Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Zur Konkretisierung des Masterplanes Nebenstedt Ost werden Grundlagen und bisherige Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt „Erschließung und Infrastruktur“ zu folgenden Punkten vorgestellt:

1.       Verkehrstechnische Erschließung KFZ in Abstimmung mit NLStbV

2.       Verkehrstechnische Erschließung Rad- und Fußverkehr

3.       Lärmschutz: aktive und passive Maßnahmen, Alternativen zum LSW

4.       Bushaltestelle(n)

5.       Gemeinschaftsanlagen (Spielplätze, „Dorfplatz“)

6.       Erschließung mit Medien, TW, SW, Strom

7.       Regenwasserbehandlung

Alternativen und Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen oder Alternativen getroffen werden.

 

Frau Heuer zeigt an der Leinwand die Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Verkehr & Infrastruktur“, die den Ratsmitgliedern zugegangen ist, und erläutert den Aufbau.

 

Es wird abgestimmt über die einzelnen Punkte zu beraten und Empfehlungen abzugeben.

 

 

Zu 1.      Verkehrstechnische Erschließung KFZ

 

Frau Heuer erläutert die Vorgaben der Straßenbauverwaltung und zeigt die 3 Planungsvarianten der Präsentation. Da die B 191 nicht vor 2022 ausgebaut wird, ist eine temporäre Anbindung des 1. Bauabschnittes über die L 256 vorzusehen. In jedem Fall ist der landwirtschaftliche Verkehr über den Kirchhofsweg zu gewährleisten.

 

Rh Schmidtke sieht in der Umsetzung von 2 Kreiseln auf der B 191 eine optimale Verkehrsberuhigung.

 

StDir Meyer weist auf die hohen Kosten für Verkehrskreisel hin und darauf, dass aus Verwaltungssicht eine rechts- und links-Abbiegelösung favorisiert wird, u.a. weil diese insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger, die dort Vorfahrt haben, von Vorteil ist.

Er weist weiter darauf hin, dass die Erschließung über die L256 im Bebauungsplan überplant werden musste.

 

AV Siemke spricht sich für den Ausbau der Kreuzung B191 / Breese und Kirchhofsweg aus, für die Schließung der Straßeneinmündung Rotdornweg / B191 und für das dortige Aufstellen einer Fußgängerampel. Er weist darauf hin, dass Aufpflasterungen im Kirchhofsweg katastrophal für die landwirtschaftliche Fahrzeuge wären.

 

Rh Herzog unterstützt den Vorschlag von AV Siemke und spricht sich für die ortsnahe Erschließung des 3. Bauabschnittes von der L256 aus und für die Streichung der Erschließung über den Kirchhofsweg sowie für eine Verkehrsberuhigung des langen, geraden Kirchhofsweges.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:55 Uhr.

 

Herr Reinhold befürwortet die ortsnahe Erschließung von der L256, die Erschließung über die Kreuzung B191 / Breese und Kirchhofsweg, u.a. auch wegen des landwirtschaftlichen Verkehrs und eine Verkehrsberuhigung des Kirchhofsweges.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr wieder.

 

Nach kurzer weiterer Beratung fasst er den Beschlussvorschlag zusammen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Hinweis: Der Niederschrift sind als Anlage I und als Anlage II zwei Planvarianten beigefügt.

 

 

zu 2.      Fuß- und Radwegenetz

 

Frau Heuer zeigt den Entwurf für das Fuß- und Radwegenetz aus der Präsentation an der Leinwand und weist darauf hin, dass an der B 191 und an der L 256 Straßenquerungen erforderlich werden.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:10 Uhr.

 

Herr Reinhold spricht sich für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Baugebiet und für eine Ausweisung des Kirchhofsweges als Fahrradstraße aus.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:12 Uhr wieder.

 

Rh Herzog spricht sich dafür aus, den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu „entzerren“ und die Radwege nicht zu versiegeln.

 

Rh Schmidtke weist darauf hin, dass eine fußläufige Anbindung an den Rotdornweg evtl. über das Grundstück des früheren Getränkehandels möglich sein könnte.

 

AV Siemke fasst das Beratungsergebnis zusammen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:

 

 

Zu 3.      Bushaltestellen

 

Frau Heuer zeigt den Plan mit den bestehenden Bushaltestellen aus der Präsentation und erläutert, dass die maximale Entfernung zu der Bushaltestelle im Rotdornweg 600 m beträgt.

 

AV Siemke spricht sich für eine Bushaltestelle im Kirchhofsweg aus und gegen eine Nutzung der Bushaltestelle im Rotdornweg, weil die Busse dort durch das gesamte Baugebiet fahren müssten.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:20 Uhr.

 

Busfahrer Thomas Mickerts schlägt zwei Bushaltestellen im Friedhofsweg vor und eine Fahrroute von Splietau kommend durch den Kirchhofsweg und im Norden durch das Neubaugebiet und über den Rotdornweg zurück zur L 256.

 

Herr Mahnecke, Anlieger im Rotdornweg, weist darauf hin, dass die Bushaltestelle im Rotdornweg nur von Norden angefahren wird.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:25 Uhr wieder und schlägt vor, dass Neubaugebiet nur von außen zu erschließen und keine Bushaltestelle im Baugebiet vorzusehen und im Kirchhofsweg 1 oder 2 Bushaltestellen anzulegen und eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Busunternehmen durchzuführen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Zu 4.      Lärmschutz

 

Frau Heuer zeigt den Text der Präsentation zu passivem und aktivem Lärmschutz, die Lärmschutzpläne, die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens und die möglichen Lärmschutzmaßnahmen sowie die Kostenschätzung für Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände aus der Präsentation und erläutert die Inhalte. Sie erläutert weiter, dass Lärmschutzwände den Lärm nach oben ableiten und deshalb lärmtechnisch etwas günstiger sind.

 

Für Rh Block sind Lärmschutzwände an der B 191 und an der L 256 alternativlos, weil sie kostengünstiger sind und wesentlich weniger Flächenverbrauch erfordern als Lärmschutzwälle.

 

StDir Meyer weist darauf hin, dass bei der Entscheidung über Lärmschutzwälle oder -wände auch die Wirtschaftlichkeit der Anbringung und des Betriebes der Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen ist.

 

In der Beratung wird der Einsatz von Lärmschutzwänden favorisiert und eine Prüfung hinsichtlich der energetischen Nutzung für erforderlich angesehen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:

 

 

Zu 5.      Gemeinschaftsanlagen

 

Rh Krull spricht sich dafür aus, alternative Wohnformen zu ermöglichen, insbesondere auch für Tiny Häuser, für Wohnraum im Niedrigpreissektor und für Stationen für regionale Angebote.

 

Rh Herzog spricht sich dafür aus, auch hinsichtlich des Ziels 2050 klimaneutral zu werden, als Ersatz für die Zweitwagennutzung ein Car-Sharing Angebot einzurichten und entsprechende Flächen für 10 bis 20 Autos vorzusehen.

 

Rh Schmidtke spricht sich gegen eine „Caravansiedlung“ mit Tiny Häusern in dem Wohnhausgebiet aus.

 

Rh Fathmann spricht sich für eine kinderfreundliche Gestaltung der Kinderspielplätze aus statt der üblichen Spielplatzausstattung.

 

Herr Patt zeigt an einem Plan an der Leinwand, dass die in den Bauabschnitten jeweils ein Quartiersplatz für Gemeinschaftsanlagen vorgesehen ist an denen u.a. Car-Sharing und andere Angebote möglich wären und erläutert, dass auch Tiny Häuser integrierbar wären und dass Kinderspielplätze naturnah in spielplatzgerecht gestaltenden Grünzügen entstehen könnten.

 

Rh Herzog hält das Vorsehen einer Fläche für eine KITA für erforderlich möglichst mit einer Spielstruktur in den Grünbereichen die möglichst auch anderen Kindern zur Verfügung stehen.

 

AV Siemke trägt vor, dass eingeschossige Häuser wie Tiny-Häuser wegen der Lärmproblematik für die Dachgeschosslagen sinnvollerweise im Bereich der Lärmschutzanlage an der B 191 vorgesehen werden und fasst zusammen, dass alternative Spielplatzmöglichkeiten, eine Fläche für eine KITA und für Tiny Häuser und zentrale Plätze für verschiedene mögliche Nutzungen für erforderlich angesehen werden.

 

Frau Heuer weist darauf hin, dass der Punkt „Gebäude und Einrichtungen“ für die April-Sitzung vorgesehen ist.

 

Herr Patt zeigt die in dem Konzept vorgesehenen möglichen Standorte für eine KITA.

 

Ohne weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Zu 6       Erschließung mit Medien, TW, SW, Strom

 

Frau Heuer erläutert, dass Vorgespräche stattgefunden haben und danach Plätze für technische Anlagen wie Schmutzwasserpumpstationen und Flächen für Leitungsrechte dafür erforderlich werden.

 

Herr Trapp erläutert, dass relativ zentral eine Pumpstation für die Schmutzwasserentsorgung vorzusehen ist und eine Fläche für eine Druckrohrleitung zum Rotdornweg. Die Trinkwasserversorgung ist zunächst vom Rotdornweg aus zu sichern und nach dem Ausbau der B 191 von dort. Die Stromversorgung ist über den Friedhofsweg geplant mit den notwendigen Trafoschaltstationen.

 

Rh Herzog verweist auf den hohen Strombedarf für Wohnhäuser, Wärmepumpen und E-Autos und plädiert dafür, die Stromerzeugung möglichst Vorort durch Photovoltaik sicher zu stellen.

Beim Wasserverbrauch gilt es von den hohen Wasserverbräuchen weg zu kommen und vor Umsetzung des Baugebietes über Lösungen für die Regewassernutzung, u.a. auch über Zisternen- und Grauwassernutzung mit intelligenter Regelung, zu beraten.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Zu 7.      Regenwasserbehandlung

 

Frau Heuer erläutert, dass nach dem Masterplankonzept eine Versicherung des Regenwassers aus dem öffentlichen Bereich in Regenrückhaltebecken vorgesehen ist und im privaten Bereich eine Versickerung auf den Grundstücken.

Im Bebauungsplan können Festsetzungen zur zulässigen Befestigung von Flächen, zu Dachbegrünungen oder zu dafür geeigneten Dachneigungen getroffen werden. Die Nutzung des privaten Regenwassers kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Die Stadt Bleckede hat in ihren neuen Bebauungsplan Neulanden II u.a. Festsetzungen und Hinweise zu Dachbegrünungen, zur Solarnutzung und zur Regenwassernutzung aufgenommen.

 

Rh Herzog verweist auf das beispielhaftes Baugebiet „Im Deinefelde“ der Stadt Uelzen mit Lösungen zur Regenwasserentwässerung und zur Garten- und Anlagenbegrünung. Auch bei der Regenwassernutzung gilt es von den hohen Trinkwasserverbräuchen weg zu kommen.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 20:20 Uhr.

 

Herr Reinhold schlägt vor, die Erschließungsstraßen als einspurige Einbahnstraßen auszubilden und die Parkflächen als unbefestigte Grünflächen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 20:22 Uhr wieder und fasst die Beratungsergebnisse zusammen und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:

 

 

Zu 8.      Weiteres Planungsvorgehen

 

Frau Heuer zeigt an der Leinwand die Beschlussempfehlungen zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue und für die Aufträge zur Vorplanung der Lärmschutzwände und der Verkehrsknotenpunkte gemäß der Präsentation.

 

Rh Block warnt davor, auf Grundstücken zu planen die nicht im Eigentum der Stadt stehen.

 

StDir Meyer erläutert, dass die Stadt die Planungshoheit besitzt und die Planung durchsetzen kann und dass es bei einer solch großen Planung nicht unüblich ist, alle Grundstücke zu überplanen und zeitlich schwerlich möglich ist, in das Eigentum aller Grundstücke zu kommen..

 

Herr Patt bestätigt die Aussage des Stadtdirektors. Er weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan Voraussetzung für den Bebauungsplan ist und dass eine Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan Voraussetzung für ein städtisches Vorkaufsrecht ist.

 

Rh Herzog tritt dafür ein, auf Flächennutzungsplanebene die Problematik der 5 G Telekommunikation mit abzuarbeiten.

 

Frau Heuer weist darauf hin, dass eine Mobilfunkplanung nur für ein Plangebiet nicht zulässig ist, sondern nur in einem samtgemeindeweiten Standortkonzept.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss den in der Präsentation vorgeschlagenen Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der in Vorbereitung befindlichen Beschlüsse zur 5 G Problematik.

 

 

 


Beschluss:

1.       Verkehrliche Erschließung
Die Kreuzung B 191 / Straßen nach Breese in der Marsch und Kirchhofsweg ist auszubauen.
Die Straßeneinmündung B 191 / Rotdornweg ist für den motorisierten Verkehr zu schließen.
An der Straßenkreuzung B 191 / Breeser Weg und Rotdornweg ist eine Fußgängerampel in Betrieb zu nehmen.
Die Baugebietserschließung von der L 256 ist im Ortsdurchfahrtsbereich Nebenstedt vorzusehen. Mit den zuständigen Behörden ist die weitmöglichste Verlegung der Ortsdurchfahrt Richtung Splietau abzuklären.

2.       Fuß- und Radwegenetz
Dem Konzept des Fuß- und Radwegenetzes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen über die Anbindung an den Rotdornweg aufzunehmen.
Die Radwege sind in unversiegelter Bauweise auszuführen.

3.       Bushaltestellen
Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Bushaltestellen in der Ortslage Nebenstedt.
Zusätzlich sind im Friedhofsweg ein oder zwei (in Abhängigkeit von den Entfernungen) Bushaltestellen einzurichten.
Das Baugebiet ist von Bushaltestellen frei zu halten.
Die Aufnahmen der neuen Bushaltestellen in das Liniennetz ist mit der LSE und dem Landkreis abzustimmen.

4.       Lärmschutz
Als Lärmschutzanlagen sind vorzugsweise Lärmschutzwände vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgestaltung und die energetischen Nutzungsmöglichkeiten von Lärmschutzwänden zu prüfen.

5.       Gemeinschaftsanlagen
Es erfolgt keine konkrete Empfehlung
Über die angesprochenen Punkte ist im Rahmen der weiteren Planung zu beraten.

6.       Erschließung
Es erfolgt keine konkrete Empfehlung
Über die angesprochenen Punkte ist im Zuge der Baugebietsumsetzung zu beraten.

7.       Regenwasserbehandlung
Das im Baugebiet anfallende Regenwasser verbleibt im Baugebiet und wird nicht abgeleitet.
Im öffentlichen Bereich sind geeignete Versickerungsmöglichkeiten umzusetzen.
Über die Regenwasserbehandlung auf den Privatgrundstücken ist im Rahmen der weiteren Planung zu beraten.

8.       Weiteres Planungsvorgehen
Bei der Samtgemeinde Elbtalaue wird beantragt, den Flächennutzungsplan im Bereich des Masterplans in Wohnbaufläche zu ändern, unter Berücksichtigung zukünftiger Beschlüsse zur 5G-Problematik.
Es werden Aufträge zur Vorplanung folgender Bereiche vergeben.
- Vorplanung LSW L256 / Knotenpunkt L256
- Vorplanung (Verlegung und) Neubau LSW B191/Knotenpunkt Rotdornweg und Knotenpunkt Kirchhofsweg/Erschließung Rotdornweg-Nebenstedt Ost