Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Rh Klatt erläutert seinen Antrag. Vor einigen Jahren war es bereits Thema in den Ratssitzungen, dass einige Landwirte sich Stück für Stück immer mehr Fläche vom Gemeindegrund aneignen. Damals war man sich bereits einig, dass so etwas nicht toleriert werden kann. Geeignete Gegenmaßnahmen wurden jedoch nicht getroffen.

Es geht bei diesem Antrag nicht nur um den Weg in Volkfien, der umgeackert wurde, sondern auch um andere Wege und Straßen, bei denen die Landwirtschaft die Grenzen nicht einhält. Für Kleintiere, Insekten usw. sind diese Flächen die einzigen Lebensräume zwischen den Monokulturen und teilweise sterilen Ackerflächen.

Außerdem wird immer darüber gesprochen, dass Baugrundstücke befahren werden oder auf ihnen Sachen gelagert werden, die dort nichts zu suchen haben. Dann müssen die Wege incl. Seitenräume auch ihre entsprechende Breite behalten.

Bei dem in Rede stehenden Weg in Volkfien war der Weg ohnehin bereits von einer ursprünglichen Breite von 9,50 m auf ca. 5,50 m geschrumpft. Diese Situation stellt sich bei fast allen Gemeindewegen dar, die an landwirtschaftliche Flächen grenzen.

Er stellt daher den Antrag:

Die Wege der Gemeinde werden auf ihre ordnungsgemäße Breite überprüft. Dort wo die Wege nicht mehr die entsprechende Breite besitzen, werden die dortigen Verursacher ermahnt und aufgefordert, die Fläche unverzüglich wiederherzustellen.

Bei wiederholtem Verstoß werden durch den Verursacher ortstypische Büsche und Bäume gepflanzt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Überprüfung sämtlicher Wegeflächen durch Mitarbeiter der Verwaltung ist aufgrund der personellen Situation nicht durchführbar. Eine Überprüfung könnte beispielsweise durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro durchgeführt werden. Hierfür wären im Haushalt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen

 

Rh Wiezorek merkt an, dass das Vorhaben zwar unterstützt werden muss, allerdings stellt sich die Frage der Prüfung und der anfallenden Kosten.

Es entsteht eine kurze Aussprache über die Möglichkeit, die genauen Wegebreiten zu erfahren.

Rh Klatt weist darauf hin, dass ihm nicht daran gelegen ist, einen Verursacher anzuzeigen, sondern lediglich erreichen möchte, dass der Urzustand der betroffenen Wege wiederhergestellt wird.

Bgm Sperling merkt an, dass dies in jedem Fall das Ordnungsamt der Samtgemeinde Elbtalaue eingeschaltet werden kann. Die würden einen Verursacher schriftlich auffordern, den Urzustand wiederherzustellen.

Rh Wiezorek schlägt vor, zunächst das Gespräch zu suchen, um eine Eskalation zu vermeiden.

Bgm Sperling schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt als behandelt zu betrachten und zunächst keinen Beschluss zu fassen.

Stellv. Bgm’in Gröning macht deutlich, dass die Gemeinde dieses Vorgehen einiger Landwirte nicht akzeptiert und dies nach außen hin auch so transportiert werden muss. Sie schließt sich zum Verfahren allerdings Rh Wiezorek an und möchte zunächst das Gespräch mit dem Betreffenden suchen, um die Angelegenheit zu klären.

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Zukünftig soll so verfahren werden wie bisher, in dem Anlieger aufgefordert werden, etwas zu beseitigen. 

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