Sitzung: 04.02.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0023/2021
Bgm Stegemann
übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm’in Klappstein und verlässt den
Sitzungstisch.
Bgm’in Klappstein
übernimmt den Vorsitz.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
• der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
• bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
• sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Fehler oder Mängel
wurden nicht festgestellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von +38.486,77 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +1.698,15 € erzielt. Diese vermindern die
Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt -273.346,43 €.
Rh Timme beantragt
die Beschlussfassung gemäß Vorlage.
Auf Antrag von Rh
Timme fasst der Rat der Gemeinde Göhrde gemäß Vorlage den
Bgm Stegemann
übernimmt wieder den Vorsitz
Beschluss:
Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2019 und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.