Sitzung: 09.02.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0041/2021
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. Der Haushaltsplan 2021 sieht bei Gesamterträgen von
873.800 € und -aufwendungen von 813.000 € einen Überschuss von 60.800 € vor.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2021 sind:
75,0 % der
Gesamterträge der Gemeinde sind für Transferaufwendungen
an andere juristische Personen gebunden:
Hierin sind
allerdings -225.000,00 € aufwandsmindernde Inanspruchnahmen von Rückstellungen
für Kreis- und Samtgemeindeumlage enthalten. Der Zahlungsmittelabfluss aus
diesen Transferleistungen ist mithin deutlich größer:
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,5 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Zur Finanzierung
der Investitionen sind 42.200 € Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen inkl.
Erschließungsbeiträgen (Wegeverkauf Gemarkung Thunpadel, Baugrundstück
Sandkoppel), 30.000 € Investitionszuweisungen (barrierefreie Haltestelle) und
vorhandene liquide Mittel vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist nicht
erforderlich.
Zum 31.12.2019
betrug der Kassenbestand 181.382,92 € und zum Ende des Folgejahres 559.533,87
€. Durch die hohen Umlagelasten sinkt der Bestand in den Jahren 2021 und 2022
auf immer noch rund 310 Tsd. Euro, um bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes
wieder auf rund 376 Tsd. Euro anzusteigen.
Bgm Harms erläutert
zum Umbau der „Alten Schule“, dass eventuell wegen der weiteren Planung und
Auftragsvergaben Ende März die nächste Ratssitzung stattfinden muss.
Weiterhin teilt er
mit, dass noch Splittarbeiten in Thunpadel durchzuführen sind.
Außerdem weist er
auf die Übernahme der Brücke in Thunpadel hin, die absehbar ist.
Zum neuen Baugebiet
„Lokau“ berichtet er, dass ihm bereits 8 Vorbestellungen vorliegen. Den
Interessenten hat er die Auskunft gegeben, dass bis zum 01.09.2021 nicht mit
der Fertigstellung zu rechnen ist.
Rh Löter weist auf
den Bereich „Wirtschaftsförderung allgemein“ Produkt 57100. Er erkundigt sich
nach dem Zweck.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass es sich hierbei um das konzertierte
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landkreises handelt, an dem alle Gemeinden
beteiligt waren. Hier sind nur Abschreibungen aufgeführt.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2021 gemäß Anlage 1 sowie das
Investitionsprogramm 2020 – 2024 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift..