Sachverhalt:

Die Biosphärenreservatsverwaltung überarbeitet die Zonierung des Biosphärenreservates.

Die Gebietsgrenzen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ sollen angepasst und technisch überarbeitet werden.

 

Die Mitglieder des Biosphärenreservatsbeirat haben die Gelegenheit bekommen, sich über den ersten Bearbeitungsstand zu informieren und sich über bestimmte Fragen im Vorwege auszutauschen, bevor das reguläre Beteiligungsverfahren durch das Niedersächsische Umweltministerium eingeleitet wird.

 

Im Einvernehmen mit der Gemeinde hat die Samtgemeinde daher die beigefügte Stellungnahme abgegeben (Anlage I zur Vorlage). Es handelt sich dabei nicht um eine offizielle Stellungnahme, sondern um Vorgespräche. Das Beteiligungsverfahren erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Es herrscht Unmut im Rat der Gemeinde Gusborn über das Zustandekommen dieser Stellungnahme.

 

Stellv. Bgm Fahren erläutert daraufhin kurz den Hintergrund für diese Stellungnahme. Es handelt sich um eine reine informative Vorabeinbeziehung der Gemeinden und Samtgemeinden.

Die bisherigen Kartengrundlagen sind überholt und daher soll eine technische Anpassung der Grenzen erfolgen.

In der weiteren Vorgehensweise wird anschließend ein offizielles Anhörungsverfahren durchgeführt.

 

Rh Struck vertritt die Meinung, dass diese Angelegenheit vorab im Rat hätte besprochen werden müssen. Weiterhin bemängelt er die Form dieses Schreibens.

 

Rh Beckmann bezweifelt, dass es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und dass der Bgm allein für die Gemeinde über diese Stellungnahme entscheiden kann.

Seiner Meinung nach wäre eine Beteiligung des Rates notwendig gewesen.

 

Nach weiterer kurzer Klärung von Verständnisfragen nimmt der Rat der Gemeinde Gusborn diesen Bericht zur Kenntnis.