Beschluss: Verweisung in den Fachausschuss

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

s. anhängender Antrag. (Anlage zur Vorlage)

Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         unbekannt

Anlage zur Vorlage:

  • Antrag Rh Zühlke

 

 

Rh Zühlke erläutert, dass sein Antrag nicht  „Beschaffung von Hepa-Filtern für die Grundschulen“  lautet.

 

Er hat beantragt, „in der Ratssitzung am 17.12.2020 darüber zu entscheiden, auf welche Weise die Schülerinnen und Schüler unserer Grundschulen gegen Corona geschützt werden sollen.“

 

Der Schulträger hat dafür zu sorgen, dass sich die Schüler in den Grundschulen wohlfühlen und vor Corona geschützt werden.

Rh Zühlke hat sich umfassend informiert, wie man die Gesundheit der Kinder schützen kann und hat bei seiner Recherche gute Bewertungen für Hepa-Filter gefunden.  Deshalb hatte er vorgeschlagen, diese evtl. zu beschaffen. 

Das Umweltbundesamt hat aber aktuell darauf hingewiesen, dass Hepa-Filter keine Frischluft in die Räume bringen, sondern die Raumluft nur umwälzen. Viren werden herausgefiltert, aber der CO²-Gehalt in der Luft steigt und aufgrund der feuchten Luft kann es zu Schimmelbildung in den Räumen kommen.  Regelmäßige Lüftung ist effektiver.

Rh Zühlke spricht sich gegen die Beschaffung von Hepa-Filtern aus.

Eine Beratung darüber, auf welche Weise die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gegen Corona geschützt werden sollen, sollte aber erneut im Ausschuss für Schulen und Sportstätten erfolgen.

 

Rh Schaper-Biemann stimmt Rh Zühlke zu, dass der Schutz der SchülerInnen wichtig ist. Er fragt an, wie der Sachstand zu dem Antrag der SOLI-Fraktion „Effiziente Aerosol-Eliminierung durch einfachen Bausatz“  ist. Die Verwaltung war im SgA am 05.11.20 beauftragt worden, Kontakt zum Hersteller des beschriebenen Abluftsystems aufzunehmen und unter Einbeziehung der Schulleitungen die Verwendung und den möglichen schnellen Einbau dieses Bausatzes in den Schulen zu prüfen.  Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass es eine Schülerfirma gibt, die diese Filter baut.

 

1.SgRat Beitz erläutert, dass die Materialien bestellt wurden und nach Anleitung zusammengebaut werden. Bisher funktioniert die Lüftungsanlage nicht. Es müssen auch noch Versicherungsfragen geklärt werden. Einige Schulleitungen haben den Aufbau dieser Anlage abgelehnt. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Wenn der Prüfauftrag aus dem SgA abgearbeitet ist, wird dem SgA eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand vorgelegt.

Der größtmögliche Schutz für die SchülerInnen und LehrerInnen muss gefunden werden. Es muss aber auch praktikabel und durchführbar sein.

Rh Mattiesch verlässt die Sitzung.

Rh Block verlässt die Sitzung.

 

Stellv SgBgm Flindt verweist auf den NST-Info-Beitrag Nr. 4.53 / 2020, bearbeitet von: Herrn Lehmann, NST, vom 17. Dezember 2020: Die Gesetzliche Unfallversicherung rät von Luftreinigern und Lüftungsanlagen „Marke Eigenbau" in Schulen ab.  (Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 16. Dezember 2020).

Darin wird darauf hingewiesen, dass der Bau von Lüftungsanlagen von Privatpersonen nicht zulässig ist. Die Anlagen führen keine Frischluft von außen in den Raum und können das Lüften nicht ersetzen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Beratung darüber, auf welche Weise die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gegen Corona geschützt werden können, wird in den Ausschuss für Schulen und Sportstätten verwiesen.