Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Rh Scherlies verteilt ein zusätzliches Informationsblatt für verpflichtende Personal- und Mitarbeiterschulungen. Das Informationsblatt ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

Weiterhin erklärt er, dass der Haushaltsansatz von 1.200 € bei der Kostenstelle 426120 Aus- und Fortbildung Kindergarten zu gering ist. Er hat festgestellt, dass diverse Lehrgänge für das Personal notwendig sind und schlägt vor, den Ansatz auf 6.000 € zu erhöhen. Verbleibende Finanzmittel fließen in den Haushalt zurück.

Herr Siems-Wedhorn trägt vor, dass alle Mittelanmeldungen aus der Kuratoriumssitzung des Kindergartens entstammen. Es ist zu bedenken, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht mehr als 1.200 € erstatten wird. Sollte sich im Laufe des Jahres ein anderer Sachverhalt ergeben und der Landkreis von der Notwendigkeit überzeugt sein, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung sicherlich möglich.

Stellv. Bgm’in Klappstein weist darauf hin, dass es sich bei einigen Maßnahmen um Unterweisungen handelt, die zum normalen Ablauf dazugehören und auch in Dienstversammlungen besprochen werden.

Bgm Stegemann ergänzt hierzu, dass die Mitarbeiter des Kindergartens sich immer auf dem laufenden befinden.

 

Rh Scherlies weist darauf hin, dass es Pflichtschulungen gibt auf der Basis von gesetzlichen Grundlagen und beantragt daher die Erhöhung des Haushaltsansatzes 426120 von 1.200 € auf 6.000 €.

Der Antrag wird mit 2 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt. 

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert nunmehr den Sachverhalt und zeigt sich sehr zufrieden.

Der Haushaltsplan 2021 sieht bei Gesamterträgen von 942.500 € und -aufwendungen von 935.800 € einen Überschuss von 6.700 € vor. Auch in den Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet. Sollten die Planungen so eintreffen, würden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge von maximal 550 Tsd. Euro im Jahr 2012 um 373 Tsd. Euro (inkl. 258,7 Tsd. Euro Schuldendiensthilfe 2015) auf 177 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2024 sinken.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2021 sind:

 

 

 

86 % aller Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte (373.500 € bzw. 40 %), Allgemeine Finanzwirtschaft (Umlagen, 389.700 € bzw. 42 %) und Beiträge an Unterhaltungsverbände (42.600 € bzw. 4 %). Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der finanziellen Lage nicht entscheidend.

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,5 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind 7.000 € für die Beschaffung von insektenfreundlichen und die Lichtverschmutzung mindernden LED-Lampenköpfen für die Straßenbeleuchtung und 44.500 € für den Bau einer barrierefreien Bushaltstelle in Metzingen eingeplant. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über eine Zuweisung in Höhe von 30.000 € für die Haltestelle und vorhandene Eigenmittel erfolgen.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.

 

Stellv. Bgm Goebel nimmt ab 18.55 Uhr an der Sitzung teil.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 – 2024 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift.