Sitzung: 04.02.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 20/0032/2021
Rh Scherlies
verteilt ein zusätzliches Informationsblatt für verpflichtende Personal- und
Mitarbeiterschulungen. Das Informationsblatt ist als Anlage 2 dieser
Niederschrift beigefügt.
Weiterhin erklärt
er, dass der Haushaltsansatz von 1.200 € bei der Kostenstelle 426120 Aus- und
Fortbildung Kindergarten zu gering ist. Er hat festgestellt, dass diverse
Lehrgänge für das Personal notwendig sind und schlägt vor, den Ansatz auf 6.000
€ zu erhöhen. Verbleibende Finanzmittel fließen in den Haushalt zurück.
Herr Siems-Wedhorn
trägt vor, dass alle Mittelanmeldungen aus der Kuratoriumssitzung des
Kindergartens entstammen. Es ist zu bedenken, dass der Landkreis
Lüchow-Dannenberg nicht mehr als 1.200 € erstatten wird. Sollte sich im Laufe
des Jahres ein anderer Sachverhalt ergeben und der Landkreis von der
Notwendigkeit überzeugt sein, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
sicherlich möglich.
Stellv. Bgm’in
Klappstein weist darauf hin, dass es sich bei einigen Maßnahmen um
Unterweisungen handelt, die zum normalen Ablauf dazugehören und auch in
Dienstversammlungen besprochen werden.
Bgm Stegemann
ergänzt hierzu, dass die Mitarbeiter des Kindergartens sich immer auf dem
laufenden befinden.
Rh Scherlies weist
darauf hin, dass es Pflichtschulungen gibt auf der Basis von gesetzlichen
Grundlagen und beantragt daher die Erhöhung des Haushaltsansatzes 426120 von
1.200 € auf 6.000 €.
Der Antrag wird mit 2 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert nunmehr den Sachverhalt und zeigt sich sehr zufrieden.
Der Haushaltsplan
2021 sieht bei Gesamterträgen von 942.500 € und -aufwendungen von 935.800 €
einen Überschuss von 6.700 € vor. Auch in den Folgejahren werden positive
Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so eintreffen, würden die in
früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal 550 Tsd. Euro im Jahr 2012
um 373 Tsd. Euro (inkl. 258,7 Tsd. Euro Schuldendiensthilfe 2015) auf 177 Tsd.
Euro am Ende des Jahres 2024 sinken.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2021 sind:
86 % aller
Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte
(373.500 € bzw. 40 %), Allgemeine
Finanzwirtschaft (Umlagen, 389.700 € bzw. 42 %) und Beiträge an Unterhaltungsverbände (42.600 € bzw. 4 %). Diese
Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder
wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die
Beurteilung der finanziellen Lage nicht entscheidend.
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,5 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind 7.000 € für die Beschaffung von
insektenfreundlichen und die Lichtverschmutzung mindernden LED-Lampenköpfen für
die Straßenbeleuchtung und 44.500 € für den Bau einer barrierefreien
Bushaltstelle in Metzingen eingeplant. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll
über eine Zuweisung in Höhe von 30.000 € für die Haltestelle und vorhandene
Eigenmittel erfolgen.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Stellv. Bgm Goebel
nimmt ab 18.55 Uhr an der Sitzung teil.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Göhrde den
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 – 2024 gemäß
Anlage 1 zu dieser Niederschrift.