Sitzung: 20.01.2021 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 40/0006/2021
Sachverhalt:
Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion
Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung
des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses,
Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:
Prioritätenliste
zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern
Begründung:
Im
Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden
soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu
betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.
Anmerkungen der Verwaltung:
Diesbezüglich wird Bezug auf die Ausführungen unter TOP 5 sowie den
dazugehörigen Anlagen der Niederschrift über die Sitzung des
Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue vom 29.10.2020 (BSAE/X/14)
genommen. Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus dem bereits beschlossenen
Feuerwehrbedarfsplan und der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung.
Die im Feuerwehrbedarfsplan
vorgeschlagenen Baumaßnahmen basieren darauf, dass sich zunächst auf die
Ortsfeuerwehren konzentriert werden solle, die für die Aufstellung einer
leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue notwendig
seien und auch auf längere Sicht Bestand haben würden. Weiterhin sollte sich
auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden, bei den darum ginge, die
festgelegten Schutzziele zu verbessern bzw. zu erreichen. Diese Kriterien
ergeben sich bereits aus dem Feuerwehrbedarfsplan.
Darüber hinaus wurde
entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.08.2018 die IST- Situation aller
Feuerwehrhäuser nach einheitlichen IST- Kriterien überprüft. Die im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen Maßnahmen und deren Reihenfolge
resultiert aus dieser Überprüfung der IST- Situation sowie den Maßgaben des
Feuerwehrbedarfsplanes. Diesbezüglich wird zudem auf Anlage 2 zu dieser Vorlage
verwiesen.
Grundsätzlich liegt die
abschließende Entscheidung für die entsprechenden Investitionen beim
Samtgemeinderat. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung wurde im Rahmen der
Sitzung des Samtgemeinderates am 05.10.2020 beschlossen.
Rf Unterste-Wilms
kritisiert den Begriff Prioritätenliste, da es sich schlicht um eine Aufzählung
von Baumaßnahmen handelt, die in den nächsten Jahren anstehen. Nach der
Auffassung von Rf Unterste-Wilms muss eine Prioritätenliste Hilfsfristen &
Schutzziel sowie die Sicherheit von Feuerwehrleuten und deren Familie, Kooperationen
zwischen den einzelnen Feuerwehren, die Leistungsfähigkeit und die
Geschlechtertrennung beinhalten (weiterführend im Text als „die bereits
genannten Punkte“ bezeichnet).
AV Harms erklärt
das die Prioritätenliste 2016, auf der Ortsbrandmeisterdienstversammlung von
den Ortsbrandmeistern aufgestellt wurde.
Rf Unterste-Wilms
fragt in die Runde, ob die Anwesenden es so wollen, dass eine Prioritätenliste
eine Aufzählung von Baumaßnahmen ist.
Rh Gleitze fragt Rf
Unterste-Wilms, was an der Liste verkehrt ist.
Rf Unterste-Wilms
stellt klar, dass nichts an der Liste verkehrt ist, jedoch der Begriff
Prioritätenliste nicht zutrifft.
Rf Unterste-Wilms
fügt hinzu, dass die bereits genannten Punkte in die Liste mit aufgenommen
werden sollen und die künftigen Baumaßnahmen an den bereits genannten Punkten
gemessen werden sollen.
GemBM Meyer
erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplaner im Jahr 2016 an keine Vorgaben
gebunden war. Der Feuerwehrbedarfsplaner hat sich auch nicht an die Vorgaben
der Ortsbrandmeister gehalten, die damals gemacht wurden.
GemBM Meyer fügt
hinzu, dass der Feuerwehrbedarfsplaner den Maßnahmenkatalog an den Prioritäten
Hilfsfristen, Schutzziel, Kooperationen und Bestandschutz festgelegt hat.
Rf
Unterste-Wilms stellt nochmals klar, dass es für sie wichtig ist die bereits
genannten Punkte mit in die Liste aufzunehmen.
GemBM Meyer stimmt
Rf Unterste-Wilms zu.
Sb Schwarzer trägt
vor, dass sich die Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan ergeben, sowie der
durch den Samtgemeinderat beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung, welche
in jedem Jahr vom Rat neu zu beschließen ist. Die Kriterien ergeben sich
wiederum aus dem Feuerwehrbedarfsplan. Die Kriterien sind zu einem, die
Wichtigkeit für die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr, der bestand
einer Feuerwehr auf lange Sicht, sowie die Verbesserung bzw. die Erreichung des
Schutzziels.
Sb Schwarzer fügt
hinzu, dass die Grundlage für die Baumaßnahmen der Feuerwehrbedarfsplan ist und
dass die Reihenfolge der Baumaßnahmen durch den Samtgemeinderat beschlossen
wird.
Rf Unterste-Wilms
bemängelt, dass die Begrifflichkeiten „Prioritätenliste“ und „Baumaßnahmen“
gleichgesetzt wurden.
Rh Beutler erklärt,
dass man sich bis 2024 geeinigt hat, dass die Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Nach 2024, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind und neue Baumaßnahmen anstehen,
wird man sich in der BSAE zusammensetzten und anhand des Bedarfsplan die nächsten Baumaßnahmen
klären.
Rh Stegemann fügt
hinzu, dass man den Begriff Prioritätenliste falsch verstanden hat. Da man eine
Liste mit Baumaßnahmen gesehen hat, hat man gedacht das es sich um eine
Prioritätenliste der Feuerwehrgerätehäuser handelt.
Rh Stegemann fragt
nach, was passiert, wenn einer der bereits genannten Punkte wegfällt oder
zweifelhaft ist.
Rf Unterste-Wilms
stimmt Rh Stegemann zu und fragt gleichzeitig, ob eine Feuerwehr die ihre
Tagesbereitschaft nicht bereitstellen kann oder nicht mit anderen Feuerwehren
kooperieren möchte, trotzdem ein neues Gerätehaus bekommt.
Rf Neumann erklärt,
dass ihre oberste Priorität die An- und Umbaumaßnahme der Feuerwehrgerätehäuser
ist, denn ca. 90% der Feuerwehrgerätehäuser benötigen Modernisierungen. Ihre
zweite Priorität ist der Umweltschutz und der Schutz der Feuerwehrkameraden
sowie deren Familie.
Rf Neumann fügt
hinzu, dass es wichtig ist, dass in den Feuerwehrgerätehäusern Spinde vorhanden
sein müssen, damit die giftigen Stoffe die in der Einsatzbekleidung steckt,
nicht mit nachhause genommen werden.
GemBM Meyer stimmt
Rf Neumann zu und erklärt, dass man auf langer Sicht schauen muss, ob es Sinn
macht, für eine schwächer aufgestellte Feuerwehr ein neues Gerätehaus bauen zu
lassen.
GemBM Meyer fügt
hinzu, dass man keine Feuerwehr aufgeben möchte.
Rf Unterste-Wilms
erklärt, dass sie ebenfalls keine Feuerwehr aufgeben möchte.
Zudem teilt Rf
Unterste-Wilms mit, dass man die Jugend fördern muss und man Ideen entwickeln
soll um Mädchen nach der Jugendfeuerwehr in der Feuerwehr zu halten.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt spricht der Brandschutzausschuss keine weitergehende
Empfehlung aus.