Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 S. 3 KomHKVO hat die Gemeinde Rückstellungen für Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.

Die Bildung der Rückstellungen für diese Umlagen ist bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt worden, belasten jedoch den Haushalt 2020 in Höhe von 10.512,10 EUR für die Kreisumlage 2021 und 8.822,65 EUR für die Samtgemeindeumlage 2021. Die Höhe der Rückstellungen war bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 nicht vorhersehbar und wurde daher nicht eingeplant. Somit entsteht dieser Bedarf überplanmäßig.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung.

 

Sachbearbeiter Pauls erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Ohne weitere Wortmeldungen und Nachfragen fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Gusborn genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilbudget 61 in Höhe von 19.500 EUR.