Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Die Rettungshundestaffel ist bisher in der Feuerwehrsatzung nicht geregelt. Sie wird jedoch tatsächlich als Abteilung geführt. Aus Gründen des Versicherungsschutzes für die Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Hunden ist die Regelung erforderlich. Dieses kann nur mit einer Änderungssatzung erreicht werden.

Anlage zur Vorlage:

  • Änderungssatzung

 

 

Es wird Beschluss nach Vorlage beantragt.  Die Satzung wird der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Änderungssatzung.