Sitzung: 04.02.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0376/2020
Herr Maatsch nimmt
ab 19.03 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Pauls
erläutert den Sachverhalt.
In der Gemeinde
Göhrde läuft der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet und der
Stromkonzessionsvertrag für den Bereich ohne Göhrde und Dübbekold
jeweils am 30.06.2028 aus. Ein Konzessionsverfahren kann frühestens und sollte
3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2025 beginnen.
Neben der Gemeinde
Göhrde beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln, Langendorf und Neu Darchau in
den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren. Später ab 2028 ist nochmals
ein Konzessonsverfahren für einen weiteren Block durchzuführen. Es ist durchaus
günstiger die Gemeinde Göhrde an eines der durchzuführenden Verfahren
anzuschließen, auch um die Kosten für die betroffenen Gemeinden gering zu
halten. Ansonsten hat er die Befürchtung, dass Göhrde sonst allein abgehandelt
werden muss.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg steht
kurz vor Abschluss) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für
unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden
aufteilen zu können, würde ich analog zu den vorangegangenen Verfahren, ein
gesammeltes Angebot zur rechtlichen Begleitung aller o.g. Konzessionsverfahren
einholen.
Am Beispiel des
Konzessionsverfahrens der Stadt Dannenberg sind nachfolgende Kosten entstanden:
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten
Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit
abgerechnet) erfolgen. Siehe dazu
nachfolgende Beispielrechnung:
Stellv. Bgm Goebel sieht das vorgestellte Finanzierungsverfahren als Ansparvertrag. Normalerweise würde für die Begleichung der Rechnung eine Kreditaufnahme erfolgen und der Kredit abgezahlt werden.
Rh Scherlies übt Kritik am Gesetzgeber, der die kleinen Gemeinden mit diesem Problem alleine lässt und diese gezwungen sind, einen Fachanwalt zu beauftragen. Hier appelliert er an die Interessenverbände (Städtetag, Nds. Städte- und Gemeindebund) Vorarbeit für die Gemeinden zu leisten.
Auf Nachfrage von Rh Mellmann erläutert Herr Pauls, dass es am günstigsten wäre, wenn die Gemeinde Göhrde im zweiten Block mitbehandelt wird. Dafür besteht allerdings keine Gewähr. Am ungünstigsten wäre, wenn die Gemeinde allein behandelt werden muss. Daher hofft er, dass die Gemeinde Göhrde im ersten mitberücksichtigt wird. Für eine Kanzlei stellt es sich auch schwierig dar, die Kosten für eine Maßnahme, die erst in 7 Jahren erfolgt, abzuschätzen.
Es entsteht eine Aussprache zu dem geplanten Verfahren und der Durchführung.
Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde stimmt einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in
den Gaskonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet und dem
Stromkonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet ohne Göhrde und Dübbekold zu.