Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Rh Brüggemann erläutert den Antrag der SOLI-Fraktion. Er empfiehlt, das Zuteilungsdatum der Förderbeträge dichter an die Haushaltsberatungen heranzuführen, damit ersichtlich ist, wie hoch der Etat der Kostenstelle Konzerte/Musikpflege sein kann. Nach Aussage von Rh Brüggemann sollte zunächst sicher sein, ob und wieviel zu verteilen ist, bevor entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

 

Nach Erläuterung des Antrages unterstreicht der 1. SgRat Bernhard Beitz, dass das Antragsdatum 15. August von Bedeutung ist. Kulturschaffende müssen Planungssicherheit haben. Kein Programm kann endgültig gestaltet werden, wenn nicht eine Transparenz darüber besteht, wie eine spätere Förderung beschlossen wird. Das Datum 15. August sollte beibehalten werden, um eine gute Vorbereitung für die Entscheidung in den Gremien zu gewährleisten.

 

 

Im Anschluss an die Diskussion wird der Antrag der SOLI- Fraktion abgestimmt. Dieser lautet: Das Beantragungsdatum der Veranstalter auf Förderung wird nach hinten verschoben.

 

Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

 

Rh Brüggemann erläutert den Änderungsvorschlag 2:

 

Die SOLI-Fraktion möchte die vollmundig propagierte Gleichstellung aller Kulturanbieter erreichen. Das Jahresprogramm der Kulturanbieter wird mit dem Nachweis der Aufwendungen in voller Höher aus dem Förderbudget beglichen. Die weiteren Veranstaltungsförderungen erfolgen für jeden Anbieter mit dem gleichen prozentualen Abzug. Mit den Zuwendungsbescheiden wird die Verwaltung einen einfachen Geschäftsbericht anfordern, der dann der Politik vorgelegt wird.

Rh Brüggemann macht darauf aufmerksam, dass dies von der Verwaltung bereits zugesagt ist. Es handelt sich nicht um ein Geheimpapier mit geschützten Wirtschaftsdaten. Deshalb erwartet er den Versand der aktualisierten Kostenpläne 2020 mit der Einladung zur nächsten Sitzung.

 

In der anschließenden Diskussion erläutert Rh Brüggemann, dass das Jahresprogramm des Kulturringes, so die Aussage des Vorstandes, ein Investitionsvolumen von rund 9.000,00 € ausmacht. Diesen Betrag sollte, so Rh Brüggemann, der Kulturring im Vorhinein zugesprochen bekommen. Der restlich verbleibende Betrag in Höhe von 21.000,00 € wäre nach Wunsch von der SOLI-Fraktion in einem prozentualen Anteil zu vergeben.

 

Rh Lefler und Rh Dr. Praetsch sprechen gegen eine prozentuale Gleichverteilung. Bei dieser Regelung würde von Seiten des Rates kein Entscheidungsspielraum bestehen. Die Verwaltung ermittelt einen prozentualen Ansatz und vergibt danach die Förderung.

 

Rh Brüggemann bemängelt, dass sich die Bürgermeister-Fraktion in den Mehrheitsverhältnissen  in den letzten Jahren dem Kulturring in der Höhe der Zuwendung ausgesprochen spendabel gezeigt hat. Da diese Fraktion über die meisten Stimmen im Rat verfügt, werden die Gelder oft ohne Wertung vergeben.

 

Dies, so Rh Rohwedder, ist eine Vorgehensweise, die der Demokratie geschuldet ist.

 

Rh Brüggemann kommt noch einmal auf die Ungleichbehandlung zu sprechen.

 

AV Block macht deutlich, dass der Kulturring 25 Veranstaltungen durchführt. Im Gegensatz dazu andere Kulturträger lediglich 2, 3 oder manchmal auch nur 1, so dass das Verhältnis der hohen Fördersumme für den Kulturring durchaus gegeben ist. Von einer Ungleichbehandlung kann nicht gesprochen werden.

 

Rh Brüggemann verweist auf die schriftliche Darstellung der Verwaltung, in der dargelegt ist, dass entsprechende Unterlagen, Geschäftsberichte, Verwendungsnachweise der einzelnen Kulturträger vorgelegt werden sollten.

Der 1. SgRat Bernhard Beitz erläutert, dass einfache Geschäftsberichte vorgelegt werden, nicht aber ein ganzer Verwendungsnachweis.

Ursula Fallapp verweist darauf, dass 180 Seiten verschickt werden müssten, wenn alle Verwendungsnachweise in Gänze der Politik vorgelegt werden sollten.

 

Im Anschluss gelangt der Beschlussvorschlag der SOLI-Fraktion zur Abstimmung.

 

 

Die weiteren Veranstaltungsförderungen erfolgen für jeden Anbieter mit dem gleichen prozentualen Absatz.

Der Antrag wird bei 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

 

Rh Brüggemann begründet den weiteren Änderungsvorschlag der SOLI-Fraktion:

 

Das Jahresprogramm der Kulturanbieter wird, so Rh Brüggemann, mit dem Nachweis der Aufwendungen in voller Höhe aus dem Förderbudget beglichen.

 

In der anschließenden Diskussion wird eine Einigung dahingehend erzielt, dass das Jahresprogramm, das der Kulturring erstellt, vollständig finanziert wird. Aus dem Haushaltsansatz von 30.000,00 € wird der Betrag von rund 9.000,00 € zunächst in Abzug gebracht, so dass 21.000,00 € für weitere Kulturförderungen zur Verfügung stehen.

Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen.

 

Rh Brüggemann begründet des Weiteren den Antrag der SOLI-Fraktion wie folgt:

 

Mit den Zuwendungsbescheiden hat die Verwaltung einen einfachen Geschäftsbericht anzufordern, der dann der Politik vorgelegt wird.

Rh Brüggemann verweist darauf, dass es sich nicht um Geheimpapiere mit geschützten Wirtschaftsdaten handelt. Deshalb erwartet er den Versand der aktualisierten Kostenpläne 2020 mit der Einladung zur nächsten Sitzung.

 

Der 1. SgRat Bernhard Beitz erläutert, dass ein solches Verfahren schon aus fördertechnischen Aspekten nicht durchführbar ist. Die vorgelegten Verwendungsnachweise beinhalten insgesamt rund 180 Seiten. Diese zu kopieren und an alle Ratsmitglieder zu schicken ist ein Aufwand, der nicht vertretbar ist.

 

AV Block empfiehlt Rh Brüggemann, Akteneinsicht zu beantragen und sich die Unterlagen in der Verwaltung anzusehen.

 

Rh Brüggemann erläutert, dass es nicht um Einzelheiten aus den Verwendungsnachweisen geht, sondern er eher eine Auskunft über die Zahlen der Besucherinnen und Besucher haben möchte, um für die weiteren Förderungen Entscheidungen treffen zu können.

Von der Verwaltung wird zugesagt, dass dieser Bericht über die Anzahl der Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen, die bezuschusst wurden, in einem Geschäftsbericht dargelegt wird.

 

Ursula Fallapp schlägt vor, diesen Geschäftsbericht nach Beendigung des Kulturjahres zu fertigen. Dazu ist erforderlich, dass alle Verwendungsnachweise vorliegen. Bei den Kulturträgern sind zum Teil in den Bescheiden diese Verwendungsnachweise bis zum 31. März 2021 zu erarbeiten. Sobald die Verwendungsnachweise vorliegen, wird dieser Geschäftsbericht gefertigt und der Politik vorgelegt.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales bei 7 Ja-Stimmen  folgenden

 


Beschluss:

Ein einfacher Geschäftsbericht mit den Zahlen der Anzahl der Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen wird nach Ablauf des Kulturjahres dem Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) vorgelegt.