Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Die Gemeinde und die Samtgemeinde wurden 2018 vom Landkreis gebeten, zur Lösung vielfältiger Problematiken in Sammatz Bauleitplanung zu betreiben. Die Voraussetzung für die Veränderungen in der Bauleitplanung ist die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet, Elbhöhen-Drawehn (LSG). Die Zuständigkeit für die Entlassungen liegt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Die Gemeinde Neu Darchau und die Samtgemeinde Elbtalaue haben dafür im August 2020 einen Antrag auf Entlassung aus dem LSG für 4 Teilflächen in Sammatz gestellt.

Der Kreisausschuss hat am 07.12.20 beschlossen, den Antrag zurückzugeben mit der Bitte um Abstimmung und Vorlage eines abgestimmten und schlüssigen Vorschlages durch die kommunalen Ebenen.

Zwischenzeitlich sind auch weitere Gespräche mit den Flächeneigentümern in Sammatz geführt worden. Vorrangiges Ziel der Gemeinde und Samtgemeinde ist weiterhin, eine adäquate Lösung zur Verkehrsproblematik zu erreichen. Hierfür wird ausreichend PKW-Parkfläche und eine Wendemöglichkeit für Busse für erforderlich angesehen.

 

Aus diesen Überlegungen heraus wurde ein veränderter Vorschlag für die Geltungsbereiche des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes sowie die dafür erforderlichen Flächen für die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes erarbeitet.

 

Der Vorschlag zur Änderung des Flächennutzungsplan Geltungsbereiches und deren Teilflächen sind unmaßstäblich aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

Änderungsbereich 1 und 2

Es handelt sich hierbei um die Flächen der Arena und des Waldsees. Der Geltungsbereich soll insoweit aufrechterhalten bleiben, aber im F- und B-Plan als Grünflächen bzw. Wald dargestellt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgen, sodass alle nicht durch die Zulässigkeitserklärung von der unteren Naturschutzbehörde gedeckten Maßnahmen ausgeglichen oder zurückgebaut werden.

 

Änderungsbereich 3

Hier wird die tatsächliche Nutzung aufgenommen. Die derzeitige Versorgungsfläche wird in Dorfgebiet geändert, die Fläche, auf dem sich der Beregnungsbrunnen befindet, wird als Versorgungsfläche dargestellt.

 

Änderungsbereich 4

In dem Bereich 4 besteht der derzeitige Behelfsparkplatz.

Die Gemeinde und die Samtgemeinde halten die Überlegungen, Flächen für die weitere Entwicklung von Sammatz zwischen Ortslage und L 231 Flächen aus dem LSG zu entlassen und im Flächennutzungsplan vorzusehen, weiterhin für sinnvoll und notwendig. Die verkehrlichen Probleme (öffentl. Bushaltestell m. Wendemöglichkeit, Heraushalten des Verkehres aus der Dorflage) können nur dort behoben werden. Da aber ein derartiger Beschluss aufgrund der Meinungslage im Kreistag nicht erwartet werden kann, wird von dieser Planung Abstand genommen.

Um dennoch ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen zu können, soll die bestehende Parkplatzfläche erweitert werden. Hierfür ist die Erweiterung des F-Plan Geltungsbereiches nach Osten erforderlich. Die Fläche bietet so Platz für ca. 150 Stellplätze. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist noch nicht endgültig mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt.

 

Änderungsbereich 5

Der Eigentümer der Parkplatzfläche kann die Fläche nur zur Verfügung stellen, wenn ihm Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Daher soll der Änderungsbereich 5 hinzugenommen und als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Auf Basis des geänderten Geltungsbereiches werden die Entwürfe zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan parallel erarbeitet.

Der erneute Antrag auf Entlassung aus dem LSG Elbhöhen-Drawehn wird gestellt, wenn die Entwürfe fertiggestellt sind. Daraus sind dann auch die zukünftig geplante Nutzung und die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ersichtlich.

 

SgBgm Myer erläutert den Sachverhalt und dass die ursprünglich angedachte Fläche zwischen der Landesstraße und der Ortslage aus der Planung herausgenommen worden ist, er eine zukünftige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich aber für angeraten hält.

 

Rh Siebolds weist auf die wiederholte Beratung des TOP’es hin und darauf, dass die vorliegende Vorlage aus seiner Sicht wieder nicht transparent genug ist und die Abstimmung mit der Gemeinde Neu Darchau fehlt. Der Bürgermeister der Gemeinde hatte ausgesagt, dass die Planung nicht der Vorstellung der Gemeinde entspricht.

Als „Grüner“ kann er es nicht verantworten, dass Verstöße gegen Naturschutzauflagen in Landschaftsschutzgebieten durch Bauleitplanung geheilt werden. Er liest den 2. Absatz der Vorlage zu den Änderungsbereichen 1 (Arena) und 2 (Waldsee) vor und fragt, warum hier Bauleitplanung betrieben werden soll und spricht sich dafür aus, diese Flächen im Landschaftsschutzgebiet zu belassen.

Er geht auf die Aussage von SgBgm Meyer ein, dass die Fläche zwischen der L 231 und der Ortslage Sammatz aus der Planung herausgenommen worden ist, weil die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet im Kreistag nicht zustimmungsfähig ist und weist darauf hin, dass auf Kreisebene über diesen Punkt nicht beraten worden ist und dass die beiden Eigentümer dieser Fläche einer solchen Planung nicht zustimmen.

Hinsichtlich des geplanten Parkplatzes (Änderungsbereich 4 des Lageplans der Vorlage) fragt er, warum die Parkplatzfläche verdoppelt werden muss und wer die Kosten für die Umsetzung zu tragen hat.

Er spricht sich dafür aus, dass alle Interessengruppen gemeinsam ein ausgewogenes Konzept entwickeln.

 

Rh Siemke trägt vor, dass die Bauleitplanung grundsätzlich ein Belang der Gemeinde ist in das sich die Samtgemeinde nicht einmischen sollte. Der vorliegende Fall liegt aber anders, weil Planungen umsetzbar sein müssen und er nicht erwartet, dass der Kreistag dieser Planung zustimmen wird. Er stellt die Pro- und Kontrapunkte gegenüber:

a)       Planungsrecht, Baurecht, Naturschutzrecht
Waldsee und Arena wurden im Landschaftsschutzgebiet errichtet, wobei Auflagen der Genehmigungsbehörden nicht eingehalten worden sind.
Pro:               hohe Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung und des Tourismus
                       Optisch ansprechende Gestaltung
                       Sanierung der Mülldeponie im Waldseebereich
Kontra:        Ignoranz der geltenden Bestimmungen und Genehmigungen
                       Komplette Veränderung des Landschaftsbildes. Der geschützte Bestandteil des                                         Landschaftsbildes ist nicht mehr zu erkennen.

b)      Bevölkerung
Ein Teil der ortsansässigen Bevölkerung stört die ungebremste Entwicklung und fühlt sich in ihren Rechten eingeschränkt.
Pro:               Es ist ein Tourismushotspot entstanden mit hoher Akzeptanz durch die Besucher.
                       Es wurden Arbeitsplätze geschaffen.
                       Archehof und Peronnik sind positive Beispiele für Entwicklungen im ländlichen Raum.
                       Steuereinnahmen für Gemeinde und Samtgemeinde
Kontra:        Stetes unkontrolliertes Wachstum ohne Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung
                       Verlust der alten Dorfstruktur, Altbewohner fühlen sich bedrängt
                       Undurchsichtige Entwicklungspläne (Hotelbau u.a.)
                       Ignoranz gegenüber bestehenden Bauvorschriften                        

c)       Wirtschaft
Konkurierende Gastronomiebetriebe fühlen sich durch die Art der Entwicklung und der Wirtschaftsweise benachteiligt.
Pro:               Hohe Besucherzahlen und nachhaltige Stärkung des Tourismus
                       Schaffung von Werten ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Kontra:        Schaffung von Wettbewerbsvorteilen durch Ignoranz von Vorschriften und Genehmigungen.
                       Durchführung von Veranstaltungen mit weit mehr als den genehmigten Plätzen
                       Umgestaltung der Landschaft ohne rechtliche Grundlage
                       keine angemessene Entlohnung der Arbeitskräfte durch das System „World and Travel“.                            

 

Aus seiner Sicht bestehen viele Unklarheiten und es fehlt eine ausgewogene Auseinandersetzung mit allen Interessenlagen, so dass Versagungen der einzuholenden Landkreis-Genehmigungen wahrscheinlich sind.

Er schlägt vor, den Punkt zu vertagen und einen Interessenausgleich herzustellen mit dem Ziel, ein abgestimmtes und ausgewogenes Konzept vorzulegen, ansonsten kann er dieser Planung derzeit nicht zustimmen.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass bei den Fraktionen auf Kreisebene keine Meinungsbildung zu erkennen ist und dass auf Vorschlag des Landrates eine Einigung auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene eingefordert worden ist. Er erklärt, dass eine Einigung zwischen Gemeinde und Samtgemeinde für ihn nicht eine Einigung auf Verwaltungsebene mit dem Bürgermeister der Gemeinde ist, sondern eine Beteiligung der Gremien. Die Gremienbeteiligung hätte er nicht in der Form erwartet, dass bereits ein fertiges Konzept vorgelegt wird, sondern dass die Konfliktpunkte und verschiedenen Interessenlagen zunächst beraten werden.

Er bezieht sich auf die Vorlage und weist darauf hin, dass der Text zu den Änderungsbereichen 1 und 2 alle Optionen offen läßt, dass hinsichtlich des Parkplatzes im Änderungsbereich 4 völlig unklar ist wieviel Parkplätze aufgrund der Bauvorhaben erforderlich werden und dass alternative Parkplatzmöglichkeiten auf den Grundstücken der Betreiber nicht geprüft worden sind. Aufgrund der zahlreichen Unklarheiten hält er den TOP für nicht abstimmungsreif.

 

SgBgm Meyer trägt vor, dass die Planung in einem frühen Stadion ist, erst in die Planungsabstimmung eingestiegen worden ist, geplante Abstimmungsgespräche wegen der Corona-Einschränkungen nicht stattfinden konnten und Planungsänderungen möglich sind. Er erläutert, dass der Änderungsbereich 5 in der Größe vorgeschlagen wird, um der künftigen baulichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

 

AV Schulz unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr.

 

Herr Detlef Mennerich stellt sich vor und erklärt, dass er für mehrere Grundstückseigentümer spricht die über die Hälfte der Gemarkungsfläche Sammatz abdecken. Er erläutert, dass die Planung nur erforderlich wird, weil Baurechte für baurechtswidrige Bauvorhaben gebraucht werden, z.B. die Vergrößerung des Cafés von 48 auf 300 Plätze und er moniert, dass Obliegenheitsverletzungen „vergesellschaftet“ werden sollen.

Er schlägt eine unabhängige externe Bewertung und Beratung, z.B. die NLG, vor.

Hinsichtlich der bisherigen Abstimmungen weist er darauf hin, dass diese nicht von Seiten der Samtgemeinde ausgegangen sind, sondern der Landrat zu einem ersten Gespräch eingeladen hat. Bei einem weiteren Gespräch am 10.11.2020 in der Samtgemeindeverwaltung wurde darüber beraten, wofür die große Fläche zwischen der Landesstraße und der Ortslage Sammatz benötigt wird und welchen Beitrag die SAL für die Lösung der Probleme leistet und es wurde ein Abstimmungstermin in gleicher Zusammensetzung für den 18.12.2020 vereinbart zu dem die SAL ihren Entwicklungsstand und ihre Ziele darlegen sollte und Vorschläge für einen Parkplatz auf ihren Grundstücken vorlegen sollte. Zu diesem Gespräch ist es aber coronabedingt nicht gekommen und es wurde ohne weitere Abstimmungen ein Flächennutzungsplankonzept erarbeitet. Für ein weiteres geplantes Gespräch am 29.01.2021 hat seine Gruppe ein Eckpunktepapier erarbeitet in dem als Vorschlag u.a. steht, dass die Arena naturnah und ökologisch wertvoll erhalten bleiben soll, der Waldsee als Erholungsgebiet für Besucher erhalten bleiben soll und das Café weiter betrieben werden soll. Er erklärt, dass die Gruppe sich einen ehrlichen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten wünscht, um die Konflikte der Gemengelage zu lösen.

 

Herr Hobe, Projektleiter der SAL, stellt sich vor und trägt vor, dass die SAL seit 35 Jahres in Sammatz ist und sich in Abstimmung mit den Bewohnern erweitert hat. Die letztjährigen Erweiterungen haben das Dorf verschönert (Archehof, Naturgarten, Waldsee, Café) und wesentlich mehr Besucher als erwartet nach Sammatz gezogen. Der Landkreis hat aufgrund der Entwicklung den Nachweis von Parkplatzflächen gefordert.

Er weist darauf hin, dass die Mennerich-Gruppe nicht die Dorfbewohner darstellen, sondern überwiegend die Eigentümer der Ferienhäuser am nördlichen Ortsrand von Sammatz.

Es hat lange gebraucht dazu zu kommen, die Mülldeponie am südlichen Ortsrand zu entsorgen. Beim Anlegen des dortigen Waldsees ist ein steiler Hang entgegen der Genehmigung mit Feldsteinen befestigt worden, jedoch wurde keine Teichplane eingebaut.

Er verweist auf die wachsende Inanspruchnahme der Angebote, auch aus dem Ausland, hin und appelliert an die Ausschussmitglieder, die positive Entwicklung der SAL zu fördern.

 

AV Schulz eröffnet die Sitzung um 19:10 Uhr wieder

 

Rh Siebolds schlägt vor, den TOP zu vertagen und Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, um zu einer vernünftigen Konfliktlösung zu kommen.

 

RH Siemke weist darauf hin, dass die Planung vorrangig die Bauleitplanung der Gemeinde Neu Darchau betrifft und nicht der Samtgemeindebürgermeister Ansprechpartner ist, sondern an den Bürgermeister der Gemeinde, und dass der Samtgemeindebürgermeister moderierend tätig sein kann. Auch er spricht sich dafür aus, zunächst die Konflikte abzuarbeiten und ein abgestimmtes Konzept für die weitere Planung vorzulegen.

 

Nach kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss

 

 

 


Beschluss

Die Gemeinde Neu Darchau wird aufgefordert, ggfs. unter Moderation des Samtgemeindebürgermeisters, die bestehenden Konflikte abzuarbeiten und ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept vorzulegen.