Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0093/2021
Die Gemeinde
Karwitz verfügt über keine kommunalen Wohnbaugrundstücke mehr. Für die im
letzten Jahr verkauften Grundstücke liegen zum großen Teil bereits
Baugenehmigungen vor. Auch private Baugrundstücke stehen nicht mehr zur
Verfügung. Es soll daher ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
Südlich der Langen
Straße in Nausen stehen geeignete Flächen zur Verfügung, siehe rot markierter
Bereich in Anlage I zur Vorlage. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich
genutzt.
Geplant ist ein
Allgemeines Wohngebiet. Es könnten ca. 20 Baugrundstücke entstehen. Der
Ausgleich für die geplanten Eingriffe soll im Gebiet selber bzw. südlich
anschließend geplant werden, siehe Anlage II zur Vorlage.
Da ein Teil des
Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ liegt, muss parallel
zur Bauleitplanung ein Entlassungsverfahren durchgeführt werden. Die Fläche
wurde bei der Vorabfrage des Landkreises bez. der Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes bereits von der Gemeinde als benötigte
Siedlungsfläche benannt.
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt derzeit Fläche für die
Landwirtschaft dar. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher die Änderung
des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche (W) erforderlich.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst und
beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde
Elbtalaue zu beantragen.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Rh Siebolds weist
hinsichtlich der heutigen Tagesordnungspunkte über Baulandausweisung darauf
hin, dass wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Bauland umgewandelt werden
sollen. Aus seiner Sicht sollte in der heutigen Zeit nur eine verdichtete
Bebauung in Frage kommen.
Herr Hesebeck erläutert, dass
in Nebenstedt etwa die Hälfte der Fläche Baufläche werden soll. In der
Bauleitplanung ist zu berücksichtigen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft
ausgeglichen werden müssen.
Rh Herzog fragt nach den
regionalörtlichen Vorgaben der Raumplanung für den Ort Nausen, nach dem
erforderlichen Umfang der Landschaftsschutzgebietsentlassung und ob bei der
Umsetzung auch ökologische Vorgaben geplant sind.
Herr Hesebeck antwortet,
dass nach den Vorgaben der Raumordnungspläne auch die Hauptorte der Gemeinden
entwickelt werden sollen und Nausen der Hauptort der Gemeinde Karwitz ist.
Er erläutert anhand der
Anlagen zur Vorlage welche Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen
werden müssten und dass schon im letzten Baugebiet der Gemeinde Preisnachlässe
für ökologischen Maßnahmen gewährt worden sind und ähnliches auch wieder
geplant ist.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue leitet das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Karwitz, OT Nausen ein.