Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Bei der Bauwerksprüfung 2019 wurde durch den Bauwerksprüfer
festgestellt, dass sich die Brücke in einem ungenügenden Bauwerkszustand
befindet und eine Instandsetzung nicht möglich ist. Es wurde seitens der
Gemeinde Karwitz, in Abstimmung mit der Unteren Wasser- und Unteren
Naturschutzbehörde, daraufhin festgelegt, dass die vorhandene Gewölbebrücke
abgerissen wird und ein Durchlass DN 1000, aufgrund der beengten Verhältnisse,
hergestellt wird.
Es wurden 3
Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot für die Planungsleistungen der
Leistungsphasen 1 – 4, Leistungsphasen 5 – 6 sowie Planungsbegleitende
Vermessung abzugeben.
Die Ingenieurbüros
Rauchenberger aus Dannenberg und Schulz + von der Ohe aus Uelzen haben ein
Angebot eingereicht. Das Ingenieurbüro H&P aus Soltau konnte aus
kapazitätsgründen kein Angebot abgeben.
Die Angebotssumme
des IB Rauchenberger belief sich auf 5.810,18€.
Das Angebotssumme
des IB Schulz + von der Ohe belief sich auf 4.891,73€.
Das Angebot des IB Schulz
+ von der Ohe aus Uelzen ist somit das günstigste Angebot.
Nach Vortrag durch
Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Planungsauftrag
für den Abbruch der Gewölbebrücke und den Neubau des Rohrdurchlass DN 1000 im
Zuge des Mühlenweges, Gemarkung Karwitz wird an das Ingenieurbüro Schulz + von
der Ohe aus Uelzen zu einer Angebotssumme von 4.891,73€ vergeben.