Sitzung: 17.12.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Verweisung in den Fachausschuss
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 14/0502/2020
Sachverhalt:
s. anhängender
Antrag. (Anlage zur Vorlage)
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
unbekannt
Anlage zur Vorlage:
- Antrag Rh Zühlke
Rh Zühlke erläutert, dass sein Antrag
nicht „Beschaffung von Hepa-Filtern für
die Grundschulen“ lautet.
Er hat beantragt, „in der Ratssitzung am
17.12.2020 darüber zu entscheiden, auf welche Weise die Schülerinnen und
Schüler unserer Grundschulen gegen Corona geschützt werden sollen.“
Der Schulträger hat dafür zu sorgen, dass sich
die Schüler in den Grundschulen wohlfühlen und vor Corona geschützt werden.
Rh Zühlke hat sich umfassend informiert, wie
man die Gesundheit der Kinder schützen kann und hat bei seiner Recherche gute
Bewertungen für Hepa-Filter gefunden.
Deshalb hatte er vorgeschlagen, diese evtl. zu beschaffen.
Das Umweltbundesamt hat aber aktuell darauf
hingewiesen, dass Hepa-Filter keine Frischluft in die Räume bringen, sondern
die Raumluft nur umwälzen. Viren werden herausgefiltert, aber der CO²-Gehalt in
der Luft steigt und aufgrund der feuchten Luft kann es zu Schimmelbildung in
den Räumen kommen. Regelmäßige Lüftung
ist effektiver.
Rh Zühlke spricht sich gegen die Beschaffung
von Hepa-Filtern aus.
Eine Beratung darüber, auf welche Weise die Schülerinnen
und Schüler der Grundschulen gegen Corona geschützt werden sollen, sollte aber
erneut im Ausschuss für Schulen
und Sportstätten erfolgen.
Rh Schaper-Biemann
stimmt Rh Zühlke zu, dass der Schutz der SchülerInnen wichtig ist. Er fragt an,
wie der Sachstand zu dem Antrag
der SOLI-Fraktion „Effiziente Aerosol-Eliminierung durch einfachen
Bausatz“ ist. Die
Verwaltung war im SgA am 05.11.20 beauftragt worden, Kontakt zum Hersteller des
beschriebenen Abluftsystems aufzunehmen und unter Einbeziehung der
Schulleitungen die Verwendung und den möglichen schnellen Einbau dieses
Bausatzes in den Schulen zu prüfen. Rh
Schaper-Biemann weist darauf hin, dass es eine Schülerfirma gibt, die diese
Filter baut.
1.SgRat Beitz erläutert, dass die Materialien
bestellt wurden und nach Anleitung zusammengebaut werden. Bisher funktioniert
die Lüftungsanlage nicht. Es müssen auch noch Versicherungsfragen geklärt werden.
Einige Schulleitungen haben den Aufbau dieser Anlage abgelehnt. Die Prüfungen
sind noch nicht abgeschlossen. Wenn der Prüfauftrag aus dem SgA abgearbeitet
ist, wird dem SgA eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand vorgelegt.
Der größtmögliche Schutz für die SchülerInnen und
LehrerInnen muss gefunden werden. Es muss aber auch praktikabel und
durchführbar sein.
Rh Mattiesch verlässt
die Sitzung.
Rh Block verlässt die
Sitzung.
Stellv SgBgm Flindt verweist auf den NST-Info-Beitrag Nr. 4.53 / 2020, bearbeitet von: Herrn Lehmann, NST, vom 17.
Dezember 2020: Die Gesetzliche
Unfallversicherung rät von Luftreinigern und Lüftungsanlagen „Marke
Eigenbau" in Schulen ab. (Pressemitteilung
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 16. Dezember 2020).
Darin wird darauf hingewiesen, dass der Bau von
Lüftungsanlagen von Privatpersonen nicht zulässig ist. Die Anlagen führen keine
Frischluft von außen in den Raum und können das Lüften nicht ersetzen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Die Beratung darüber, auf welche Weise die
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gegen Corona geschützt werden können,
wird in den Ausschuss für
Schulen und Sportstätten verwiesen.