Sitzung: 18.02.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0069/2021
Zur Konkretisierung
des Masterplanes Nebenstedt Ost werden Grundlagen und bisherige
Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt „Erschließung und Infrastruktur“ zu
folgenden Punkten vorgestellt:
1. Verkehrstechnische Erschließung KFZ in Abstimmung mit
NLStbV
2. Verkehrstechnische Erschließung Rad- und Fußverkehr
3. Lärmschutz: aktive und passive Maßnahmen, Alternativen
zum LSW
4. Bushaltestelle(n)
5. Gemeinschaftsanlagen (Spielplätze, „Dorfplatz“)
6. Erschließung mit Medien, TW, SW, Strom
7. Regenwasserbehandlung
Alternativen und
Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen
oder Alternativen getroffen werden.
Frau Heuer zeigt an
der Leinwand die Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Verkehr &
Infrastruktur“, die den Ratsmitgliedern zugegangen ist, und erläutert den
Aufbau.
Es wird abgestimmt
über die einzelnen Punkte zu beraten und Empfehlungen abzugeben.
Zu 1. Verkehrstechnische
Erschließung KFZ
Frau Heuer
erläutert die Vorgaben der Straßenbauverwaltung und zeigt die 3 Planungsvarianten
der Präsentation. Da die B 191 nicht vor 2022 ausgebaut wird, ist eine
temporäre Anbindung des 1. Bauabschnittes über die L 256 vorzusehen. In jedem
Fall ist der landwirtschaftliche Verkehr über den Kirchhofsweg zu
gewährleisten.
Rh Schmidtke sieht
in der Umsetzung von 2 Kreiseln auf der B 191 eine optimale Verkehrsberuhigung.
StDir Meyer weist
auf die hohen Kosten für Verkehrskreisel hin und darauf, dass aus
Verwaltungssicht eine rechts- und links-Abbiegelösung favorisiert wird, u.a.
weil diese insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger, die dort Vorfahrt
haben, von Vorteil ist.
Er weist weiter
darauf hin, dass die Erschließung über die L256 im Bebauungsplan überplant
werden musste.
AV Siemke spricht
sich für den Ausbau der Kreuzung B191 / Breese und Kirchhofsweg aus, für die
Schließung der Straßeneinmündung Rotdornweg / B191 und für das dortige
Aufstellen einer Fußgängerampel. Er weist darauf hin, dass Aufpflasterungen im
Kirchhofsweg katastrophal für die landwirtschaftliche Fahrzeuge wären.
Rh Herzog
unterstützt den Vorschlag von AV Siemke und spricht sich für die ortsnahe
Erschließung des 3. Bauabschnittes von der L256 aus und für die Streichung der
Erschließung über den Kirchhofsweg sowie für eine Verkehrsberuhigung des
langen, geraden Kirchhofsweges.
AV Siemke
unterbricht die Sitzung um 18:55 Uhr.
Herr Reinhold
befürwortet die ortsnahe Erschließung von der L256, die Erschließung über die
Kreuzung B191 / Breese und Kirchhofsweg, u.a. auch wegen des
landwirtschaftlichen Verkehrs und eine Verkehrsberuhigung des Kirchhofsweges.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung um 19:00 Uhr wieder.
Nach kurzer
weiterer Beratung fasst er den Beschlussvorschlag zusammen und der Ausschuss
empfiehlt folgenden Beschluss:
Hinweis: Der Niederschrift sind als Anlage I und als Anlage II zwei
Planvarianten beigefügt.
zu 2. Fuß-
und Radwegenetz
Frau Heuer zeigt
den Entwurf für das Fuß- und Radwegenetz aus der Präsentation an der Leinwand
und weist darauf hin, dass an der B 191 und an der L 256 Straßenquerungen erforderlich
werden.
AV Siemke
unterbricht die Sitzung um 19:10 Uhr.
Herr Reinhold
spricht sich für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Baugebiet
und für eine Ausweisung des Kirchhofsweges als Fahrradstraße aus.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung um 19:12 Uhr wieder.
Rh Herzog spricht
sich dafür aus, den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu „entzerren“ und die
Radwege nicht zu versiegeln.
Rh Schmidtke weist
darauf hin, dass eine fußläufige Anbindung an den Rotdornweg evtl. über das
Grundstück des früheren Getränkehandels möglich sein könnte.
AV Siemke fasst das
Beratungsergebnis zusammen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Zu 3. Bushaltestellen
Frau Heuer zeigt den Plan mit den bestehenden Bushaltestellen aus der Präsentation und erläutert, dass die maximale Entfernung zu der Bushaltestelle im Rotdornweg 600 m beträgt.
AV Siemke spricht sich für eine Bushaltestelle im Kirchhofsweg aus und gegen eine Nutzung der Bushaltestelle im Rotdornweg, weil die Busse dort durch das gesamte Baugebiet fahren müssten.
AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:20 Uhr.
Busfahrer Thomas Mickerts schlägt zwei Bushaltestellen im Friedhofsweg vor und eine Fahrroute von Splietau kommend durch den Kirchhofsweg und im Norden durch das Neubaugebiet und über den Rotdornweg zurück zur L 256.
Herr Mahnecke, Anlieger im Rotdornweg, weist darauf hin, dass die Bushaltestelle im Rotdornweg nur von Norden angefahren wird.
AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:25 Uhr wieder und schlägt vor, dass Neubaugebiet nur von außen zu erschließen und keine Bushaltestelle im Baugebiet vorzusehen und im Kirchhofsweg 1 oder 2 Bushaltestellen anzulegen und eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Busunternehmen durchzuführen.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Zu 4. Lärmschutz
Frau Heuer zeigt den Text der Präsentation zu passivem und aktivem Lärmschutz, die Lärmschutzpläne, die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens und die möglichen Lärmschutzmaßnahmen sowie die Kostenschätzung für Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände aus der Präsentation und erläutert die Inhalte. Sie erläutert weiter, dass Lärmschutzwände den Lärm nach oben ableiten und deshalb lärmtechnisch etwas günstiger sind.
Für Rh Block sind Lärmschutzwände an der B 191 und an der L 256 alternativlos, weil sie kostengünstiger sind und wesentlich weniger Flächenverbrauch erfordern als Lärmschutzwälle.
StDir Meyer weist darauf hin, dass bei der Entscheidung über Lärmschutzwälle oder -wände auch die Wirtschaftlichkeit der Anbringung und des Betriebes der Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen ist.
In der Beratung wird der Einsatz von Lärmschutzwänden favorisiert und eine Prüfung hinsichtlich der energetischen Nutzung für erforderlich angesehen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Zu 5. Gemeinschaftsanlagen
Rh Krull spricht sich dafür
aus, alternative Wohnformen zu ermöglichen, insbesondere auch für Tiny Häuser,
für Wohnraum im Niedrigpreissektor und für Stationen für regionale Angebote.
Rh Herzog spricht sich
dafür aus, auch hinsichtlich des Ziels 2050 klimaneutral zu werden, als Ersatz
für die Zweitwagennutzung ein Car-Sharing Angebot einzurichten und
entsprechende Flächen für 10 bis 20 Autos vorzusehen.
Rh Schmidtke spricht sich
gegen eine „Caravansiedlung“ mit Tiny Häusern in dem Wohnhausgebiet aus.
Rh Fathmann spricht sich
für eine kinderfreundliche Gestaltung der Kinderspielplätze aus statt der
üblichen Spielplatzausstattung.
Herr Patt zeigt an einem
Plan an der Leinwand, dass die in den Bauabschnitten jeweils ein Quartiersplatz
für Gemeinschaftsanlagen vorgesehen ist an denen u.a. Car-Sharing und andere
Angebote möglich wären und erläutert, dass auch Tiny Häuser integrierbar wären
und dass Kinderspielplätze naturnah in spielplatzgerecht gestaltenden Grünzügen
entstehen könnten.
Rh Herzog hält das Vorsehen
einer Fläche für eine KITA für erforderlich möglichst mit einer Spielstruktur
in den Grünbereichen die möglichst auch anderen Kindern zur Verfügung stehen.
AV Siemke trägt vor, dass
eingeschossige Häuser wie Tiny-Häuser wegen der Lärmproblematik für die
Dachgeschosslagen sinnvollerweise im Bereich der Lärmschutzanlage an der B 191
vorgesehen werden und fasst zusammen, dass alternative Spielplatzmöglichkeiten,
eine Fläche für eine KITA und für Tiny Häuser und zentrale Plätze für
verschiedene mögliche Nutzungen für erforderlich angesehen werden.
Frau Heuer weist darauf
hin, dass der Punkt „Gebäude und Einrichtungen“ für die April-Sitzung
vorgesehen ist.
Herr Patt zeigt die in dem
Konzept vorgesehenen möglichen Standorte für eine KITA.
Ohne weiterer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Zu 6 Erschließung
mit Medien, TW, SW, Strom
Frau Heuer erläutert, dass
Vorgespräche stattgefunden haben und danach Plätze für technische Anlagen wie
Schmutzwasserpumpstationen und Flächen für Leitungsrechte dafür erforderlich
werden.
Herr Trapp erläutert, dass
relativ zentral eine Pumpstation für die Schmutzwasserentsorgung vorzusehen ist
und eine Fläche für eine Druckrohrleitung zum Rotdornweg. Die Trinkwasserversorgung
ist zunächst vom Rotdornweg aus zu sichern und nach dem Ausbau der B 191 von
dort. Die Stromversorgung ist über den Friedhofsweg geplant mit den notwendigen
Trafoschaltstationen.
Rh Herzog verweist auf den
hohen Strombedarf für Wohnhäuser, Wärmepumpen und E-Autos und plädiert dafür,
die Stromerzeugung möglichst Vorort durch Photovoltaik sicher zu stellen.
Beim Wasserverbrauch gilt
es von den hohen Wasserverbräuchen weg zu kommen und vor Umsetzung des
Baugebietes über Lösungen für die Regewassernutzung, u.a. auch über Zisternen-
und Grauwassernutzung mit intelligenter Regelung, zu beraten.
Ohne weitere Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Zu 7. Regenwasserbehandlung
Frau Heuer erläutert, dass
nach dem Masterplankonzept eine Versicherung des Regenwassers aus dem
öffentlichen Bereich in Regenrückhaltebecken vorgesehen ist und im privaten
Bereich eine Versickerung auf den Grundstücken.
Im Bebauungsplan können
Festsetzungen zur zulässigen Befestigung von Flächen, zu Dachbegrünungen oder
zu dafür geeigneten Dachneigungen getroffen werden. Die Nutzung des privaten
Regenwassers kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Die Stadt Bleckede
hat in ihren neuen Bebauungsplan Neulanden II u.a. Festsetzungen und Hinweise
zu Dachbegrünungen, zur Solarnutzung und zur Regenwassernutzung aufgenommen.
Rh Herzog verweist auf das
beispielhaftes Baugebiet „Im Deinefelde“ der Stadt Uelzen mit Lösungen zur
Regenwasserentwässerung und zur Garten- und Anlagenbegrünung. Auch bei der
Regenwassernutzung gilt es von den hohen Trinkwasserverbräuchen weg zu kommen.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 20:20 Uhr.
Herr Reinhold schlägt vor,
die Erschließungsstraßen als einspurige Einbahnstraßen auszubilden und die
Parkflächen als unbefestigte Grünflächen.
AV Siemke eröffnet die
Sitzung um 20:22 Uhr wieder und fasst die Beratungsergebnisse zusammen und der
Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Zu 8. Weiteres
Planungsvorgehen
Frau Heuer zeigt an der
Leinwand die Beschlussempfehlungen zum Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue und für die Aufträge zur
Vorplanung der Lärmschutzwände und der Verkehrsknotenpunkte gemäß der
Präsentation.
Rh Block warnt davor, auf
Grundstücken zu planen die nicht im Eigentum der Stadt stehen.
StDir Meyer erläutert, dass
die Stadt die Planungshoheit besitzt und die Planung durchsetzen kann und dass
es bei einer solch großen Planung nicht unüblich ist, alle Grundstücke zu
überplanen und zeitlich schwerlich möglich ist, in das Eigentum aller Grundstücke
zu kommen..
Herr Patt bestätigt die
Aussage des Stadtdirektors. Er weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan
Voraussetzung für den Bebauungsplan ist und dass eine Wohnbauflächendarstellung
im Flächennutzungsplan Voraussetzung für ein städtisches Vorkaufsrecht ist.
Rh Herzog tritt dafür ein,
auf Flächennutzungsplanebene die Problematik der 5 G Telekommunikation mit
abzuarbeiten.
Frau Heuer weist darauf
hin, dass eine Mobilfunkplanung nur für ein Plangebiet nicht zulässig ist,
sondern nur in einem samtgemeindeweiten Standortkonzept.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss den in der Präsentation vorgeschlagenen
Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der in Vorbereitung befindlichen
Beschlüsse zur 5 G Problematik.
Beschluss:
1. Verkehrliche Erschließung
Die Kreuzung B 191 / Straßen nach Breese in der Marsch und Kirchhofsweg ist
auszubauen.
Die Straßeneinmündung B 191 / Rotdornweg ist für den motorisierten Verkehr zu
schließen.
An der Straßenkreuzung B 191 / Breeser Weg und Rotdornweg ist eine
Fußgängerampel in Betrieb zu nehmen.
Die Baugebietserschließung von der L 256 ist im Ortsdurchfahrtsbereich
Nebenstedt vorzusehen. Mit den zuständigen Behörden ist die weitmöglichste
Verlegung der Ortsdurchfahrt Richtung Splietau abzuklären.
2. Fuß- und Radwegenetz
Dem Konzept des Fuß- und Radwegenetzes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen über die Anbindung an den
Rotdornweg aufzunehmen.
Die Radwege sind in unversiegelter Bauweise auszuführen.
3. Bushaltestellen
Die
Erschließung erfolgt über die bestehenden Bushaltestellen in der Ortslage
Nebenstedt.
Zusätzlich sind im Friedhofsweg ein oder zwei (in Abhängigkeit von den
Entfernungen) Bushaltestellen einzurichten.
Das Baugebiet ist von Bushaltestellen frei zu halten.
Die Aufnahmen der neuen Bushaltestellen in das Liniennetz ist mit der LSE und
dem Landkreis abzustimmen.
4. Lärmschutz
Als
Lärmschutzanlagen sind vorzugsweise Lärmschutzwände vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgestaltung und die energetischen
Nutzungsmöglichkeiten von Lärmschutzwänden zu prüfen.
5. Gemeinschaftsanlagen
Es erfolgt keine konkrete Empfehlung
Über die angesprochenen Punkte ist im Rahmen der weiteren Planung zu beraten.
6. Erschließung
Es erfolgt
keine konkrete Empfehlung
Über die angesprochenen Punkte ist im Zuge der Baugebietsumsetzung zu beraten.
7. Regenwasserbehandlung
Das im
Baugebiet anfallende Regenwasser verbleibt im Baugebiet und wird nicht
abgeleitet.
Im öffentlichen Bereich sind geeignete Versickerungsmöglichkeiten umzusetzen.
Über die Regenwasserbehandlung auf den Privatgrundstücken ist im Rahmen der
weiteren Planung zu beraten.
8. Weiteres Planungsvorgehen
Bei der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beantragt, den Flächennutzungsplan im Bereich des
Masterplans in Wohnbaufläche zu ändern, unter Berücksichtigung zukünftiger
Beschlüsse zur 5G-Problematik.
Es werden Aufträge zur Vorplanung folgender Bereiche vergeben.
- Vorplanung LSW L256 / Knotenpunkt L256
- Vorplanung (Verlegung und) Neubau LSW B191/Knotenpunkt Rotdornweg und
Knotenpunkt Kirchhofsweg/Erschließung Rotdornweg-Nebenstedt Ost