Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Siehe Niederschrift Sitzung Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 28.09.2020 und Niederschrift Sitzung Umwelt- und Bauausschuss vom 26.11.2020. Empfehlung aus der letzten Sitzung ist der Einbau von 4 Querungshilfen von je 10 m Breite. Lt. Beschlusslage findet vor der Sitzung ein Ortstermin mit dem Behindertenbeirat unter Leitung von Frau Martina König statt.

Die mit der Denkmalschutzbehörde seinerzeit abgestimmte Pflasterung ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt. Bei einem entsprechenden Beschluss ist die Genehmigung des Denkmalschutzes erneut einzuholen.

 

Vor der Sitzung hat ein Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern und Vertretern des Behindertenbeirates stattgefunden.

 

Stellv. StDir Beitz weist vor dem Einstieg in die Beratung darauf hin, dass der Rat der Stadt im letzten Jahr einen Aufnahmeantrag in das Städtebauförderungsprogramm des Landes beschlossen hat und dass die Umsetzung zahlreichen Maßnahmen, u.a. auch in der Achse Mühlentor – Lange Straße – Marschtorstraße, mit einer hohen Förderquote geplant sind.

 

AV Siemke erläutert, dass bei dem Ortstermin vor der Sitzung abgestimmt worden ist, 6 Querungshilfen à 5m Breite und Bordsteinabsenkung mit einem maximalen Abstand von 50m untereinander vorzusehen. Hierbei sind die Standorte der bereits vorhandenen 3 Querungshilfen einzubeziehen.

 

Rh Dr. Praetsch erläutert den Antrag der Fraktion Bürgerliste und befürwortet die beim heutigen Ortstermin vorgeschlagene Lösung statt 4 Querungshilfen à 10m Breite 6 Querungshilfen à 5m Breite vorzusehen. Er stellt den Antrag, die Maßnahmen entsprechend zu beschließen.

 

Rh Herzog weist auf die bestehende Beschlusslage hinsichtlich einer behindertengerechten Stadt und des Verkehrsentwicklungsplans hin. Die vorgeschlagene Lösung entspricht dieser Beschlusslage nicht, würde die Benachteiligung von Behinderten zementieren und sie wäre nicht klimagerecht und nicht fahrradfreundlich. Er spricht sich für eine Gesamtlösung Lange Straße aus und regt an, diese im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms umzusetzen.

 

Rh Krull befürwortet den Antrag von Rh Dr. Praetsch. Er sieht mittelfristig keine Umsetzungsmöglichkeit über ein Städtebauförderungsprogramm.

 

AV Siemke sieht in der Umsetzung der mit der Denkmalpflege abgestimmten Pflasterquerungen eine schnell umzusetzende pragmatische Lösung und eine große Lösung zunächst mittelfristig nicht realisierbar.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:20 Uhr.

 

Frau König zeigt sich erfreut, dass überhaupt über barrierefreie Lösungen beraten wird und weist darauf hin, dass die UN-Konvention erst 10 Jahre nach dem Einbau des Straßenpflasters in der Langen Straße verabschiedet worden ist. Ansonsten hätte seinerzeit eine barrierefreie Lösung gefunden werden können. Sie weist auf den vorliegenden Vorschlag für eine barrierefreie Komplettlösung hin und darauf, dass der Hauptplatz in Dannenberg, der Marktplatz, aus Sicht der Barrierefreiheit unzureichend ist und Änderungen unbedingt erforderlich sind. Querungshilfen sind grundsätzlich keine Teilhabelösung, sie bieten Behinderten keine Möglichkeit, die Straße wie nicht Behinderte zu nutzen. Die vorgeschlagenen Querungshilfen werden vor den Hintergrund, dass zunächst keine Gesamtlösung zu erwarten ist, befürwortet. Diese sind so zu gestalten, dass auch Sehbehinderte die Querungen erkennen können.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr wieder.

 

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Absenkung der Bordsteine nicht in der Kostenermittlung berücksichtigt ist und hierfür zusätzlich ca. 5.000 € Kosten entstehen.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)            Mit dem vorgestellten glatten Pflasterstein sind 6 Querungshilfen à 5 m Breite herzustellen, und zwar an den vorhandenen 3 Querungsstellen und zusätzlich an 3 Stellen dazwischen, so dass die Abstände zwischen den Querungshilfen maximal 50m betragen.             

b)           Für die erforderliche Absenkung der Bordsteine sind zusätzlich 5.000 € bereitzustellen.