Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0517/2020
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Seitens der
Verantwortlichen für das Coworking-Space-Büro im Bereich der Drawehnertortsraße
/ Am Langenberg, wird um Einrichtung einiger Fahrradabstellplätze vor dem
Gebäude gebeten. Hierzu müsste eine Stellplatzfläche gesperrt werden und es
sollten Fahrradanlehnbügel, so wie es bereits an anderen Stellen im Stadtgebiet
erfolgt ist, aufgestellt werden.
Es hat sich gerade im vergangenen gezeigt, dass die Fahrradnutzung signifikant
angestiegen ist. Die bereits in 2020 in der Innenstadt aufgestellten
Fahrradanlehnbügel werden häufig genutzt. Ein zusätzliches Angebot kann weitere
positive Effekte haben. Verkehrsrechtlich gibt es für eine Einrichtung keine
Hinderungsgründe.
Eine verkehrsrechtlich erforderliche Anordnung, zu beantragen bei der
Samtgemeinde Elbtalaue, würde die erforderliche Beschilderung und Sicherung
benennen.
Rh Jatzkowski schlägt vor, die Anlehnbügel auf der anderen Straßenseite,
Richtung Zwergenbrunnen, aufzustellen. Dort befinden sich bereits Anlehnbügel
und dies würde eine zusätzliche Sicherung und Beschilderung vermeiden.
Rh Flindt ergänzt
hierzu, dass durch das Abbremsen und Umfahren der Anlehnbügel eine erhöhte
Abgasbelastung für die Umwelt entsteht. Er gibt zu bedenken, dass eine ordnungsgemäße
Verkehrsführung, hinsichtlich des Verkehrs vom Langenberg kommend,
gewährleistet sein muss. Es soll verhindert werden, dass die Straße durch die
Aufstellung der Anlehnbügel verengt wird. Hierzu erläutert Rf Laudel-Voigt,
dass die vorgeschlagene Fläche bereits als Parkfläche genutzt wird und eine
Verengung durch parkende Autos bereits gegeben ist. Sie steht dem
Beschlussvorschlag positiv entgegen.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 werden 4 Fahrradanlehnbügel aufgestellt
mit den erforderlichen verkehrssichernden Maßnahmen. Vorab ist bei der
Samtgemeinde Elbtalaue eine verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen.