Sitzung: 03.02.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0024/2021
Die Gemeinde und die
Samtgemeinde wurden 2018 vom Landkreis gebeten, zur Lösung vielfältiger
Problematiken in Sammatz Bauleitplanung zu betreiben. Die Voraussetzung für die
Veränderungen in der Bauleitplanung ist die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet,
Elbhöhen-Drawehn (LSG). Die Zuständigkeit für die Entlassungen liegt beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die Gemeinde Neu Darchau
und die Samtgemeinde Elbtalaue haben dafür im August 2020 einen Antrag auf
Entlassung aus dem LSG für 4 Teilflächen in Sammatz gestellt.
Der Kreisausschuss hat am
07.12.20 beschlossen, den Antrag zurückzugeben mit der Bitte um Abstimmung und
Vorlage eines abgestimmten und schlüssigen Vorschlages durch die kommunalen
Ebenen.
Zwischenzeitlich sind auch
weitere Gespräche mit den Flächeneigentümern in Sammatz geführt worden.
Vorrangiges Ziel der Gemeinde und Samtgemeinde ist weiterhin, eine adäquate
Lösung zur Verkehrsproblematik zu erreichen. Hierfür wird ausreichend
PKW-Parkfläche und eine Wendemöglichkeit für Busse für erforderlich angesehen.
Aus diesen Überlegungen
heraus wurde ein veränderter Vorschlag für die Geltungsbereiche des Bebauungs-
und Flächennutzungsplanes sowie die dafür erforderlichen Flächen für die
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes erarbeitet.
Der Vorschlag zur Änderung
des Flächennutzungsplan Geltungsbereiches und deren Teilflächen sind
unmaßstäblich aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Änderungsbereich 1 und 2
Es handelt sich hierbei um
die Flächen der Arena und des Waldsees. Der Geltungsbereich soll insoweit
aufrechterhalten bleiben, aber im F- und B-Plan als Grünflächen bzw. Wald
dargestellt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgen, sodass alle nicht durch die
Zulässigkeitserklärung von der unteren Naturschutzbehörde gedeckten Maßnahmen
ausgeglichen oder zurückgebaut werden.
Änderungsbereich 3
Hier wird die tatsächliche
Nutzung aufgenommen. Die derzeitige Versorgungsfläche wird in Dorfgebiet
geändert, die Fläche, auf dem sich der Beregnungsbrunnen befindet, wird als
Versorgungsfläche dargestellt.
Änderungsbereich 4
In dem Bereich 4 besteht
der derzeitige Behelfsparkplatz.
Die Gemeinde und die
Samtgemeinde halten die Überlegungen, Flächen für die weitere Entwicklung von Sammatz
zwischen Ortslage und L 231 Flächen aus dem LSG zu entlassen und im
Flächennutzungsplan vorzusehen, weiterhin für sinnvoll und notwendig. Die
verkehrlichen Probleme (öffentl. Bushaltestell m. Wendemöglichkeit,
Heraushalten des Verkehres aus der Dorflage) können nur dort behoben werden. Da
aber ein derartiger Beschluss aufgrund der Meinungslage im Kreistag nicht
erwartet werden kann, wird von dieser Planung Abstand genommen.
Um dennoch ausreichend
Parkplätze zur Verfügung stellen zu können, soll die bestehende Parkplatzfläche
erweitert werden. Hierfür ist die Erweiterung des F-Plan Geltungsbereiches nach
Osten erforderlich. Die Fläche bietet so Platz für ca. 150 Stellplätze. Die
Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist noch nicht endgültig mit der Baugenehmigungsbehörde
abgestimmt.
Änderungsbereich 5
Der Eigentümer der
Parkplatzfläche kann die Fläche nur zur Verfügung stellen, wenn ihm
Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Daher soll der Änderungsbereich 5
hinzugenommen und als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Auf Basis des
geänderten Geltungsbereiches werden die Entwürfe zum Bebauungsplan und
Flächennutzungsplan parallel erarbeitet.
Der erneute Antrag
auf Entlassung aus dem LSG Elbhöhen-Drawehn wird gestellt, wenn die Entwürfe
fertiggestellt sind. Daraus sind dann auch die zukünftig geplante Nutzung und
die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ersichtlich.
SgBgm Myer
erläutert den Sachverhalt und dass die ursprünglich angedachte Fläche zwischen
der Landesstraße und der Ortslage aus der Planung herausgenommen worden ist, er
eine zukünftige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich aber für angeraten
hält.
Rh Siebolds weist auf die wiederholte Beratung des TOP’es hin und darauf, dass die vorliegende Vorlage aus seiner Sicht wieder nicht transparent genug ist und die Abstimmung mit der Gemeinde Neu Darchau fehlt. Der Bürgermeister der Gemeinde hatte ausgesagt, dass die Planung nicht der Vorstellung der Gemeinde entspricht.
Als „Grüner“ kann er es nicht verantworten, dass Verstöße gegen Naturschutzauflagen in Landschaftsschutzgebieten durch Bauleitplanung geheilt werden. Er liest den 2. Absatz der Vorlage zu den Änderungsbereichen 1 (Arena) und 2 (Waldsee) vor und fragt, warum hier Bauleitplanung betrieben werden soll und spricht sich dafür aus, diese Flächen im Landschaftsschutzgebiet zu belassen.
Er geht auf die Aussage von SgBgm Meyer ein, dass die Fläche zwischen der L 231 und der Ortslage Sammatz aus der Planung herausgenommen worden ist, weil die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet im Kreistag nicht zustimmungsfähig ist und weist darauf hin, dass auf Kreisebene über diesen Punkt nicht beraten worden ist und dass die beiden Eigentümer dieser Fläche einer solchen Planung nicht zustimmen.
Hinsichtlich des geplanten Parkplatzes (Änderungsbereich 4 des Lageplans der Vorlage) fragt er, warum die Parkplatzfläche verdoppelt werden muss und wer die Kosten für die Umsetzung zu tragen hat.
Er spricht sich dafür aus, dass alle Interessengruppen gemeinsam ein ausgewogenes Konzept entwickeln.
Rh Siemke trägt vor, dass die Bauleitplanung grundsätzlich ein Belang der Gemeinde ist in das sich die Samtgemeinde nicht einmischen sollte. Der vorliegende Fall liegt aber anders, weil Planungen umsetzbar sein müssen und er nicht erwartet, dass der Kreistag dieser Planung zustimmen wird. Er stellt die Pro- und Kontrapunkte gegenüber:
a) Planungsrecht,
Baurecht, Naturschutzrecht
Waldsee und Arena wurden im Landschaftsschutzgebiet errichtet, wobei Auflagen
der Genehmigungsbehörden nicht eingehalten worden sind.
Pro: hohe Akzeptanz in
Teilen der Bevölkerung und des Tourismus
Optisch
ansprechende Gestaltung
Sanierung
der Mülldeponie im Waldseebereich
Kontra: Ignoranz der geltenden
Bestimmungen und Genehmigungen
Komplette
Veränderung des Landschaftsbildes. Der geschützte Bestandteil des Landschaftsbildes ist nicht mehr zu
erkennen.
b) Bevölkerung
Ein Teil der ortsansässigen Bevölkerung stört die ungebremste Entwicklung
und fühlt sich in ihren Rechten eingeschränkt.
Pro: Es ist ein
Tourismushotspot entstanden mit hoher Akzeptanz durch die Besucher.
Es
wurden Arbeitsplätze geschaffen.
Archehof
und Peronnik sind positive Beispiele für Entwicklungen im ländlichen Raum.
Steuereinnahmen
für Gemeinde und Samtgemeinde
Kontra: Stetes unkontrolliertes
Wachstum ohne Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung
Verlust
der alten Dorfstruktur, Altbewohner fühlen sich bedrängt
Undurchsichtige
Entwicklungspläne (Hotelbau u.a.)
Ignoranz
gegenüber bestehenden Bauvorschriften
c) Wirtschaft
Konkurierende Gastronomiebetriebe fühlen sich durch die Art der Entwicklung und
der Wirtschaftsweise benachteiligt.
Pro: Hohe Besucherzahlen und
nachhaltige Stärkung des Tourismus
Schaffung
von Werten ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln
Kontra: Schaffung von Wettbewerbsvorteilen
durch Ignoranz von Vorschriften und Genehmigungen.
Durchführung
von Veranstaltungen mit weit mehr als den genehmigten Plätzen
Umgestaltung
der Landschaft ohne rechtliche Grundlage
keine
angemessene Entlohnung der Arbeitskräfte durch das System „World and Travel“.
Aus seiner Sicht bestehen viele Unklarheiten und es fehlt eine ausgewogene Auseinandersetzung mit allen Interessenlagen, so dass Versagungen der einzuholenden Landkreis-Genehmigungen wahrscheinlich sind.
Er schlägt vor, den Punkt zu vertagen und einen Interessenausgleich herzustellen mit dem Ziel, ein abgestimmtes und ausgewogenes Konzept vorzulegen, ansonsten kann er dieser Planung derzeit nicht zustimmen.
Rh Herzog weist darauf hin, dass bei den Fraktionen auf
Kreisebene keine Meinungsbildung zu erkennen ist und dass auf Vorschlag des
Landrates eine Einigung auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene eingefordert worden
ist. Er erklärt, dass eine Einigung zwischen Gemeinde und Samtgemeinde für ihn nicht
eine Einigung auf Verwaltungsebene mit dem Bürgermeister der Gemeinde ist,
sondern eine Beteiligung der Gremien. Die Gremienbeteiligung hätte er nicht in
der Form erwartet, dass bereits ein fertiges Konzept vorgelegt wird, sondern
dass die Konfliktpunkte und verschiedenen Interessenlagen zunächst beraten
werden.
Er
bezieht sich auf die Vorlage und weist darauf hin, dass der Text zu den
Änderungsbereichen 1 und 2 alle Optionen offen läßt, dass hinsichtlich des
Parkplatzes im Änderungsbereich 4 völlig unklar ist wieviel Parkplätze aufgrund
der Bauvorhaben erforderlich werden und dass alternative Parkplatzmöglichkeiten
auf den Grundstücken der Betreiber nicht geprüft worden sind. Aufgrund der
zahlreichen Unklarheiten hält er den TOP für nicht abstimmungsreif.
SgBgm
Meyer trägt vor, dass die Planung in einem frühen Stadion ist, erst in die
Planungsabstimmung eingestiegen worden ist, geplante Abstimmungsgespräche wegen
der Corona-Einschränkungen nicht stattfinden konnten und Planungsänderungen
möglich sind. Er erläutert, dass der Änderungsbereich 5 in der Größe
vorgeschlagen wird, um der künftigen baulichen Entwicklung Rechnung zu tragen.
AV
Schulz unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr.
Herr
Detlef Mennerich stellt sich vor und erklärt, dass er für mehrere
Grundstückseigentümer spricht die über die Hälfte der Gemarkungsfläche Sammatz
abdecken. Er erläutert, dass die Planung nur erforderlich wird, weil Baurechte
für baurechtswidrige Bauvorhaben gebraucht werden, z.B. die Vergrößerung des
Cafés von 48 auf 300 Plätze und er moniert, dass Obliegenheitsverletzungen
„vergesellschaftet“ werden sollen.
Er
schlägt eine unabhängige externe Bewertung und Beratung, z.B. die NLG, vor.
Hinsichtlich
der bisherigen Abstimmungen weist er darauf hin, dass diese nicht von Seiten
der Samtgemeinde ausgegangen sind, sondern der Landrat zu einem ersten Gespräch
eingeladen hat. Bei einem weiteren Gespräch am 10.11.2020 in der
Samtgemeindeverwaltung wurde darüber beraten, wofür die große Fläche zwischen
der Landesstraße und der Ortslage Sammatz benötigt wird und welchen Beitrag die
SAL für die Lösung der Probleme leistet und es wurde ein Abstimmungstermin in
gleicher Zusammensetzung für den 18.12.2020 vereinbart zu dem die SAL ihren
Entwicklungsstand und ihre Ziele darlegen sollte und Vorschläge für einen
Parkplatz auf ihren Grundstücken vorlegen sollte. Zu diesem Gespräch ist es
aber coronabedingt nicht gekommen und es wurde ohne weitere Abstimmungen ein
Flächennutzungsplankonzept erarbeitet. Für ein weiteres geplantes Gespräch am
29.01.2021 hat seine Gruppe ein Eckpunktepapier erarbeitet in dem als Vorschlag
u.a. steht, dass die Arena naturnah und ökologisch wertvoll erhalten bleiben
soll, der Waldsee als Erholungsgebiet für Besucher erhalten bleiben soll und
das Café weiter betrieben werden soll. Er erklärt, dass die Gruppe sich einen
ehrlichen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten wünscht, um die Konflikte
der Gemengelage zu lösen.
Herr
Hobe, Projektleiter der SAL, stellt sich vor und trägt vor, dass die SAL seit
35 Jahres in Sammatz ist und sich in Abstimmung mit den Bewohnern erweitert
hat. Die letztjährigen Erweiterungen haben das Dorf verschönert (Archehof,
Naturgarten, Waldsee, Café) und wesentlich mehr Besucher als erwartet nach
Sammatz gezogen. Der Landkreis hat aufgrund der Entwicklung den Nachweis von Parkplatzflächen
gefordert.
Er
weist darauf hin, dass die Mennerich-Gruppe nicht die Dorfbewohner darstellen,
sondern überwiegend die Eigentümer der Ferienhäuser am nördlichen Ortsrand von
Sammatz.
Es
hat lange gebraucht dazu zu kommen, die Mülldeponie am südlichen Ortsrand zu
entsorgen. Beim Anlegen des dortigen Waldsees ist ein steiler Hang entgegen der
Genehmigung mit Feldsteinen befestigt worden, jedoch wurde keine Teichplane
eingebaut.
Er
verweist auf die wachsende Inanspruchnahme der Angebote, auch aus dem Ausland,
hin und appelliert an die Ausschussmitglieder, die positive Entwicklung der SAL
zu fördern.
AV
Schulz eröffnet die Sitzung um 19:10 Uhr wieder
Rh
Siebolds schlägt vor, den TOP zu vertagen und Gespräche mit allen Beteiligten
zu führen, um zu einer vernünftigen Konfliktlösung zu kommen.
RH
Siemke weist darauf hin, dass die Planung vorrangig die Bauleitplanung der
Gemeinde Neu Darchau betrifft und nicht der Samtgemeindebürgermeister
Ansprechpartner ist, sondern an den Bürgermeister der Gemeinde, und dass der
Samtgemeindebürgermeister moderierend tätig sein kann. Auch er spricht sich
dafür aus, zunächst die Konflikte abzuarbeiten und ein abgestimmtes Konzept für
die weitere Planung vorzulegen.
Nach
kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss
Beschluss
Die Gemeinde Neu
Darchau wird aufgefordert, ggfs. unter Moderation des
Samtgemeindebürgermeisters, die bestehenden Konflikte abzuarbeiten und ein mit
allen Beteiligten abgestimmtes Konzept vorzulegen.