Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Der Imkerverein Wendland e.V. hat einen Antrag auf Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung für den Bereich der Gemeinde Karwitz gestellt.

Durch die Feststellung der Ortsüblichkeit werden die Rechte der Imker bzw. Bienenhalter hinsichtlich Immissionen und Nachbarschaftsrecht gestärkt.

Die Bauplanungsrechtlichen Aspekte bleiben hiervon unberührt.

 

Nach Vortrag durch Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

 

Die Ortsüblichkeit der Bienenhaltung wird festgestellt