Sitzung: 15.02.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0019/2021
Sachverhalt:
Die Antragstellerin
plant die Errichtung eines Carports auf Ihrem Grundstück.
Das Grundstück
befindet sich im Bebauungsplan „Kuhlenberg Neufassung 77“. Hier ist
festgesetzt, dass Garagen und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche (außerhalb
der Baugrenze) nicht zulässig sind. Die überbaubare Grundstücksgrenze beginnt
7m hinter der Straße, siehe Bebauungsplan in Anlage II zur Vorlage.
Der Bauantrag wurde
daher abgelehnt.
Die Errichtung der
baulichen Anlage ist an anderer Stelle aufgrund der Topografie nicht möglich.
Die Antragstellerin
hat daher beantragt, den Bebauungsplan zu ändern. Die Übernahme der
Planungskosten hat sie zugesichert, siehe Anlage I zur Vorlage.
Durch eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die o.g. Festsetzung zu Garagen
und Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze gestrichen werden. Dies ist im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung möglich.
Im Rahmen der
Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, das Errichten von Nebenanlagen
außerhalb der überbaubaren Fläche weiterhin nicht zuzulassen, da hier nicht
genau festgehalten kann, um was es sich hierbei handelt. Garagen oder Carports
sollten jedoch für alle betroffenen Grundstückseigentümer zulässig sein.
Nach Beenden der
Aussprache fasst der Rat den folgenden
Beschluss:
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kuhlenberg“ Neufassung 77 werden dahingehend geändert, dass die Festsetzungen zu Garagen und Carports (nicht aber zu Nebenanlagen) außerhalb der Baugrenze gestrichen werden.
Die Antragsteller haben die Planungskosten zu übernehmen.