Beschluss: Ohne Empfehlung

Sachverhalt:

Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses, Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:

 

Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern

 

Begründung:

Im Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.

 

Anmerkungen der Verwaltung:
Diesbezüglich wird Bezug auf die Ausführungen unter TOP 5 sowie den dazugehörigen Anlagen der Niederschrift über die Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue vom 29.10.2020 (BSAE/X/14) genommen. Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus dem bereits beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan und der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagenen Baumaßnahmen basieren darauf, dass sich zunächst auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden solle, die für die Aufstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue notwendig seien und auch auf längere Sicht Bestand haben würden. Weiterhin sollte sich auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden, bei den darum ginge, die festgelegten Schutzziele zu verbessern bzw. zu erreichen. Diese Kriterien ergeben sich bereits aus dem Feuerwehrbedarfsplan.

 

Darüber hinaus wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.08.2018 die IST- Situation aller Feuerwehrhäuser nach einheitlichen IST- Kriterien überprüft. Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen Maßnahmen und deren Reihenfolge resultiert aus dieser Überprüfung der IST- Situation sowie den Maßgaben des Feuerwehrbedarfsplanes. Diesbezüglich wird zudem auf Anlage 2 zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Grundsätzlich liegt die abschließende Entscheidung für die entsprechenden Investitionen beim Samtgemeinderat. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung wurde im Rahmen der Sitzung des Samtgemeinderates am 05.10.2020 beschlossen.

 

 

Rf Unterste-Wilms kritisiert den Begriff Prioritätenliste, da es sich schlicht um eine Aufzählung von Baumaßnahmen handelt, die in den nächsten Jahren anstehen. Nach der Auffassung von Rf Unterste-Wilms muss eine Prioritätenliste Hilfsfristen & Schutzziel sowie die Sicherheit von Feuerwehrleuten und deren Familie, Kooperationen zwischen den einzelnen Feuerwehren, die Leistungsfähigkeit und die Geschlechtertrennung beinhalten (weiterführend im Text als „die bereits genannten Punkte“ bezeichnet).

 

AV Harms erklärt das die Prioritätenliste 2016, auf der Ortsbrandmeisterdienstversammlung von den Ortsbrandmeistern aufgestellt wurde.

 

Rf Unterste-Wilms fragt in die Runde, ob die Anwesenden es so wollen, dass eine Prioritätenliste eine Aufzählung von Baumaßnahmen ist.

 

Rh Gleitze fragt Rf Unterste-Wilms, was an der Liste verkehrt ist.

 

Rf Unterste-Wilms stellt klar, dass nichts an der Liste verkehrt ist, jedoch der Begriff Prioritätenliste nicht zutrifft.

Rf Unterste-Wilms fügt hinzu, dass die bereits genannten Punkte in die Liste mit aufgenommen werden sollen und die künftigen Baumaßnahmen an den bereits genannten Punkten gemessen werden sollen.

 

GemBM Meyer erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplaner im Jahr 2016 an keine Vorgaben gebunden war. Der Feuerwehrbedarfsplaner hat sich auch nicht an die Vorgaben der Ortsbrandmeister gehalten, die damals gemacht wurden.

GemBM Meyer fügt hinzu, dass der Feuerwehrbedarfsplaner den Maßnahmenkatalog an den Prioritäten Hilfsfristen, Schutzziel, Kooperationen und Bestandschutz festgelegt hat.

 

Rf Unterste-Wilms stellt nochmals klar, dass es für sie wichtig ist die bereits genannten Punkte mit in die Liste aufzunehmen.  

 

GemBM Meyer stimmt Rf Unterste-Wilms zu.

 

Sb Schwarzer trägt vor, dass sich die Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan ergeben, sowie der durch den Samtgemeinderat beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung, welche in jedem Jahr vom Rat neu zu beschließen ist. Die Kriterien ergeben sich wiederum aus dem Feuerwehrbedarfsplan. Die Kriterien sind zu einem, die Wichtigkeit für die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr, der bestand einer Feuerwehr auf lange Sicht, sowie die Verbesserung bzw. die Erreichung des Schutzziels.

Sb Schwarzer fügt hinzu, dass die Grundlage für die Baumaßnahmen der Feuerwehrbedarfsplan ist und dass die Reihenfolge der Baumaßnahmen durch den Samtgemeinderat beschlossen wird.

 

Rf Unterste-Wilms bemängelt, dass die Begrifflichkeiten „Prioritätenliste“ und „Baumaßnahmen“ gleichgesetzt wurden. 

 

Rh Beutler erklärt, dass man sich bis 2024 geeinigt hat, dass die Baumaßnahmen durchgeführt werden. Nach 2024, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind und neue Baumaßnahmen anstehen, wird man sich in der BSAE zusammensetzten und anhand des  Bedarfsplan die nächsten Baumaßnahmen klären. 

 

Rh Stegemann fügt hinzu, dass man den Begriff Prioritätenliste falsch verstanden hat. Da man eine Liste mit Baumaßnahmen gesehen hat, hat man gedacht das es sich um eine Prioritätenliste der Feuerwehrgerätehäuser handelt.

Rh Stegemann fragt nach, was passiert, wenn einer der bereits genannten Punkte wegfällt oder zweifelhaft ist.

 

Rf Unterste-Wilms stimmt Rh Stegemann zu und fragt gleichzeitig, ob eine Feuerwehr die ihre Tagesbereitschaft nicht bereitstellen kann oder nicht mit anderen Feuerwehren kooperieren möchte, trotzdem ein neues Gerätehaus bekommt.

 

 

Rf Neumann erklärt, dass ihre oberste Priorität die An- und Umbaumaßnahme der Feuerwehrgerätehäuser ist, denn ca. 90% der Feuerwehrgerätehäuser benötigen Modernisierungen. Ihre zweite Priorität ist der Umweltschutz und der Schutz der Feuerwehrkameraden sowie deren Familie.

Rf Neumann fügt hinzu, dass es wichtig ist, dass in den Feuerwehrgerätehäusern Spinde vorhanden sein müssen, damit die giftigen Stoffe die in der Einsatzbekleidung steckt, nicht mit nachhause genommen werden.

 

GemBM Meyer stimmt Rf Neumann zu und erklärt, dass man auf langer Sicht schauen muss, ob es Sinn macht, für eine schwächer aufgestellte Feuerwehr ein neues Gerätehaus bauen zu lassen.

GemBM Meyer fügt hinzu, dass man keine Feuerwehr aufgeben möchte.

 

Rf Unterste-Wilms erklärt, dass sie ebenfalls keine Feuerwehr aufgeben möchte.

Zudem teilt Rf Unterste-Wilms mit, dass man die Jugend fördern muss und man Ideen entwickeln soll um Mädchen nach der Jugendfeuerwehr in der Feuerwehr zu halten.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt spricht der Brandschutzausschuss keine weitergehende Empfehlung aus.