrundstücke entstehen. Der Ausgleich für die geplanten Eingriffe soll im Gebiet selber bzw. südlich anschließend geplant werden, siehe Anlage II zur Vorlage.

Da ein Teil des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ liegt, muss parallel zur Bauleitplanung ein Entlassungsverfahren durchgeführt werden. Die Fläche wurde bei der Vorabfrage des Landkreises bez. der Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes bereits von der Gemeinde als benötigte Siedlungsfläche benannt.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt derzeit Fläche für die Landwirtschaft dar. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche (W) erforderlich.

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst und beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Siebolds weist hinsichtlich der heutigen Tagesordnungspunkte über Baulandausweisung darauf hin, dass wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Bauland umgewandelt werden sollen. Aus seiner Sicht sollte in der heutigen Zeit nur eine verdichtete Bebauung in Frage kommen.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass in Nebenstedt etwa die Hälfte der Fläche Baufläche werden soll. In der Bauleitplanung ist zu berücksichtigen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen.

 

Rh Herzog fragt nach den regionalörtlichen Vorgaben der Raumplanung für den Ort Nausen, nach dem erforderlichen Umfang der Landschaftsschutzgebietsentlassung und ob bei der Umsetzung auch ökologische Vorgaben geplant sind.

 

Herr Hesebeck antwortet, dass nach den Vorgaben der Raumordnungspläne auch die Hauptorte der Gemeinden entwickelt werden sollen und Nausen der Hauptort der Gemeinde Karwitz ist.

Er erläutert anhand der Anlagen zur Vorlage welche Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden müssten und dass schon im letzten Baugebiet der Gemeinde Preisnachlässe für ökologischen Maßnahmen gewährt worden sind und ähnliches auch wieder geplant ist.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue leitet das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Karwitz, OT Nausen ein.