Sitzung: 04.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 14/0035/2021
Sachverhalt:
Rh Brüggemann
erläutert den Antrag der SOLI-Fraktion. Er empfiehlt, das Zuteilungsdatum der
Förderbeträge dichter an die Haushaltsberatungen heranzuführen, damit
ersichtlich ist, wie hoch der Etat der Kostenstelle Konzerte/Musikpflege sein
kann. Nach Aussage von Rh Brüggemann sollte zunächst sicher sein, ob und
wieviel zu verteilen ist, bevor entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Nach Erläuterung
des Antrages unterstreicht der 1. SgRat Bernhard Beitz, dass das Antragsdatum
15. August von Bedeutung ist. Kulturschaffende müssen Planungssicherheit haben.
Kein Programm kann endgültig gestaltet werden, wenn nicht eine Transparenz
darüber besteht, wie eine spätere Förderung beschlossen wird. Das Datum 15.
August sollte beibehalten werden, um eine gute Vorbereitung für die
Entscheidung in den Gremien zu gewährleisten.
Im Anschluss an die
Diskussion wird der Antrag der SOLI- Fraktion abgestimmt. Dieser lautet: Das
Beantragungsdatum der Veranstalter auf Förderung wird nach hinten verschoben.
Der Antrag wird bei
1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Rh Brüggemann
erläutert den Änderungsvorschlag 2:
Die SOLI-Fraktion
möchte die vollmundig propagierte Gleichstellung aller Kulturanbieter
erreichen. Das Jahresprogramm der Kulturanbieter wird mit dem Nachweis der
Aufwendungen in voller Höher aus dem Förderbudget beglichen. Die weiteren
Veranstaltungsförderungen erfolgen für jeden Anbieter mit dem gleichen
prozentualen Abzug. Mit den Zuwendungsbescheiden wird die Verwaltung einen
einfachen Geschäftsbericht anfordern, der dann der Politik vorgelegt wird.
Rh Brüggemann macht
darauf aufmerksam, dass dies von der Verwaltung bereits zugesagt ist. Es
handelt sich nicht um ein Geheimpapier mit geschützten Wirtschaftsdaten.
Deshalb erwartet er den Versand der aktualisierten Kostenpläne 2020 mit der
Einladung zur nächsten Sitzung.
In der
anschließenden Diskussion erläutert Rh Brüggemann, dass das Jahresprogramm des
Kulturringes, so die Aussage des Vorstandes, ein Investitionsvolumen von rund
9.000,00 € ausmacht. Diesen Betrag sollte, so Rh Brüggemann, der Kulturring im
Vorhinein zugesprochen bekommen. Der restlich verbleibende Betrag in Höhe von
21.000,00 € wäre nach Wunsch von der SOLI-Fraktion in einem prozentualen Anteil
zu vergeben.
Rh Lefler und Rh
Dr. Praetsch sprechen gegen eine prozentuale Gleichverteilung. Bei dieser
Regelung würde von Seiten des Rates kein Entscheidungsspielraum bestehen. Die
Verwaltung ermittelt einen prozentualen Ansatz und vergibt danach die
Förderung.
Rh Brüggemann bemängelt,
dass sich die Bürgermeister-Fraktion in den Mehrheitsverhältnissen in den letzten Jahren dem Kulturring in der
Höhe der Zuwendung ausgesprochen spendabel gezeigt hat. Da diese Fraktion über
die meisten Stimmen im Rat verfügt, werden die Gelder oft ohne Wertung
vergeben.
Dies, so Rh
Rohwedder, ist eine Vorgehensweise, die der Demokratie geschuldet ist.
Rh Brüggemann kommt
noch einmal auf die Ungleichbehandlung zu sprechen.
AV Block macht
deutlich, dass der Kulturring 25 Veranstaltungen durchführt. Im Gegensatz dazu
andere Kulturträger lediglich 2, 3 oder manchmal auch nur 1, so dass das
Verhältnis der hohen Fördersumme für den Kulturring durchaus gegeben ist. Von
einer Ungleichbehandlung kann nicht gesprochen werden.
Rh Brüggemann
verweist auf die schriftliche Darstellung der Verwaltung, in der dargelegt ist,
dass entsprechende Unterlagen, Geschäftsberichte, Verwendungsnachweise der
einzelnen Kulturträger vorgelegt werden sollten.
Der 1. SgRat
Bernhard Beitz erläutert, dass einfache Geschäftsberichte vorgelegt werden,
nicht aber ein ganzer Verwendungsnachweis.
Ursula Fallapp
verweist darauf, dass 180 Seiten verschickt werden müssten, wenn alle
Verwendungsnachweise in Gänze der Politik vorgelegt werden sollten.
Im Anschluss
gelangt der Beschlussvorschlag der SOLI-Fraktion zur Abstimmung.
Die weiteren
Veranstaltungsförderungen erfolgen für jeden Anbieter mit dem gleichen
prozentualen Absatz.
Der Antrag wird bei
6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Rh Brüggemann
begründet den weiteren Änderungsvorschlag der SOLI-Fraktion:
Das Jahresprogramm
der Kulturanbieter wird, so Rh Brüggemann, mit dem Nachweis der Aufwendungen in
voller Höhe aus dem Förderbudget beglichen.
In der
anschließenden Diskussion wird eine Einigung dahingehend erzielt, dass das
Jahresprogramm, das der Kulturring erstellt, vollständig finanziert wird. Aus
dem Haushaltsansatz von 30.000,00 € wird der Betrag von rund 9.000,00 €
zunächst in Abzug gebracht, so dass 21.000,00 € für weitere Kulturförderungen
zur Verfügung stehen.
Diesem Vorschlag
folgt der Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen.
Rh Brüggemann
begründet des Weiteren den Antrag der SOLI-Fraktion wie folgt:
Mit den
Zuwendungsbescheiden hat die Verwaltung einen einfachen Geschäftsbericht
anzufordern, der dann der Politik vorgelegt wird.
Rh Brüggemann
verweist darauf, dass es sich nicht um Geheimpapiere mit geschützten
Wirtschaftsdaten handelt. Deshalb erwartet er den Versand der aktualisierten
Kostenpläne 2020 mit der Einladung zur nächsten Sitzung.
Der 1. SgRat
Bernhard Beitz erläutert, dass ein solches Verfahren schon aus
fördertechnischen Aspekten nicht durchführbar ist. Die vorgelegten
Verwendungsnachweise beinhalten insgesamt rund 180 Seiten. Diese zu kopieren
und an alle Ratsmitglieder zu schicken ist ein Aufwand, der nicht vertretbar
ist.
AV Block empfiehlt
Rh Brüggemann, Akteneinsicht zu beantragen und sich die Unterlagen in der
Verwaltung anzusehen.
Rh Brüggemann
erläutert, dass es nicht um Einzelheiten aus den Verwendungsnachweisen geht,
sondern er eher eine Auskunft über die Zahlen der Besucherinnen und Besucher
haben möchte, um für die weiteren Förderungen Entscheidungen treffen zu können.
Von der Verwaltung
wird zugesagt, dass dieser Bericht über die Anzahl der Besucherinnen und
Besucher der Veranstaltungen, die bezuschusst wurden, in einem Geschäftsbericht
dargelegt wird.
Ursula Fallapp
schlägt vor, diesen Geschäftsbericht nach Beendigung des Kulturjahres zu
fertigen. Dazu ist erforderlich, dass alle Verwendungsnachweise vorliegen. Bei
den Kulturträgern sind zum Teil in den Bescheiden diese Verwendungsnachweise
bis zum 31. März 2021 zu erarbeiten. Sobald die Verwendungsnachweise vorliegen,
wird dieser Geschäftsbericht gefertigt und der Politik vorgelegt.
Abschließend
empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales bei 7 Ja-Stimmen folgenden
Beschluss:
Ein einfacher
Geschäftsbericht mit den Zahlen der Anzahl der Besucherinnen und Besucher der
Veranstaltungen wird nach Ablauf des Kulturjahres dem Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) vorgelegt.