Rh Block ist mehrfach angesprochen worden und erkundigt sich danach, wie die Straßenbeleuchtung hauptsächlich im Bereich von Zebrastreifen zeitlich geregelt ist.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter sind die Beleuchtungszeiten im Bereich der Zebrastreifen analog der Straßenbeleuchtung an den Gefahrenpunkten (Kreuzungsbereiche) geschaltet. Sie tritt demnach mit Beginn der abendlichen Dämmerung ein und endet mit Eintritt der Helligkeit in den Morgenstunden je nach Witterungslage entsprechend der eingestellten Dämmerungsschaltung.