Sitzung: 10.12.2020 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0508/2020
Rh Klatt erläutert
seinen Antrag. Vor einigen Jahren war es bereits Thema in den Ratssitzungen,
dass einige Landwirte sich Stück für Stück immer mehr Fläche vom Gemeindegrund
aneignen. Damals war man sich bereits einig, dass so etwas nicht toleriert werden
kann. Geeignete Gegenmaßnahmen wurden jedoch nicht getroffen.
Es geht bei diesem
Antrag nicht nur um den Weg in Volkfien, der umgeackert wurde, sondern auch um
andere Wege und Straßen, bei denen die Landwirtschaft die Grenzen nicht
einhält. Für Kleintiere, Insekten usw. sind diese Flächen die einzigen
Lebensräume zwischen den Monokulturen und teilweise sterilen Ackerflächen.
Außerdem wird immer
darüber gesprochen, dass Baugrundstücke befahren werden oder auf ihnen Sachen
gelagert werden, die dort nichts zu suchen haben. Dann müssen die Wege incl.
Seitenräume auch ihre entsprechende Breite behalten.
Bei dem in Rede
stehenden Weg in Volkfien war der Weg ohnehin bereits von einer ursprünglichen
Breite von 9,50 m auf ca. 5,50 m geschrumpft. Diese Situation stellt sich bei
fast allen Gemeindewegen dar, die an landwirtschaftliche Flächen grenzen.
Er stellt daher den Antrag:
Die Wege der
Gemeinde werden auf ihre ordnungsgemäße Breite überprüft. Dort wo die Wege
nicht mehr die entsprechende Breite besitzen, werden die dortigen Verursacher
ermahnt und aufgefordert, die Fläche unverzüglich wiederherzustellen.
Bei wiederholtem
Verstoß werden durch den Verursacher ortstypische Büsche und Bäume gepflanzt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Eine Überprüfung
sämtlicher Wegeflächen durch Mitarbeiter der Verwaltung ist aufgrund der
personellen Situation nicht durchführbar. Eine Überprüfung könnte
beispielsweise durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro durchgeführt
werden. Hierfür wären im Haushalt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen
Rh Wiezorek merkt
an, dass das Vorhaben zwar unterstützt werden muss, allerdings stellt sich die
Frage der Prüfung und der anfallenden Kosten.
Es entsteht eine
kurze Aussprache über die Möglichkeit, die genauen Wegebreiten zu erfahren.
Rh Klatt weist
darauf hin, dass ihm nicht daran gelegen ist, einen Verursacher anzuzeigen,
sondern lediglich erreichen möchte, dass der Urzustand der betroffenen Wege
wiederhergestellt wird.
Bgm Sperling merkt
an, dass dies in jedem Fall das Ordnungsamt der Samtgemeinde Elbtalaue
eingeschaltet werden kann. Die würden einen Verursacher schriftlich auffordern,
den Urzustand wiederherzustellen.
Rh Wiezorek schlägt
vor, zunächst das Gespräch zu suchen, um eine Eskalation zu vermeiden.
Bgm Sperling
schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt als behandelt zu betrachten und zunächst
keinen Beschluss zu fassen.
Stellv. Bgm’in
Gröning macht deutlich, dass die Gemeinde dieses Vorgehen einiger Landwirte
nicht akzeptiert und dies nach außen hin auch so transportiert werden muss. Sie
schließt sich zum Verfahren allerdings Rh Wiezorek an und möchte zunächst das
Gespräch mit dem Betreffenden suchen, um die Angelegenheit zu klären.
Es erfolgt keine
Beschlussfassung. Zukünftig soll so verfahren werden wie bisher, in dem Anlieger
aufgefordert werden, etwas zu beseitigen.
.